Frage steht im Grunde in der Überschrfit; kann ich, direkt nachdem ein Airbag ausgelöst wurde, theoretisch die Fahrt fortsetzen?
Dass die Betriebserlaubnis erlischt, ist mir klar. Mich interessiert aber hauptsächlich ob es (bei den meisten Autos) technisch möglich wäre.
Nur so aus Interesse, da ich gestern ohne Gefahrbremsung fast jemandem, der mir die Vorfahrt dreist nehmen wollte (er musste dann auch in die Eisen steigen), in die Seite geknallt wäre und ich mir gerade überlegt hab, ob der auch noch hätte fliehen können, nachdem seine Airbags ausgelöst hätten.
lg