Ablösevereinbarung,?

Folgendes:

Ich hab nach langsam suchen eine Wohnung gefunden. Der jetzige Mieter möchte eine Ablöse von 3.000€ haben. Ich hab die Möbel nur kurz gesehen und habe zugestimmt da ich die Wohnung echt dringend brauche. Er hat ein formlosen Brief geschrieben wo genau dies drin steht:

„die Küchen, Wohnzimmer- und Schlafzimmer Möbel werden mit dem Auszug/Einzug zum 29.02.2020 übernommen. Eine Ablöse von 3.000€ wurden vereinbart.“

nicht mehr und nicht weniger. Der jetzige Mieter meinte zu mir, das es ein Muss ist sonst nimmt der Vermieter mich nicht (was im Nachhinein gar nicht stimmt da ich mit ihm telefoniert habe). Der Mieter meinte auch zu mir das die Möbel 1-2 Jahre alt wären, jetzt habe ich in Facebook gesehen das er die Möbel bereits 2011 schon hatte(!!!).

Den Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben, und ziehe zum 1.3 ein

Ich bin nicht bereit die Möbel für dieses Alter zu übernehmen, mal davon abgesehen das er mich belogen hat! Ich bin bereit was zu zahlen aber nicht so! Jetzt meinte der Vermieter ich soll 1500€ für das renovieren und streichen einbehalten da die Kaution für die unbezahlten Mieten drauf geht. jetzt meine Frage: was soll ich machen? Kann ich einfach von den 3000€ was einbehalten oder MUSS ich ihn das in dieser Höhe bezahlen? Ich will keine Schwierigkeiten mit einem Anwalt o.ä. Bekommen. Ist der aufgesetzte Vertrag überhaupt rechtskräftig? Ich bedanke mich im Voraus

Recht, Vermieter, Vertrag, Mietvertrag, Mieterrecht, Wohnungsübergabe, Nachmieter, Vereinbarung, Ablösesumme, Vormieter
Neue Wohnung, (zu) hohe Ablöse für Möbel gezahlt. Möglichkeit zur Rückforderung?

Hallo Leute,

ich habe im September eine für mich perfekte Wohnung gefunden, mit dem Haken, dass die Vormieterin den Großteil ihrer Möbel + Küche für 2500 Euro abgelöst haben möchte. Da ich so verzweifelt war und die Wohnung die beste Option für mich war, habe ich der Ablöse zugestimmt, mit dem Hintergedanken, dass ich ihre Möbel, welche ich nicht benötige, ja anderweitig verkaufen könne.

Als ich dann eingezogen bin und die Möbel das erste Mal leer und in vollem Umfang sehen konnte, war klar, dass der eh schon hohe Preis für die Sachen, unglaublich überzogen ist. Fast alle Sachen weisen sehr starke Abnutzungserscheinungen und Maken auf, welche vorher nicht ersichtlich waren bzw. versteckt lagen.

Jetzt habe ich mich im Internet zu dem Thema etwas schlau gemacht, da man wohl das Geld bzw. die Differenz zurückverlangen kann, wenn die Ablöse über dem Gebrauchswert der Möbel liegt.

Jetzt Frage ich mich nur, ob sich das für mich Preislich denn überhaut lohnt, da ich vermute, dass die "Schlichtungsstellen" über die man das anfechtet nicht umsonst arbeiten. Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?

Zweitens kommt noch hinzu, dass ich nicht mal mehr alle abgelösten Möbel besitze (Fotos und Videos + "Zeugen" jedoch vorhanden) da z.b das Sofa so versifft und zerkratzt von den Katzen war, dass wir das beim Einzug direkt entsorgt hatten. Desweiteren habe ich 1-2 Möbelstücke inzwischen schon verkaufen können, hier liegt mir jedoch auch der sämtliche Schriftverkehr vor bzw. ich könnte beweisen wie viel ich dafür noch bekommen habe.

Wohnung, Möbel, Recht, Mietrecht, Kaufrecht, Ablöse, Ablösesumme, anfechten

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