Ich meine, mal in einem ADAC-Magazin gelesen zu haben, dass im Zusammenhang mit § 30 STVO erlaubt sei, auch bei einem Wagen, der einem nicht gehört, den Motor abzuschalten, wenn man z.B. sieht, dass der Fahrer direkt vorm Bäckerladen mit laufendem Motor parkt und dann gemütlich einkaufen oder Kaffeetrinken geht.
Leider kann ich dazu keine Quelle im Internet finden, außer eben den besagten STVO-Paragraphen, der m.E. eindeutig sagt, wie man selbst mit seinem Wagen umgehen soll, aber nicht sagt, ob es erlaubt ist, den laufenden Motor in anderer Leute Fahrzeuge abzuschalten. Rein technisch ist es ja kein Problem, weil grundsätzlich der Motorschlüssel steckt und der Wagen offen ist. Aber - darf man das nun oder darf man nicht?