Muss die Polizei jeden Schuss begründen im Nachhinein?
Muss die Polizei jeden Schuss begründen im Nachhinein? also schriftlich usw.? Und was ist bei dem Terroranschlag in München? Müssen da auch alle 30 Schuss der Polizei begründet werden?
6 Antworten
Soweit mir bekannt ist, geht die Jagd erst mal los. Da muss sich der Beamte mehr als einmal erklären, warum und weshalb er die Waffe benutzt hat. Und ob das denn notwendig war und ob man es nicht hätte so oder so machen können.
Ja, da gibt es jede menge Papierkram abzuarbeiten.
Doch, nach einem Schusswaffengebrauch gegen Personen haut keiner sofort in die Tasten.
Wo hat das irgendemand behauptet?
Auch später muss keiner in die Tasten hauen.
Unter Umständen schon, das kommt ganz auf das Verfahren an. Aber selbst muss er das ohnehin nicht tun, das kann auch sein Anwalt machen.
Wir leben in einem Rechtsstaat.
Eben.
Sagt dir das Aussageverweigerungsrecht was?
Sei versichert: Mehr als Dir.
Das steht auch Polizeibeamten zu.
Wurde irgendwo was anderes behauptet?
Ja! Der Gebrauch der Dienstwaffe muss immer gerechtfertigt werden.
Die jeweiligen Beamten werden erst mal rausgenommen. Da wird nicht großartig geredet, nicht mit dem Dienststellenleiter, nicht mit dem diensthabenden Polizeiführer und auch nicht mit anderen Kollegen.
Und erst mal auch nicht geschrieben… zumindest kann ich das spätestens nach dem Fall in Dortmund niemandem empfehlen.
Sie müssen sich für jeden abgegebenen Schuss schriftlich rechtfertigen. Es muss ein Bericht geschrieben werden und genauestens protokolliert werden.
Nein, bei Schusswaffengebrauch auf Menschen muss erst mal garnichts geschrieben werden und da wird auch nichts geschrieben.
Komisch, mein Kumpel von der Polizei Berlin hat mir etwas anderes gesagt.
Ja, das wird genau protokolliert. Wer, wann, wieviel Schuss.
Der Beamte muss sich erst mal garnicht erklären. Ihm steht nämlich ein Aussageverweigerungsrecht zu.