Rechte/Pflichten bei Polizeikontrolle?
Hallo ich wurde heute kontrolliert mit der Begründung „allgemeine Verkehrskontrolle“ ich bin mit e-scooter zur Bushaltestelle gefahren nachdem ich 10 Minuten da da Stande kam auf einmal ein Polizei wagen mit 3 Leuten danach wollten die Ausweis sehen, taschenkontrolle und Alkohol sowie Drogentest - ohne Probleme meine Fragen sind hier folgende:
ist eine „Verkehrskontrolle“ nach 10 Minuten stehen überhaupt noch gültig ?
dürfen die bei einer Verkehrskontrolle die Taschen durchsuchen ?
ist es nicht so das man nur Drogen oder Alkohol Test machen muss ?
und jetzt eine etwas speziellere Frage - ist Gera Süd eine „Gefahrenzone“ in der man grundlose Personenkontrollen machen kann ?
gibt es zufälligerweise eine Seite in der man die „Gefahrenzonen“ sehen kann ?
bitte nur antworten wenn ihr euch 100% sicher seit und bitte auch keine dummen Kommentare
im voraus schonmal danke :)
6 Antworten
ist eine „Verkehrskontrolle“ nach 10 Minuten stehen überhaupt noch gültig ?
Fraglos
dürfen die bei einer Verkehrskontrolle die Taschen durchsuchen ?
Wenn dringender Tatverdacht besteht, düfte es gedeckt sein.
ist es nicht so das man nur Drogen oder Alkohol Test machen muss ?
Wahl des Kontrollierenden.
und jetzt eine etwas speziellere Frage - ist Gera Süd eine „Gefahrenzone“ in der man grundlose Personenkontrollen machen kann ?
Ob ein Grund besteht oder nicht wird sicher nicht verraten worden sein, zudem ist auch eine grundlose Kontrolle möglich, folglich mag diese Frage dahinstehen. Es bedarf jedenfalls keiner bestimmten Region um eine Personenkontrolle stattfinden zu lassen. Vielmehr deuted es daraufhin, dass die abgerufene Information über die Person dazu geführt hat.
gibt es zufälligerweise eine Seite in der man die „Gefahrenzonen“ sehen kann ?
Brennpunkte können offiziel oder auch polizeiintern gesetzt werden. Letzlich bringt diese Information auch keinen Vorsprung.
Richtig und das ist (zumindest teilweise) Ländersache. Eine Durchsuchung ohne jeden Anlass ist auch in Bayern nicht erlaubt (Art. 21 PAG)
An der Haltestelle des ÖPNV dürfte das auch in Bayern kein Problem sein. Und richtig, eine Durchsuchung ohne Rechtsgrundlage ist nirgends erlaubt.
An Orten wo vermehrt Straftaten passieren, darf die Polizei die Identität der Personen, die sich dort aufhalten, feststellen und diese sowie ihre mitgeführten Sachen durchsuchen. Eine Einstufung als „Gefahrenzone“ oder „gefährlicher Ort“ durch die Behördenleitung ist dafür nicht zwingend notwendig.
Du musst theoretisch garkeinen Test mit machen, aber dafür dann die Blutentnahme dulden.
In jeden Polizeigesetz ist die Kontrolle von Person an und in Verkehrseinrichtungen geregelt. Warum die Verkehrskontrolle gesagt haben, sei mal deren Geheimnis.
Verkehrskontrollen sind natürlich erlaubt.
Es darf jedoch kein Alkohol- oder Drogentest ohne ausreichenden Verdacht gemacht werden. Du kannst den auch ablehnen. Dann muss schon ein konkreter Verdacht bestehen und die Polizei muss diesen vorher auch noch Erhärten (auffälliges Benehmen, Alkoholfahne, rote Augen) , um dich überhaupt zum Test ins Revier zu bringen.
Taschen oder sonstiges Sachen dürfen bei einer Verkehrskontrolle gar nicht durchsucht werden.
Das ist nicht richtig. Durchsuchung darf nur bei Gefahr im Verzug oder mit eigener oder richterlicher Zustimmung gemacht werden. Gefahr im Verzug bedeutet dabei das nicht nur ein Verdacht besteht sondern der auch eindeutig begründet ist. Dazu bedarf es Tatsachen und Beweise die auch nachgewiesen werden müssen.
Also im Normalfall ist eine Durchsuchung nicht erlaubt und man kann die Beamten anzeigen.
Leg die StPO bei Seite und lies dir eines der 17 Polizeigesetze durch. Nach deiner Logik könnte ich mit einer Kofferbombe auf dem Flughafen stehen und die Polizei hätte keine Ermächtigung, mich zu kontrollieren.
Das was gemacht wurde war eine Verkehrskontrolle. Diese berechtigt zu gewissen Sachen. Wenn also dort ein dringender Verdacht war und dieser durch die Situation auch begründet und dies beweisbar war, so ist eine Durchsuchung erlaubt. Wenn nicht, dann nicht.
Das hat mit einer Durchsuchung oder Verdachtsfällen auf Flughäfen überhaupt nichts zu tun. Da gelten wieder andere Regeln.
Das hat mit einer Durchsuchung oder Verdachtsfällen auf Flughäfen überhaupt nichts zu tun. Da gelten wieder andere Regeln.
Nein, es gilt das POLG.
Der FS befand sich in/an einer Bushaltestelle. Eine Verkehrskontrolle nach 10 minütiger Pause anzuführen, halte ich für bedenklich! Die Kontrolle nach dem POLG vollkommen rechtens!
https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167231,43
dann nimm mal 1 Nr. 5
in der man grundlose Personenkontrollen machen kann ?
Es gibt keine grundlosen Personenkontrollen. Nur weil du den Grund nicht siehst, heißt das nicht, dass es keinen gibt. Eine Kontrolle hat immer einen Grund.
Was wiki meint, es gibt keine grundlosen oder verdachtsunabhängigen Personenkontrollen.
Entweder man hat sich als Person falsch oder auffällig verhalten oder man hält sich an einem Ort auf, wo vermehrt Straftaten passieren. In diesem Fall stützt sich die Kontrolle auf die Gefährlichkeit des Ortes und nicht auf das Verhalten der Person. Damit gibt es immer einen Grund.
Es gibt wesentlich schönere und angenehmer Tätigkeiten als Personen oder Rucksäcke zu durchsuchen. Aus Langeweile geschieht so etwas nicht. Wer so etwas behauptet hat eine sehr eigene Sicht auf das Tätigkeitsfeld der Polizei.
Aber was ich nicht verstehen ist warum haben die mich nicht gleich angehalten und sind erst 10 Minuten später angehalten als die mich nochmal gesehen haben also das ich zu schnell weg war kann man ja jetzt nicht wirklich sagen 😂
Vielleicht wollten die ja erst mal abwarten, ob sich noch einer zu Dir dazugesellt, der womöglich ebenfalls irgendwie verdächtig aussieht.
Na die sind ja nur durch Zufall an mir vorbeigefahren
Zufall war es vielleicht nur so lange, bis sie Dich das erste Mal gesehen haben.
Das hat nichts mit einem Tatverdacht zu tun, diese weitergehende Kontrolle richtet sich nach dem Polizeirecht.