Präzedenzfall : Befreiung der persönlichen Meldepflicht Hartz 4?

Hat jemand unter den (Hobby)-"Juristen" hier eine Ahnung ob es einen Präzedenzfall gibt, bei dem ein ALG II Bezieher wegen psychischer Probleme von der persönlichen Meldepflicht befreit wurde? Ich habe hier im Umfeld den Fall einer alleinstehenden Frau (48J) , die schon seit Jahren mit psychischen und körperlichen Problemen kämpft, seit ihr Freund tragisch ums Leben kam. Ihren (schlecht bezahlten) Teilzeitjob kann sie gerade noch so ausüben und ist dadurch auf die ARGE / ALG II (-Aufstocker) angewiesen. Sobald sie aber eine Einladung vom Jobcenter bekommt überfallen sie Panikattacken, Migräneanfälle, Magenkrämpfe usw.. Was natürlich dazu führt, dass sie ihrem Job in der Zeit nicht nachgehen kann, weil der Neurologe ihr eine AU + Schikane-ärtzliche Bescheinigung ausstellen muss. . Jetzt meine Frage: Gibt es eine Aussicht auf Erfolg, wenn sie eine Befreiung der PERSÖNLICHEN Vorsprache einklagt. Telefonisch wäre es kein Problem. Sie würde sich auch persönlich an der Infotheke melden. Nur Auge-in Auge-Gespräche mit den Sachbearbeitern(die sind bei ihr auch immer zu zweit!!!) kann sie psychisch nicht verkraften. Amtsärtzliche Untersuchung hat auch ergeben, dass sie soziale Phobie, Depressionen, Panikattacken hat.!Das WISSEN die Sachbearbeiter auch und schicken ihr trotzdem (oder gerade deshalb?) 2-4 wöchig Einladungen. Da muss es doch eine Lösung geben? Diese Frau hat keine Probleme ihren Job zu machen, sondern sich den Schikanen der Ämter auszusetzen.

Medizin, Recht, ALGII, Hartz IV, Meldepflicht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.