Nein, du bekommst eine Wohnung oder ein Hotelzimmer gestellt.
Nein, weil rechtswidrig… man kann einen Polizeibeamten auch nicht dazu verpflichten, die Bodycam anzuschalten, da es gegen elementare Regeln unseres Rechtsstaates verstoßen würde.
Keiner kennt die Aktenlage, aber so wie das auf den ersten Moment klingt, ist die Gewahrsamnahme rechtmäßig gewesen.
Es prügeln sich einige Personen (Wirst du auch als Beschuldigter geführt? Ich gehe davon aus, sonst hättest du ja nicht pusten sollen, oder? ). Im Rahmen der weiteren Maßnahmen verhält sich ein Beteiligter nun unkooperativ/uneinsichtig, lehnt die einschreitenden Polizeibeamten offenbar ab usw... was hätten sie den sonst mit dir machen sollen? Nach der Personalienfeststellung wieder auf freiem Fuß belassen? Wärst du dann einem Platzverweis nachgekommen und wärst ganz normal nach Hause gegangen? Das wäre nach dem Vorverhalten nicht zu erwarten gewesen, weswegen die Gewahrsamnahme als nächstes, mildestes Mittel in Betracht kam.
Das sind mir immer die liebsten, großes Mundwerk, den kürzeren ziehen und dann ist die Polizei wieder schuld.
An Orten wo vermehrt Straftaten passieren, darf die Polizei die Identität der Personen, die sich dort aufhalten, feststellen und diese sowie ihre mitgeführten Sachen durchsuchen. Eine Einstufung als „Gefahrenzone“ oder „gefährlicher Ort“ durch die Behördenleitung ist dafür nicht zwingend notwendig.
Du musst theoretisch garkeinen Test mit machen, aber dafür dann die Blutentnahme dulden.
Die jeweiligen Beamten werden erst mal rausgenommen. Da wird nicht großartig geredet, nicht mit dem Dienststellenleiter, nicht mit dem diensthabenden Polizeiführer und auch nicht mit anderen Kollegen.
Und erst mal auch nicht geschrieben… zumindest kann ich das spätestens nach dem Fall in Dortmund niemandem empfehlen.
Nein, aber deine Selbstständigkeit ist ggf. als Nebentätigkeit möglich.
Es gibt beim Bundeskriminalamt, der Bundespolizei sowie dem Landeskriminalamt und in den Nachrichtendiensten so einige Verwendungen, wo man eine Legende bekommt. Aber vielleicht nicht so, wie du denkst.
Ich gehe davon aus, dass grundsätzlich alles so bleiben wird, wie bisher. Das einzig gute ist nun, dass die Bundespolizei nun Personen ohne Pass und/oder ohne Aufenthaltstitel die Einreise ins Bundesgebiet verweigern kann.
Speicheltest? Nächstes mal vielleicht besser Urin. Die sind eigentlich schon genau.
Ernähere dich einfach gesund und trainiere regelmäßig. Der Fortschritt kommt dann von ganz alleine 😌
Die Person wird durchsucht und fest gemacht. Danach folgen Erstehilfemaßnahmen.
Wenn derjenige mit RTW ins Krankenhaus verbracht wird, dann wird eine vorläufige Festnahme / Ingewahrsamnahme angeordnet und der Beschuldigte dann unter Begleitung ins Krankenhaus verbracht und dort bewacht.
Die Polizeibeamten welche geschossen haben oder beteiligt waren; werden rechtlich entsprechend belehrt (insbesondere auf das Aussageverweigerungsrecht) und darüber das sie mit NIEMANDEM darüber reden. Nicht mit dem Dienststellenleiter, nicht mit dem diensthabenden Polizeiführer, nicht mit den Kollegen und auch nicht Freunden. Es wird auch kein Bericht geschrieben und derjenige geht erst mal nach Hause.
Sicherung von Spuren usw… übernimmt meistens der Kriminaldauerdienst.
Entspann dich, ist doch alles gut. Das ein Polizist mal genervt ist und so klingt, kommt öfter vor als du denkst... er hat es spätestens jetzt schon wieder vergessen.
Lg von einem Polizeibeamten
Stop stop stop stop... das ist eine Vertragsstrafe von 60 Euro und KEIN Bußgeldverfahren geschweige den Strafverfahren. Oder hast du Post von der Stadt/Kreis/Land/Bund bekommen?
Wenn es so ist, wie ich denke, dann brauchst du es garnicht angeben. Das ist Zivilrecht.
Man muss nur Bußgeld- oder Strafverfahren von der Polizei, Stadt usw... angeben^^
Was man machen kann, dass man beide Sachen in der Hand hat. So zum Beispiel RSG und Schusswaffe. Wenn das RSG nicht wirkt, lässt man es fallen und bedient die Schusswaffe. Aber immer mit zwei Händen.
Es gibt schon gewisse Vorgaben, aber auch nicht so pauschal wie einige denken.
Grundsätzlich muss das mildeste, geeignete Mittel ausgewählt werden.
Was das aber dann im Endeffekt ist, kommt auf den Einzelfall drauf an.
Wenn vier Personen einen Polizeibeamten umstellen und unmittelbar davor sind auf ihn einzuprügeln, dann kann der Polizeibeamte selbstverständlich die Schusswaffe ziehen und diese im Zweifel auch einsetzen.
Wenn eine Person auf eine Polizeibeamten mit geballten und erhobenen Armen/Fäusten zu rennt, dann eher RSG oder den Einsatzstock, kommt dann vielleicht auch auf die Entfernung an. Kann man das RSG einsetzen und dann noch kurz abwarten ob es wirkt oder ist derjenige schon so nah, dass man sich sofort mit dem Einsatzstock verteidigen muss?
Nein, Kollektivstrafen sind nicht erlaubt. Es gibt bei der Bundespolizei aber auch keine Kollektivstrafen.
Wenn einer zu spät kommt und alle Liegestütze machen müssen, dann nicht weil er zu spät gekommen ist, sondern weil Sport ein Teil der Ausbildung ist. Du willst Bundespolizistin werden und keine Verwaltungsangestellte...
Spice Bomb (das graue/durchsichtige)
Aventus Creed
Versace Eros
Aqua di Gio Profondo
Die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung kommt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Wenn du nach dem Ablauf der Frist der Empfehlung noch mal einen A-Verstoß begehst, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Ich glaube, du stellst dir zumindest den Polizeiberuf etwas falsch vor.
Gerade im Bezug darauf, dass du gerne in den gehobenen bzw. später auch höheren Dienst möchtest. Versteh mich nicht falsch, in den gehobenen oder auch höheren Dienst zu gehen, ist erstrebenswert und auch sicherlich eine gute Sache - nur ich glaube, du machst es aus einer falschen Intention heraus.
Gerade was "Verantwortung übernehmen" oder "Führungsverantwortung" angeht, ist die Sache vielleicht etwas anders, als du dir vorstellst. Im gehobenen Dienst verrichtest du grundsätzlich erst mal (genauso wie auch im mittleren Dienst) Streifendienst. Wenn du vielleicht auf eine A11 oder A12 Stelle kommst, wirst du vielleicht mal Gruppenleiter/Dienstgruppenleiter, also übernimmst Führungsverantwortung. Was macht den ein Gruppenleiter/Dienstgruppenleiter in der Praxis? Er sitzt fast nahezu nur im Revier, bearbeitet den Dienstplan, wälzt sich durch die Akten und verfügt sie ab, macht viele andere organisatorische Sachen, macht die Streifeneinteilung usw... da bleibt kaum Zeit zum rausfahren und Kontrollen durchführen oder Einsätze wahrnehmen. Von der Intensität unterscheidet sich das natürlich von Revier zu Revier, aber meiner Erfahrung nach läuft es halt schon sehr ähnlich.
Die Entscheidungen draußen, also was später möglicherweise vor Gericht geht oder im Zweifel (sehr selten) auch über "Leben und Tod" entscheidet, werden in den allermeisten Fällen von der Streifenwagenbesatzung getroffen. Nur in den wenigsten Fällen, wird eine Entscheidung vom Gruppenleiter/Dienstgruppenleiter abverlangt. Also übernimmst du halt schon "Führungsverantwortung", nur halt in dem ganzen anderen Kram, das Organisatorische usw... nicht so wirklich in dem was man sich unter klassischer Polizeiarbeit vorstellt.
Im höheren Dienst ist es noch mal eine andere Spielwiese, aber die haben z.B mit der klassischen Polizeiarbeit und Entscheidungen bezüglich polizeilicher Lagen treffen, rein garnichts mehr zu tun. Das ist ja auch nicht schlimm, die haben halt andere Aufgaben, ich sage dir das nur um dich aufzuklären, weil es eben schon nicht so der Vorstellung entspricht, die man als Laie vielleicht hat.
Verantwortung hast du als Polizeibeamter schon genug, nämlich jedes mal, wenn du draußen eine Maßnahme triffst. Da gibt es auch nicht das Prinzip: "Das hat mein Chef so gesagt." Da haftet jeder für die Maßnahme die er vollzieht, völlig unabhängig davon wer sie angeordnet hat, komplett selber. (Zum Glück!)
Es gibt bei der Bundespolizei mehrere Ausbildungszentren (Bamberg, Diez, Walsrode usw...) an welchen du deine Ausbildung machen kannst.
Das erste Jahr machst du dann vollständig dort, das zweite Jahr meistens im Wechsel (5 Wochen auf einer Dienststelle draußen und eben wieder 5 Wochen im Ausbildungszentrum), im letzten Halbjahr machst du noch mal vollständig 6 Monate im Ausbildungszentrum.
Nach deinem Dienst (meistens 7-16 Uhr in der Ausbildung) kannst du tun und lassen was du möchtest, also kannst du entsprechend auch nach Hause fahren.
Du KANNST nach der Ausbildung heimatnah verwendet werden. Garantieren kann dir das niemand. Es kann sein das du nach der Ausbildung direkt auf deinen Wunschdienstposten, 10, 20, 40, 70km entfernt kommst und jeden Tag von "Zuhause" fahren kannst oder das du auch 600km entfernt hinkommst, umziehen musst und die nächsten zehn Jahre keine Stelle auf deinem Wunschdienstposten frei ist^^