Dürfen Polizisten das Mittel einsetzen was sie wollen?

6 Antworten

Grundsätzlich das "unschädlichste" Mittel.

Beispielhaft dürfen Polizisten selbstverständlich nicht die Waffe ziehen, wenn sie von einem betrunkenen angepöbelt werden.

Werden Polizisten beispielsweise wie jetzt vor kurzem mit einem Mauser Repetierer bedroht und beschossen folgt die Gegenreaktion natürlich auch mit Schussabgaben.

Das Mittel, das erforderlich und geeignet ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

Es gibt schon gewisse Vorgaben, aber auch nicht so pauschal wie einige denken.

Grundsätzlich muss das mildeste, geeignete Mittel ausgewählt werden.

Was das aber dann im Endeffekt ist, kommt auf den Einzelfall drauf an.

Wenn vier Personen einen Polizeibeamten umstellen und unmittelbar davor sind auf ihn einzuprügeln, dann kann der Polizeibeamte selbstverständlich die Schusswaffe ziehen und diese im Zweifel auch einsetzen.

Wenn eine Person auf eine Polizeibeamten mit geballten und erhobenen Armen/Fäusten zu rennt, dann eher RSG oder den Einsatzstock, kommt dann vielleicht auch auf die Entfernung an. Kann man das RSG einsetzen und dann noch kurz abwarten ob es wirkt oder ist derjenige schon so nah, dass man sich sofort mit dem Einsatzstock verteidigen muss?

Wobei denn?

Es gibt ja keinen Grund, bei einem Betrunkenen - auch Nicht-Alkoholiker - zum Taser zu greifen, wenn gar keine Gefahr von ihm ausgeht.

Zur Durchsetzung von Maßnahmen - wieder egal, ob betrunken oder gar Alkoholiker oder sonstwas - darf Zwang angewendet werden. Dieser muss natürlich angemessen erfolgen und muss beendet werden, wenn der "Täter" kooperiert.

Im Falle von Notwehr darf JEDER das Erstbeste nehmen, was zur Verfügung steht. Bei der gerechtfertigten Notwehr muss NIEMAND lange überlegen, was angemessen, geeignet oder mild ist.

Gruß S.

Immer das kleinste Mittel was zum Erfolg führt ist zu wählen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Einige Jahre in den Staaten gelebt