Wenn erkennbar ist, dass du die Schule aufgrund eines neuen Wohnortes gewechselt hast, sollte das kein Problem sein. Schließlich kannst du nichts für die Reiselust deiner Erziehungsberechtigten.

emesvau

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Der Markus schließt aber schon eine Menge aus. Schließlich steht im Grundsatzprogramm der CDU, dass sie weder mit den Linken, noch der AfD koalieren wird. Söder schließt die Grünen per se aus.

Kann er machen, wird dann aber irgendwann eng. Viele Parteien bleiben dann nicht mehr übrig..

emesvau

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Wenn es dein Ziel ist ein Leben am Existenzminimum zu leben, dann kann man das machen.

Hat man allerdings Ziele im Leben, möchte etwas erreichen, dann sollte man auch einen solchen Job machen. Nur durch Erfahrung und Qualifikationen kommt man an gut bezahlte Jobs!

Ohne Leistung - keine gute Bezahlung!

emesvau

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Es kommt darauf an. Es gibt durchaus Abbiegungen, die man im 1. Gang fahren sollte. Die meisten wird man allerdings im 2. Gang fahren.

Für sehr scharfe und ggf. nicht einsehbare Abbiegungen empfiehlt sich der 1. Gang. Wenn du dann den 2. Gang nimmst und zu schnell abbiegst, wird der Prüfer etwas sagen, bzw. anmerken.

emesvau

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Du wirst eher eingestellt, wenn du noch in einer Beschäftigung bist, als wenn du arbeitslos bist. Nimm den Job an. Kündigen kannst du immer noch.

Selbst mit Mindestlohn verdient man bei einer Vollzeit-Stelle mehr, als durch Sozialleistungen. Auch, wenn etliche Kurzvideos auf social media versuchen anderes zu behaupten.

emesvau

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Nein, dann hast du etwas falsch verstanden. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle musst du nicht mit.

Wird dabei allerdings etwas festgestellt, kann es dazu kommen, dass du mit zur Wache musst.

emesvau

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Sehr geehrte/r Herr/Frau XY,

vielen Dank für das Angebot bei Ihnen in der Zeit vom TT. bis zum TT.MM.JJJJ ein Praktikum als XY machen zu dürfen.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich mich für einen anderen Praktikumsplatz entschieden habe.

Dennoch möchte ich Ihnen vielmals für die Möglichkeit danken.

Mit freundlichen Grüßen,

XY

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Hallo,

innerhalb der Probezeit einer Ausbildung gibt es keine Kündigungsfristen. Sprich du kannst heute deine Kündigung abgeben und brauchst morgen nicht mehr zu kommen. Allerdings bekommst du deine Ausbildungsvergütung dann nur anteilig bis zum heutigen Tag.

Für eine wirksame Kündigung ist die Schriftform vorgeschrieben. Sprich dein Kündigungswunsch muss auf Papier stehen und von dir unterschrieben sein. Einen Grund für deine Kündigung musst du innerhalb der Probezeit nicht nennen.

Du schreibst also die Kündigung (Vorlagen findest du ausreichend im Internet), druckst sie aus, unterschreibst sie und gibst sie am besten persönlich im Personalbüro ab.

emesvau

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Das kann man nicht sagen. Es kommt auf die Region, die Qualifikation, den Stundenumfang und die Position an.

Viele weitere Faktoren können außerdem Einfluss nehmen.

Mindestens allerdings 12,41 Euro pro Stunde brutto.

Zur Erläuterung: Es ist alles Teilzeit, was nicht Vollzeit ist. Angenommen in einem Unternehmen A sind 39 Stunden eine Vollzeit-Stelle, dann wären bspw. 38 Stunden bereits Teilzeit.

emesvau

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Klar, wenn man das Risiko eingehen will in seinem Leben nie wieder einen Führerschein machen zu können, kann man das machen.

Irgendwann wird jeder erwischt, das ist immer so. Das wäre es mir an deiner Stelle nicht wert, lass es oder mach entsprechend einen Führerschein.

emesvau

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