Zu unrecht in der Ausnüchternungszelle?

8 Antworten

Ich würde zuerstmal eine schriftliche Beschwerde an höherer Stelle einreichen.

Außerdem sollten ja diejenigen, die die Täter waren angezeigt werden.


Ruhrpotter45 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 18:30

Die Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung läuft bereits. Gefährliche Körperverletzung, weil ich zusätzlich noch auf dem Boden liegend geschlagen und gewürgt wurde.

LeWe23  30.09.2024, 18:43
@Ruhrpotter45

Na, da kommt ja plötzlich immer mehr dazu. Nanu? Wie geht das denn?

Ruhrpotter45 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 19:04
@LeWe23

Lies bitte erstmal richtig. Mein Beitrag bezieht sich hauptsächlich auf das - meiner Meinung nach - fragwürdige willkürliche Handeln des Beamten. Die Schlägerei (inkl. dem Würgen am Boden) ist lediglich die Vorgeschichte, die den Stein ins Rollen brachte. Zudem war ich nicht derjenige, der sie angefangen hat. Zumindest dafür gibt es Zeugen.

Der Polizist hat mich "lediglich" auf den Boden geworfen, mir Handschellen angelegt und mich "überstellt".

Keiner kennt die Aktenlage, aber so wie das auf den ersten Moment klingt, ist die Gewahrsamnahme rechtmäßig gewesen.

Es prügeln sich einige Personen (Wirst du auch als Beschuldigter geführt? Ich gehe davon aus, sonst hättest du ja nicht pusten sollen, oder? ). Im Rahmen der weiteren Maßnahmen verhält sich ein Beteiligter nun unkooperativ/uneinsichtig, lehnt die einschreitenden Polizeibeamten offenbar ab usw... was hätten sie den sonst mit dir machen sollen? Nach der Personalienfeststellung wieder auf freiem Fuß belassen? Wärst du dann einem Platzverweis nachgekommen und wärst ganz normal nach Hause gegangen? Das wäre nach dem Vorverhalten nicht zu erwarten gewesen, weswegen die Gewahrsamnahme als nächstes, mildestes Mittel in Betracht kam.

Das sind mir immer die liebsten, großes Mundwerk, den kürzeren ziehen und dann ist die Polizei wieder schuld.

Lass fich von einem Anwalt beraten

Da scheint manches nicht zu stimmen. Die Pol darf und wird niemanden wegen einer dummen Bemerkung zu Boden bringen und Handfesseln anlegen. Das muss im Bericht festgehalten und begründet werden. Du hast mit Sicherheit zumindest passiven Widerstand geleistet oder versucht Dich zu entfernen oder warst eine Gefahr für Dich oder andere. Vielleicht warst Du doch betrunkener als Du meinst? Ich sehe da wenig Chancen auf Erfolg. Die Pol sind vereidigt und dürfen nicht lügen, Du als Beschuldigter darfst es und Deine Freundin ist Zeugin 2. Klasse. Du verstehst was ich meine? Wenn Deine Aussage nicht von unbeteilgten Zeugen bestätigt wird sieht es schlecht aus.


LeWe23  30.09.2024, 18:41

Nein, natürlich war es nicht so. Hier wrrdne uns wichtige Informationen verschwiegen, um selbst besser dazustehen.

Ruhrpotter45 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 18:37

Zumindest kannte ich die Personen nicht, die eventuell etwas gesehen haben könnten und diese waren schnell wieder weg, weil sie damit nichts zu tun haben wollen (verständlicherweise). Ich stelle mich in diesem Fall nicht als Unschuldslamm dar. Wenn ich Fehler mache, gestehe ich mir diese ein und trage auch die Konsequenzen.

LeWe23  30.09.2024, 18:39
@Ruhrpotter45

Offensichtlich stehst du nicht zu diene Fehlern und willst sich aus der Verantwortung rauswinden.

Ruhrpotter45 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 18:35

Leider hat es sonst keiner gesehen..

LeWe23  30.09.2024, 18:38
@Ruhrpotter45

Tja, damit ist das Thema erledigt: Rechnung zahlen und nächstes Mal nicht frech werden.

Ruhrpotter45 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 18:54
@LeWe23

Hoffentlich bist du mal in so einer Situation und jemand bringt dir solche haltlosen Vorwürfe entgegen. Ich finde es schade, dass man hier so mit Fragestellern umgeht. Was für einen Grund sollte ich haben zu lügen? Wenn es nicht so gewesen wäre, wie es hier beschreiben würde, täte ich mir das hier nicht an. In der Hoffnung, dass jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und mir ggf. einen guten Ratschlag zu meiner Situation gibt. Es ist nicht das erste Mal, dass ich von irgendeiner Behörde ungerecht behandelt wurde und ich das einfach heruntergeschluckt habe. Diesmal ging es aber zu weit. Sonst würde ich nicht mit dem Gedanken spielen dagegen vorzugehen. Mir ist bewusst, dass man schlechte Chancen gegen die Polizei hat. Wenn ich ohne Rechtsschutzversicherung zu viel Geld hätte, um es zum Fenster herauszuwerfen, würde ich es auf andere Art und Weise ausgeben.

Ich bin der festen Überzeugung, dass für den Beamten eine Konsequenz erfolgen muss. Sonst kann der nächste bald zur Kasse gebeten werden und er lacht sich ins Fäustchen.

Bin bestimmt kein ACAB Idiot. Ich stehe zum Rechtsstaat und bin froh, dass wir in einem leben. Manche nutzen es dennoch aus. Oder denkt ihr, dass alle Polizisten ihre Arbeit ordnungsgemäß ausüben und nicht mal über die Stränge schlagen?

LeWe23  30.09.2024, 18:57
@Ruhrpotter45

Nein, ich werde nie in so einer Situation sien, wie ich mich nucht so unverschämt Beamten gegenüber benehme. So betrunken kann ich gar nicht sein.

Für jemanden, der Meien Antworten immer wieder löschen lässt, bist du aber selbst ein ordentlucher Regelbrecher.

Ruhrpotter45 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 18:34

Nein. Tatsächlich nicht. Wie gesagt. Meine Partnerin hat alles gesehen. Sie meinte lediglich, dass ich "verwirrt" wirkte, aufgrund der vielen Schläge und der Tatsache, dass man mich auf dem Boden gewürgt hat. Dazu halt noch der Schlag auf die Scheibe, der diese zerstörte.

LeWe23  30.09.2024, 18:38
@Ruhrpotter45

Doch, tatsächlich schon. Du verschweogst uns hier einfcah die Hälfte.

apfelbus  30.09.2024, 18:40
@Ruhrpotter45
Wie gesagt. Meine Partnerin hat alles gesehen.

Wie gesagt, Zeugin 2. Klasse.

Sie meinte lediglich, dass ich "verwirrt" wirkte, aufgrund der vielen Schläge und der Tatsache, dass man mich auf dem Boden gewürgt hat.

Jetzt schon zu Boden gewürgt, das wird ja immer besser. Vielleicht war die Reihenfolge anders, wer verwirrt kann eine Gefahr für sich selbst sein und darf gefesselt werden. Bei Widerstand eben auch mit UZWG.

LeWe23  30.09.2024, 18:42
@apfelbus

Ja, hier werden ALLE Antworten und Kommentare gelöscht, die eben deutlich machen, dass es nicht so war.

Ruhrpotter45 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 18:45
@apfelbus

Einer der 3 Angreifer hatte mich zuvor auf dem Boden gewürgt. Nicht der Beamte. Die kamen erst später. Nachdem meine Scheibe eingeschlagen wurde. Wird das wirklich als "zweite Klasse" Aussage gewertet? Mir geht es wirklich nicht darum irgendjemanden auf gut deutsch gesagt ans Bein zu pissen, weil er seine Arbeit richtig macht. Meiner Meinung nach war das wirklich unnötige Polizeigewalt und Missbrauch seiner Position. Ich habe mir an dem Abend 4 0,5 Bier über den Abend verteilt getrunken. Ich wollte dennoch nicht pusten, weil ich sowas nicht willkürlich über mich ergehen lassen muss. Wäre ich wirklich betrunken oder gar sturzentrunken gewesen und hätte Widerstand geleistet, hätte man mir Blut abgenommen. Auch gegen meinen Willen. Das ist ebenfalls nicht passiert. Ich wurde auch aus der Ausnüchternungszelle früher gehen gelassen, als ich hätte "herausgehen dürfen". Der Beamte, der mir abführte meinte in der Wache, dass sie mich nicht vor 8 Uhr gehen lassen sollen. Zu dem Zeitpunkt war es halb 1. Der Polizist in der Wache redete aber vernünftig mit mir und ich mit ihm. Da er feststellte, dass es mir nicht gut geht und er wahrscheinlich Mitleid hatte, ließ er mich früher raus. Meine Partnerin wartete auch an der Wache und sie hätte mich auch schon ohne unnötige Ingewahrsamname nach Hause gebracht. Das meinte sie auch.

apfelbus  30.09.2024, 19:00
@Ruhrpotter45
Wird das wirklich als "zweite Klasse" Aussage gewertet?

Ja. Inoffiziel zwar, aber doch sind Lebenspartner nicht so richtig glaubwürdige Zeugen.

Ich habe mir an dem Abend 4 0,5 Bier über den Abend verteilt getrunken. Ich wollte dennoch nicht pusten, weil ich sowas nicht willkürlich über mich ergehen lassen muss.

Fehler. Das hätte bewiesen wie betrunken Du warst. So macht es die Aussage der Pol glaubhafter.

Ist mir aber auch egal, die Story stimmt von bis hinten nicht und für mich ist hier EoD.

Ruhrpotter45 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 19:08
@apfelbus

Außerdem steht sie doch unter Eid bei ihrer Aussage? Also ich persönlich würde mich nicht für meine Partnerin mit einer Falschaussage strafbar machen, wenn dies offensichtlich nicht so geschehen ist, wie sie es beschreibt. Meine Freundin genauso wenig.

Ruhrpotter45 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 19:08
@apfelbus

Zudem bin ich noch nie mit dem Gesetz angeeckt, oder habe mir etwas zu Schulden kommen lassen.

Ruhrpotter45 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 19:11
@apfelbus

Ich finde es ehrlich gesagt krass, wie hier direkt davon ausgegangen wird, dass man einen Beitrag aufmacht, um euch irgendeinen Mist zu erzählen. Was soll mir das bringen? Richtig. Nichts. Wenn es nicht so wäre, würde ich die Rechnung abwarten und einfach bezahlen. Alles andere wäre Verschwendung meiner Lebenszeit. Ich habe ein guten Beruf und das nötige Kleingeld, um die Rechnung der Ausnüchternungszelle ohne weiteres zu begleichen. Mir geht es aber ums Prinzip und darum, dass diejenigen einen Denkzettel bekommen, die der Meinung sind ihre Position ausnutzen zu müssen.

Nicht direkt beleidigt.sondern indirekt?....nur aufmüpfig aber nicht aggressiv.....noch nüchtern genug war aber wahrscheinlich trotzdem etwas mehr als die anderen......

Das ergibt irgendwie ein Bild aber kein schönes. Und vor allem lässt es einen riesen interpretationsspielraum offen. Ich habe jetzt leider keinen Ahnung wie die Rechtslage ist ob dir deine Rechte in dieser Situation verbindlich hätten zur Kenntnis gebracht werden müssen und wie es sich mit dem telefonanruf verhält. War dein Handy vielleicht vorher schon leer? Die Polizei ist nicht verpflichtet es aufzuladen und ich kann mir nicht vorstellen dass sie es entladen haben.

Kurz um ein Antrag auf ein disziplinarverfahren wird vermutlich nichts bringen. Bei der Polizei intern soll es sogar als Ehre gelten besonders viele einzusammeln. Mir würde es vermutlich noch schwerer fallen wie dir das ganze herunter zu schlucken, Anzeige gegen deine Kontrahenten zu erstatten und alles was mit der Polizei zu tun hat auf sich beruhen zu lassen.