Als alleinerziehende Mutter mit Teilzeitbeschäftigung beziehen meine Kinder und ich derzeit als Bedarfsgemeinschaft zusätzlich zu meinem Gehalt, dem Kindesunterhalt durch den Vater und das Kindergeld ergänzend ALGII. Mein älterer Sohn möchte im kommenden Schuljahr für ein Jahr zum Schüleraustausch in die USA gehen und dort die 10. Klasse besuchen. Anschließend würde er zurück in Deutschland nahtlos in die Oberstufe seines Gymnasiums übergehen können. Nun stellt sich mir die Frage, ob die Arge in diesem Fall den bisherigen Satz für ihn weiter zahlt (er lebt ja für 10 Monate dann nicht in unserem Haushalt). Der Arge-Bedarf für meinen Sohn wäre in etwa der gleiche wie jetzt, da der größte Teil des Aufenthaltes durch den Unterhalt, Kindergeld und eine Förderung durch die Schulbehörde gedeckt wären. Lehnt die Arge Zahlungen während des Austauschjahres ab, muss mein Sohn die 10. Klasse auf seiner jetzigen Schule besuchen und der Arge würden die selben Kosten entstehen.
Hat jemand mit solch einer Situation Erfahrungen? "Dürfen" "AlgII-Kinder" für ein Schuljahr ins Ausland (auch wenn der Arge dabei keine Mehrkosten entstehen)?