Ferienjob Freibetrag 2.400€?
Hey,
Ich beziehe ALG II & hatte diese Sommerferien einen Ferienjob für vier Wochen gemacht, da es ja die Regelung existiert, dass im Jahr in vier wochen bis zu 1.200€ verdient werden kann.
Jetzt wollte ich in den Herbstferien einen für zwei Wochen machen. Allerdings weiß ich nicht ob diese neue Regelungen existiert dass man 2.400€ verdienen kann und das auch außerhalb vier Wochen verteilt.
Ist das Gesetz neu oder war das einfach nur ein Fake Beitrag im Internet?
Danke im Voraus!
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wie viel dürfen Kinder von Hartz IV Empfängern verdienen?
Grundsätzlich wird jedes Einkommen, welches in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft erwirtschaftet wird, auf die Arbeitslosengeld II Leistungen angerechnet. An dieser Stelle macht der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 4 der ALG II Verordnung eine Ausnahme:
Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ausschließlich in den Schulferien einem Ferienjob nachgehen, können bis zu 2.400 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Voraussetzungen hierfür sind:
- höchstens 2.400 Euro im Kalenderjahr
- Schüler hat keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung
Die Ferientätigkeit muss nicht am Stück stattfinden, sondern kann über die Ferien im gesamten Jahr verteilt werden. Hierbei wird die Beachtung der Jugendschutzgesetze vorausgesetzt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nachzulesen im genannten Paragraphen :
https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html
(4) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 2 400 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.
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Ich beziehe ALG II & hatte diese Sommerferien einen Ferienjob für vier Wochen gemacht, da es ja die Regelung existiert, dass im Jahr in vier wochen bis zu 1.200€ verdient werden kann.
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Wo hast Du denn diese Regelung her ?
Und ... selbstverständlich darfst Du auch ein Vielfaches dieser Summe verdienen.
Keine einzige Bestimmung im SGB II hält Dich davon ab.
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![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Was ? Dass Du nicht mehr verdienen darfst ? Daran zweifel ich.
Von dieser Webseite hab ich das auch nur bin ich mir unsicher ob das wirklich wahr ist weil in den Medien hab ich nichts von gehört.