Kaufpreis für Gartenlaube?
Hallo, wir wollten einen Garten verkaufen. Diesen haben wir vor 3 Jahren für ein fiktive Summe für 500€ gekauft, nun haben wir etwas Zeit und Geld reingsteckt und der Wert steigt natürlich bei Immobilien. Darf der Vorstand vom Gartenverein einen Käufer den Preis nennen den wir damals gezahlt haben? Ich sehe das als nicht rechtens und wollte fragen ob sich da jemand auskennt. Danke
6 Antworten
sooo war es bei uns auch; die Interessenten erkenne daran, b ihr überteuert verkaufen möchtet. aber keiner hindert Euch, eure neu eingebrachten Verbesserungen etc drauf zu schlagen.
es gibt aber Richtlinien im Kleingartengesetz/KleingartenVerordnung, was was ca. wert ist nach der jeweiligen Abnutzungszeit bzw verbesserung.
Es gibt bundesweit das Kleingartengesetz bzw die KleingartenVerordnung, in der Übergaben geregelt werden!
der Vorstand soll schon für einen Interessenausgleich sorgen, damit KEINER übervorteilt wird.
Wenn Ihr jetzt z.B. neue Fenster eingebaut habt, könnt ihr sie zu ca. 80-95% auf die 500€ draufschlagen; auch für einen neuen Anstrich könnt ihr etwas berechnen, WENN das Haus zuvor z.B. ewig nicht gestrichen worden war;ebens schlägt ggf ein erneuerter ZAun zu Buche oder eine komplette Neuanlage der Anbaubereichs, wenn es vorher völlig verwahrlost war.
Für allen Aufwuchs gibt es im Kleingartengestz klare Vorgaben für den Wert: Für bstbäume und Sträucher genauso wie für gut gepflegeten Rasen usw
Es ist doch dein Eigentum, dann kannst Du auch den Preis benennen. Klingt irgendwie sehr komisch, was Du da beschreibst.
So, ich habe mit einem Datenschutzbeauftragten gesprochen. Wenn es weder in der Satzung noch im Pachtvertrag geregelt ist darf niemand vom Vorstand den Interessenten den damailigen Kaufpreis nennen. Generell gilt wohl, wenn nirgends in einem Vertrag festgehalten wird, darf niemand irgendwelche Daten Preis geben.
Ihr könnt den GArten nicht verkaufen, der gehört euch ja nicht. Er wird wohl gepachtet sein, und der "Kaufpreis" ist der Preis für das daraufstehende Inventar. Der Vorstand darf dem Interessenten durchaus den Preis nennen, den ihr gezahlt habt. Ihr könnt eure Preisvorstellung nennen.
Nope, die Laube ist unser Eigentum und es steht auf Pachtland.
Genau das habe ich geschrieben. Der Garten gehört euch nicht, der ist gepachtet. Das was darauf steht, gehört euch, das könnt ihr verkaufen.
Nun kommt es auf den Pachtvertrag an, wie das abläuft. Wenn ihr nicht bestimmen könnt, wer den Garten übernimmt, wird es schwierig, den erhöhten Preis für eure Veränderungen zu bekommen. Wenn jemand vom Verpächter die Zusage für den Garten bekommt, könnte es schwierig sein, die Zusatzkosten herauszubekommen.
klar kann er den nennen
jeder kann das weitererzählen, der davon weiß
du hast da keine schutzrechte auf die daten
Naja seit dem es die schöne DSGVO gibt ist das nicht mehr so klar ;)
das betrifft das nicht
es sind keinerlei personenbezogene daten
es ist der kaufpreis einer sache
die haben keine schutzrechte
doch da es ein offizieller Verein ist und dieser Kundendaten pflegt. Ich frage aber zur Sicherheit einen Datenschutzbeauftragten und sollte ich neue Infos haben schreib ich hier :)
bestimmt aber sollte ich das Schwarz auf Weiß haben via Chat kann es Konsequenzen geben :)
das ist ein kleingartenverein, da ist immer alles anders
das ist keine normale sache, die du einfach am markt verkaufst