Darf das Jobcenter eine Kopie meines Arbeitsvertrages verlangen, obwohl ich KEINE Leistungen mehr beziehe?

Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt:

  • Ich bin selbständig und beziehe aufgrund niedriger Einkünfte aufstockendes ALGII.
  • Nun habe ich in Eigeninitiative (ohne irgend eine Beteiligung des Jobcenters) eine Festanstellung gefunden, welche am 1. November beginnt.
  • Ich habe das Jobcenter darüber informiert.
  • Der Typ am Telefon (Service-Nummer) sagte mir, ich muß nur eine Verzichts-Erklärung unterschreiben. Das ist alles.
  • Die Verzichtserklärung kam gestern mit der Post. Ich habe sie ausgefüllt, unterschrieben und retour gesendet. Darin verzichte ich ab 1.11. auf Leistungen aus ALGII.
  • Mit heutiger Post kam ein Brief "Aufforderung zur Mitwirkung", in dem man mich mit Ultimatum auffordert, die Verzichtserklärung einzureichen (ist schon erledigt) und eine Kopie meines Arbeitsvertrages (Grund: Nachweis Zufluss erstes Einkommen) einzureichen.
  • Wenn ich das nicht bis 12. November mache, können mir "Geldleistungen versagt werden". - die ich sowieso nicht mehr bekomme. Und für die Zeit vor dem 1.11. können Sie mich ja nicht rückwirkend "abstrafen".

Meine Frage:

Darf das Jobcenter eine Kopie meines Arbeitsvertrages verlangen. Das geht die doch gar nichts an. Ich will ab 1.11. keine Leistungen mehr von denen und habe auch das auch schriftlich erklärt. Das sollte doch genügen.

Was ist mit Datenschutz? Ich weiß nicht, ob mein neuer Arbeitgeber es gut findet, wenn ich meinen AV einfach so verbreite, zumal er nicht weiß, dass ich aus ALGII-Aufstockung komme und es auch nicht unbedingt wissen muß.

  • Darf ich die Herausgabe des AV gegenüber dem Jobcenter verweigern?
  • Was wären ggf. die Konsequenzen? (Geld streichen geht ja nicht, weil ich nichts mehr bekomme)

Ich will einfach nicht, dass die dämlichen Hühner in diesem Amt, die sich jahrelang einen Dreck um mich geschert haben, jetzt meinen AV - der nur mich und meinen Arbeitgeber etwas angeht - zu sehen bekommen, und vielleicht noch irgendwelche Nachforschungen unternehmen (und mir am Ende den neuen Job ruinieren).

Danke für Eure Rückmeldungen.

Datenschutz, Arbeitsvertrag, ALGII, Jobcenter
Einige Wochen Studierunfähig durch Krankheit: Darf ich für diesen Zeitraum weiterhin Bafög beziehen?

Hallo,

aufgrund einer krankheitsbedingten Studierunfähigkeit musste ich mich für knapp zwei Monate Beurlauben lassen. Mein Lebensunterhalt besteht ausschließlich aus dem Bafög, das ich beziehe.

Habe ich das Recht, für die o.g. Zeitspanne Bafög zu beziehen und wenn JA würde mich interessieren, durch welche gesetzlichen Bestimmungen dieser Anspruch gesichert ist und ob es irgendwelche besonderen Voraussetzungen gibt, die ich pflichtgemäß erfüllen müsste, um solch einen Anspruch geltend zu machen.

Und wenn sich aus dieser Situation kein Anspruch ergibt, welcher staatlichen Institution kann (,wenn nicht sogar muss) ich ggf. meinen Zustand melden, um u.a. auch meine Lebenserhaltung sicherzustellen?

Ein Bekannter hatte nämlich eine ähnliche Situation zu bewältigen, musste aber sein Bafög dem Amt binnen zwei Wochen zurückerstatten, da letztere der Auffassung war, dass Leistungsbeziehende keinen Anspruch auf das Bafög für den Zeitraum seiner Beurlaubung habe, da eine Beurlaubung als "Abbruch des Studiums/ der Ausbildung" gelte, wobei die gesundheitliche Unfähigkeit des Leistungsbeziehenden vollkommen ignoriert wurde.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir bezüglich dieser Fragen weiterhelfen könnten.

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Studium, Rechtsanwalt, Ausbildung, Recht, Gesetz, ALG II, ALGII, Amt, BAföG, Hartz IV, Jura
Präzedenzfall : Befreiung der persönlichen Meldepflicht Hartz 4?

Hat jemand unter den (Hobby)-"Juristen" hier eine Ahnung ob es einen Präzedenzfall gibt, bei dem ein ALG II Bezieher wegen psychischer Probleme von der persönlichen Meldepflicht befreit wurde? Ich habe hier im Umfeld den Fall einer alleinstehenden Frau (48J) , die schon seit Jahren mit psychischen und körperlichen Problemen kämpft, seit ihr Freund tragisch ums Leben kam. Ihren (schlecht bezahlten) Teilzeitjob kann sie gerade noch so ausüben und ist dadurch auf die ARGE / ALG II (-Aufstocker) angewiesen. Sobald sie aber eine Einladung vom Jobcenter bekommt überfallen sie Panikattacken, Migräneanfälle, Magenkrämpfe usw.. Was natürlich dazu führt, dass sie ihrem Job in der Zeit nicht nachgehen kann, weil der Neurologe ihr eine AU + Schikane-ärtzliche Bescheinigung ausstellen muss. . Jetzt meine Frage: Gibt es eine Aussicht auf Erfolg, wenn sie eine Befreiung der PERSÖNLICHEN Vorsprache einklagt. Telefonisch wäre es kein Problem. Sie würde sich auch persönlich an der Infotheke melden. Nur Auge-in Auge-Gespräche mit den Sachbearbeitern(die sind bei ihr auch immer zu zweit!!!) kann sie psychisch nicht verkraften. Amtsärtzliche Untersuchung hat auch ergeben, dass sie soziale Phobie, Depressionen, Panikattacken hat.!Das WISSEN die Sachbearbeiter auch und schicken ihr trotzdem (oder gerade deshalb?) 2-4 wöchig Einladungen. Da muss es doch eine Lösung geben? Diese Frau hat keine Probleme ihren Job zu machen, sondern sich den Schikanen der Ämter auszusetzen.

Medizin, Recht, ALGII, Hartz IV, Meldepflicht

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