2 A Verstöße vor Aufbauseminar und nach Aufbauseminar wieder A Verstoß, was steht mir bevor??

3 Antworten

Die Probezeitmaßnahmen erfolgen stufenweise. Erst wenn die jeweils vorherige Stufe rechtskräftig ist, werden die Verstöße für die nächste gezählt. Auch wenn du bisher insgesamt drei A-Verstöße begangen hast, zählen nur zwei davon.

§2a StVG:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Wurden Sie nach einem Aufbauseminar erneut geblitzt und waren 21 km/h oder mehr zu schnell, haben Sie sich damit den zweiten A-Verstoß in der Probezeit eingehandelt. Dementsprechend erwartet Sie eine schriftliche Verwarnung. Außerdem wird Ihnen empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Selbiges gilt auch für alle anderen A-Verstöße.
Beim Dritten A-Verstoß in der Probezeit ist der dauerhaft Lappen weg.

lg

Die Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung kommt nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Wenn du nach dem Ablauf der Frist der Empfehlung noch mal einen A-Verstoß begehst, wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.