Ferienjob Freibetrag 2.400€?

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https://www.hartziv.org/blog/20200804-ferienjobs-bei-hartz-iv-2-400-euro-fuer-schueler-ohne-anrechnung.html

Wie viel dürfen Kinder von Hartz IV Empfängern verdienen?

Grundsätzlich wird jedes Einkommen, welches in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft erwirtschaftet wird, auf die Arbeitslosengeld II Leistungen angerechnet. An dieser Stelle macht der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 4 der ALG II Verordnung eine Ausnahme:

Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ausschließlich in den Schulferien einem Ferienjob nachgehen, können bis zu 2.400 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Voraussetzungen hierfür sind:

  • höchstens 2.400 Euro im Kalenderjahr
  • Schüler hat keinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung

Die Ferientätigkeit muss nicht am Stück stattfinden, sondern kann über die Ferien im gesamten Jahr verteilt werden. Hierbei wird die Beachtung der Jugendschutzgesetze vorausgesetzt.


Mobeen 
Beitragsersteller
 22.08.2020, 23:02

Von dieser Webseite hab ich das auch nur bin ich mir unsicher ob das wirklich wahr ist weil in den Medien hab ich nichts von gehört.

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wilees  23.08.2020, 01:49
@Mobeen

Nachzulesen im genannten Paragraphen :

https://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html

(4) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 2 400 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. Satz 1 gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Ausbildungsvergütung haben. Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.

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Mobeen 
Beitragsersteller
 23.08.2020, 11:11
@wilees

Zählt zu Ausbildungsvergütung Bafög?

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wilees  23.08.2020, 11:13
@Mobeen

Logischerweise .... als Teil Deines Lebennsunterhaltes

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Ich beziehe ALG II & hatte diese Sommerferien einen Ferienjob für vier Wochen gemacht, da es ja die Regelung existiert, dass im Jahr in vier wochen bis zu 1.200€ verdient werden kann.

.

Wo hast Du denn diese Regelung her ?

Und ... selbstverständlich darfst Du auch ein Vielfaches dieser Summe verdienen.

Keine einzige Bestimmung im SGB II hält Dich davon ab.


Mobeen 
Beitragsersteller
 22.08.2020, 23:01

Nein, das ist vom SGB II so geregelt.

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GutenTag2003  22.08.2020, 23:02
@Mobeen

Was ? Dass Du nicht mehr verdienen darfst ? Daran zweifel ich.

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