Oh ja - gerade in der Deutschen Sprache gibt es ja die bekannte "Mehrdeutigkeit". Da gibt es für einen Begriff mehrere Synonyme:

Geld: Schotter, Steine, Kies, Mäuse, Asche, Money, Kohle, Stob, Pinke-Pinke, Zaster, Taler, Dukaten u.a.m.

gehen: laufen, latschen, huschen, schlendern, spazieren, bewegen, fortbewegen, rennen, rammeln, toben u.a.m.

Was die Synonyme für Dich bedeuten, mußt Du selber entscheiden.

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Die Kabelgebühren für den TV-Empfang wurden für Vermieter per Gesetz vom 01.12.2021 aus den Nebenkosten gestrichen. Eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2024 wurde dabei eingeräumt. Das heißt: Ab dem 01.07.2024 darf kein Vermieter mehr TV-Gebühren über die Nebenkosten verlangen.

1.) Diese Regelung betrifft nur das Kabelfernsehen in Mietwohnungen. Für Eigentumswohnungen, eigenes Häuschen, sowie für Satelliten- oder Internet-TV ändert sich gar nichts!
2.) Der Gesetzgeber verbietet den Einzug einer Kabel-TV-Gebühr durch den Vermieter über die Nebenkosten-Abrechnung. Der Gesetzgeber verbietet nicht die Bereitstellung von Kabelfernsehen durch den Vermieter, wenn sich beide Parteien über eine Bezahlung außerhalb der Nebenkosten einig sind! Unter dieser Voraussetzung kann alles bleiben wie bisher - nur die Bezahlung erfolgt jetzt direkt an den Vermieter und nicht mehr über den Mietpreis.

Will der Mieter nun unbedingt einen eigenen TV-Vertrag, muß er einen solchen spätestens ab dem 01.07.2024 beantragt haben. Der Vermieter ist verpflichtet, die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen (Multimedia-Dose in der Mietwohnung installieren lassen). War zuvor schon ein Kabel-Anschluß vorhanden, existiert diese Multimedia-Dose bereits.

Alternativ zu einem (überteuerten) Kabelvertrag kann der Mieter sich auch für Satelliten-TV oder Internet-TV entscheiden.

Satelliten-TV ist derzeit noch die einzigste Möglichkeit (in Deutschland), die meisten Sender kostenfrei (ohne irgend ein Abo) zu empfangen. Nachteilig hierbei ist die Anschaffung und Installation einer Satelliten-Schüssel. Nicht jeder Vermieter (dem nunmehr die Einnahme der Kabel-TV-Gebühr gesetzlich "weggebrochen" wurde), wird der Installation einer SAT-Schüssel irgendwo auf dem Dach oder an der Hauswand zustimmen...

Bliebe noch IPTV (Internet-TV) als Alternative. Dazu muß ein entsprechender Vertrag bei einem Anbieter (Freenet, Waipu, Amazon, Magenta usw.) abgeschlossen werden. Technisch wird der IPTV-Empfang dann durch einen zum Vertrag gehörenden TV-Stick realisiert. Die meisten Sticks haben ein HDMI-Interface und einen USB-Anschluß für die Stromversorgung. Der Stick wird an einem freien HDMI-Eingang am TV-Gerät angestöpselt. Über den USB-Eingang am Stick wird ein ganz normales USB-Kabel für die Stromzufuhr angesteckt. Hat das TV-Gerät keinen freien USB-Anschluß zur Verfügung, kann auch jedes beliebige passende Handy-Ladekabel verwendet werden.

Am TV-Gerät wird als Eingangsquelle der HDMI-Anschluß mit dem TV-Stick ausgewählt. Jetzt ist der Home-Screen des TV-Sticks zu sehen. Hier wechselst Du in die Einstellungen. Dort stellst Du eine Verbindung zum heimischen WLAN her. Anschließend wirst Du aufgefordert (oder Du mußt manuell in den entsprechenden Unterpunkt wechseln), die Zugangsdaten für Deinen TV-Vertrag einzugeben. Nunmehr besteht eine Verbindung zu Deinem TV-Anbieter, und dieser schickt Dir per Internet alle verfügbaren Programme ins Haus, die wiederum von Deinem TV-Stick per WLAN empfangen werden und von Deinem TV-Gerät wiedergegeben werden.

Jedes TV-Gerät, das über einen HDMI-Eingang verfügt, kann mit IPTV "nachgerüstet" werden. Einzig zu beachten ist die Wiedergabe-Auflösung des TV-Gerätes. Für einen einfachen HD-Fernseher reicht auch ein einfacher HD-TV-Stick. Hier wird kein teurer 4K-TV-Stick gebraucht!

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Wenn Du einen Monitor spiegeln willst, brauchen beide Geräte ein gemeinsames Tool (gemeinsame App), auf dessen Grundlage eine solche Spiegelung vollzogen werden kann.

Wenn Du nun eine Möglichkeit suchst, einen Windows-Monitor auf einem iOS-Gerät zu spiegeln - ohne dabei auf dem iOS-Gerät die entsprechende App installieren zu müssen, brauchst Du eine Alternative für den Win-Monitor, dessen "Gegenstück" auf dem iOS-Gerät bereits existiert. Mir ist keine solche System-App bekannt. Das Konkurrenz-Denken beider Unternehmen (Microsoft und Apple) hat bislang jede effektive Zusammenarbeit verhindert!

Für das von Dir genannte Tool "AirPlay" habe ich bislang nur Hinweise finden können, wie die Wiedergabe von iOS-Geräten auf ein Windows-Gerät erfolgen kann - keinen Hinweis für die Gegenrichtung! Da ich mich bei Apple nicht auskenne, kann ich auch nicht sagen, ob das überhaupt möglich wäre.

Bei der von mir oben angesprochenen Option, ein Drittanbieter-Tool (allerdings!) auf beiden Geräten installieren zu müssen, kann ich Dir eine Empfehlung geben, mit welcher eine Spiegelung der Bildschirminhalte in beide Richtung funktioniert:

LetsView

  1. Installieren Sie LetsView auf Ihrem iPhone und Ihrem Computer, starten Sie dann die Anwendung. Download.
  2. Verbinden Sie beide Geräten mit demselben WLAN-Netzwerk. Auf Ihrem iPhone tippen Sie auf den Namen Ihre Computers, um die Verbindung herzustellen.
  3. Wählen Sie „Computerbildschirmspiegelung“ aus.

Wie man den PC auf iPhone spiegeln und davon steuern kann (apowersoft.de)

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Die Finanzwege der Online-Shopping-Welt lassen sich in der heutigen digitalen Welt lückenlos nachvollziehen, da kein Kunde online mit Bargeld bezahlt/bezahlen kann. In sofern hast Du alles, was Du brauchst, um Deine Ansprüche juristisch durchzusetzen. Es liegt jetzt an Dir, Dich FÜR oder GEGEN eine Klage zu entscheiden.

Vielleicht solltest Du zuerst einmal Deinen Zahlungspartner (bei Überweisung = Deine Bank, oder PayPal, Klarna usw. oder Dein Kreditkarteninstitut) kontaktieren und dort nachfragen, ob es evtl. einen Buchungsfehler geben könnte. Ist dies nicht der Fall, bleibt Dir immer noch die Möglichkeit (in Abhängigkeit von Aufwand<->Nutzen) einen Anwalt aufzusuchen...

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Die einfachste Erklärung lautet:

Bei exothermen Reaktionen wird Energie freigesetzt (z.Bsp. beim Zusammenschütten von Säure und Lauge reagiert das Gemisch unter Freisetzung von Wärme)

Bei endothermen Reaktionen muß Energie hinzugefügt werden, damit es zu einer Reaktion kommt (So ziemlich jeder Verbrennungsvorgang braucht erst einmal Wärme, bevor etwas anfängt zu brennen)

...sehr vereinfacht ausgedrückt!

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Ich denke, der Hang zu Verniedlichungen ist ein Relikt aus der Kindheit, bei Frauen - insbesondere auch bei Müttern - mehr ausgeprägt, als bei Männern. Darüber hinaus ist dieser hang emotional bestimmt.

Wenn es Dich stört, solltet ihr Euch darüber austauschen! ABER Du solltest es nicht überbewerten oder gar als Bedingung/Alternative für irgendetwas heranziehen (sofern es sich nicht absolut übertrieben peinlich äußert)!!

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"Krieg ist immer die Fortführung politischer und wirtschaftlicher Interessen mit Waffengewalt!"

Da diese Interessen aber immer auch "nur" die Interessen einzelner Personen sind - die Mehrheit der Menschen hingegen lieber in Ruhe, Frieden und Sicherheit leben möchten - kommt es in Kriegsgebieten immer auch zu Abwanderungs- bzw. Flucht-Bewegungen. Somit ist die Massenmigration eine Folgeerscheinung eines jeden Kriegsgebietes!

Auch das Römische Reich ist nicht gerade für eitel Sonnenschein und Friedenswille bekannt! Somit ist davon auszugehen, dass es in den Regionen, in denen gerade gekämpft und erobert wurde, höchstwahrscheinlich zu Massenflucht - und damit zu Massenmigration gekommen sein muß (auch wenn es das Wort "Migration" damals vermutlich noch nicht gegeben hat...)

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5G-Router sind derzeit noch relativ teuer (im Vergleich zu Kabel-Routern). Wenn Du einen Router suchst, der möglichst viel Ausstattung mitbringt und ebenso viele Funktionen unterstützt, dann mußt Du Dir im Klaren darüber sein, dass ein solcher Router eher im oberen Preisniveau angesiedelt ist. Bei preiswerten Routern mußt Du auch Abstriche in Kauf nehmen können:

4G/5G WLAN-Router R311pro mit SIM-Kartensteckplatz - EU-Stecker - 300 Mbit/s drahtlos | Fruugo DE

Vielleicht fragst Du Dich erst einmal, was genau Du eigentlich brauchst. Ein 5G-Handy bietet alle Funktionen, die auch ein 5G-Router bietet (Tethering). Das Internet kommt in beiden Fällen via Mobilfunk ins Haus (sicherheitstechnisch keine Unterschiede!). Lediglich intern kannst Du dann Deine alte Kabel-Infrastruktur - ab dem Router - weiterhin verwenden. Hier kann man aber ebenfalls auf WLAN umsteigen - das bietet halt auch ein Handy.

Willst Du Deine alten LAN-Kabel tatsächlich weiterhin verwenden, ist der Router ortsgebunden - nämlich da, wo Deine Kabel zusammen kommen. Das ist aber in den meisten Fällen nicht unbedingt der optimale Empfangs-Standort! Das Handy legst Du hin, wo der beste Empfang in der Wohnung ist.

Warum Du den USB-Anschluß zur Voraussetzung machst, entschließt sich meiner Kenntnis. Zu einem Router gehört immer ein Endgerät (PC, Laptop, Konsole usw.) - wofür sonst brauchst Du einen Router?! Jedes dieser Endgeräte besitzt ein USB-Interface! Warum brauchst Du unbedingt einen USB-Anschluß am Router? Egal, was Du da anschließen willst, das kannst Du genau so gut an jedem Endgerät anschließen!

Den einzigen Entscheidungsgrund für einen 5G-Router an Stelle eines 5G-Handys sehe ich in bereits vorhandener Netzwerk-Hardware, die noch nicht über WLAN-Anbindung verfügt (z.Bsp. NAS) oder über PoE mit Energie versorgt werden muß (z.Bsp. IP-Kamera). Ansonsten hat ein 5G-Router nur Nachteile, gegenüber einem 5G-Handy! Ohne Handy geht im heutigen Alltag kaum noch etwas! Ein Handy brauchst Du sowieso - warum dann noch zusätzlichen einen Router kaufen? Investiere das Geld in ein entsprechend hochwertiges Smartphone!

Das sollen keine Vorhaltungen sein - das ist lediglich meine Meinung!

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Für Arbeit am Feiertag sieht der Gesetzgeber einen so genannten "Feiertagsausgleich" vor. Das heißt übersetzt: Muss ein AN an einem Feiertag arbeiten - egal wie lange - muß ihm sein AG innerhalb von 2 Wochen einen anderen Arbeitstag als Ausgleich freigeben. Für bestimmte Berufsgruppen (Sicherstellung, Rettungskräfte, Krankenhäuser usw.) gibt es Ausnahme-Regelungen.

Alle finanziellen Vereinbarungen für Feiertags-Arbeit sind entweder im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt. Der Gesetzgeber macht hier keinerlei Vorgaben! Ist ein Betrieb nicht gewerkschaftlich organisiert, wird der in diesem Bundesland geltende Manteltarifvertrag (für diese Branche) als Bemessungsgrundlage herangezogen.

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Bei Handy-Verträgen mußt Du zwei Dinge getrennt voneinander betrachten: den Netz-Provider (Qualität) und den Handy-Provider (Geld).

In Deutschland gibt es nur drei Netz-Provider: Telekom, Vodafone und Telefonica. Egal, welchen Handy-Provider Du wählst (Freenet, Loop, Kongstar, PremiumSIM, 1&1, SimonMobile und hunderte weitere), sie arbeiten alle in diesen drei Netzwerken.

Daraus lässt sich ableiten: Für die Netz-Qualität (Bandbreite, Netzsicherheit, Netzabdeckung, Speicherkapazität, Sprachqualität usw.) sind die drei Netzprovider zuständig. Für den Rest (Tarifwesen, Service, Preise, Kundenservice, Support, Hotline usw.) sind die hunderte Handy-Provider verantwortlich. Hier eine übersichtliche repräsentative Aussage machen zu können, ist unmöglich, weil niemand alle Handy-Provider ausprobiert hat.

Es gibt viele Internet-Portale, auf denen ständig die aktuellsten Tarifangebote verglichen werden. Wie realistisch, neutral und glaubwürdig diese Vergleiche erfolgen, muß jeder für sich selbst entscheiden!

Technisch betrachtet waren Telekom und Vodafone lange Zeit weit vorne. Telefonica hat aber inzwischen rasant aufgeholt. Heute unterscheidet sich die Netzwerk-Qualität kaum noch. Vielmehr sind heutzutage die Netzabdeckung, die angebotenen Funktionen im Netz, das Preis- Leistungs-Verhältnis und der Kunden-Service Ausschlag gebend, bei der Entscheidungsfindung. Der Ausbau der mobilen Netze ist nach-wie-vor ein Wettlauf im Kampf um Neukunden.

Zusammengefasst heißt das:
Willst Du ein qualitativ hochwertigen Handyvertrag, mußt Du einen Provider wählen, der im D1- oder D2-Netz arbeitet. Willst Du hingegen einen preiswerten Vertrag, kommst Du nicht an einem Provider vorbei, der im O2-Netz arbeitet. Unabhängig davon bieten alle Handy-Provider immer 'mal wieder lukrative Angebote. Ich kann nur empfehlen, keine Langzeitverträge abzuschließen, sondern monatlich kündbare Verträge zu wählen, und die Angebote im Auge zu behalten. Sowie es ein besseres Angebot gibt - egal bei welchem Provider - wird gewechselt.

Das passende Smartphone wird immer dann gekauft, wenn das "Alte" nicht mehr will/kann, und wenn das "Neue" gerade im Angebot ist. "Tarif mit Smartphone" ist grundsätzlich teurer, als der Einzel-Erwerb!

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Oh ja. Das finde ich auch.

An den Kindern merkt man am ehesten, wie schnell doch die Zeit vergeht!

Woher diese Erkenntnis?:
Bin inzwischen selber vierfacher Vater und neunfacher Großvater!

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"Das Wörterbuch der spanischen Sprache erfasst rund 80.000 Wörter – eine Ungeheuerlichkeit (mit Verlaub), wenn man bedenkt, dass der durchschnittliche Nutzer an einem guten Tag nur zwischen 500 und 1.000 davon einsetzt." (Wiki)

500 Worte reichen also aus, um sich mit einem Spanier "flüssig" zu unterhalten. Es liegt nun an Dir, die richtigen 500 Vokabeln zu pauken!

Viel Erfolg!

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Versuch 'mal logisch zu denken! Du hast zweimal vergeblich versucht, ein Fahrzeug anzumieten. Das hat nicht geklappt. Der dritte Versuch hingegen verlief erfolgreich! Ist Dein altes Handy beim dritten Anlauf plötzlich jünger geworden? Oder warum ziehst Du Dein Handy als Fehlerquelle in Betracht? Wenn ja - dann müssten alle Versuche scheitern, weil sich Dein Handy die ganze Zeit NICHT verändert hat!

Der Fehler liegt meines Erachtens eindeutig an der Car-Sharing-Software. Vermutlich ist diese Software noch nicht "ganz ausgereift". Die Fahrzeugflotte ist schneller gewachsen, als das Management mitsamt Verwaltung und Organisation (bzw. die dabei verwendete Software). Ich lehne mich jetzt 'mal ganz weit aus dem Fenster, und behaupte einfach 'mal, dass die Verantwortlichen akribisch daran arbeiten, damit die Software in naher Zukunft den Anforderungen entsprechen wird... Bis dahin muß die Kundschaft einfach noch etwas Geduld aufbringen!

"Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut!" (Philippe von Alsace 1190)

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Eine Gesetzes-Novelle wird immer dann verabschiedet, wenn die gesellschaftliche Entwicklung neue Standards im Strafrecht, Zivilrecht oder Wirtschaftsrecht für die Rechtsprechung zugrunde legt. Dabei werden auch die Ausnahmen definiert, für die es nach der Novelle weiterhin eine Strafverfolgung geben wird (z.Bsp. Mord).

Ansonsten gibt es bestimmte Grundsätze in der Rechtsprechung, wonach immer geltendes Recht angewandt wird (also die aktuelle Version der Gesetze), oder aber auch die Tatsache, dass ein einmal rechtskräftig gefälltes Urteil nicht ohne Weiteres wieder rückgängig gemacht werden kann. Wenn neue Beweise auftauchen, kann ein Fall - unter bestimmten Voraussetzungen - "neu aufgerollt" werden, aber ohne ein neues Urteil, kann ein altes Urteil nicht einfach für ungültig erklärt werden.

Dies heißt speziell zu Deiner Frage: Wenn die Tat jetzt erst bekannt wird, und wenn die Verjährungsfrist nach jetzigem Gesetz noch nicht überschritten ist, dann wird der Täter - vorausgesetzt es kommt zu einer Verhandlung - nach aktuell geltendem Recht verurteilt - NICHT nach dem damals gegoltenen Recht! Eine Straftat, die damals 10Jahre gebracht hätte (das muß also ein ziemlich übles Verbrechen gewesen sein!), ist auch nach einer Gesetzes-Novelle garantiert nicht strafrechtlich irrelevant geworden! Es wird also garantiert nicht mit Freispruch zu rechnen sein!

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Nehmt Euch 'mal nicht zu viel vor! Letztendlich werdet ihr alle irgendwann einschlafen! Wer zuletzt schläft, hat halt nur morgen am heftigsten mit (besser: gegen) Müdigkeit zu kämpfen...

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Wenn der Drucker bislang "Gute Arbeit" geleistet hat und plötzlich nicht mehr so richtig will - dann klingt dies für mich nach einem Einstellungs-Fehler oder nach einem Treiber-Konflikt. Ich gehe davon aus, dass Du die Einstellungen Deines Druckers kennst und kontrolliert hast. Bleibt also der Treiber-Konflikt als Fehler-Ursache übrig.

Treiber-Konflikte können entstehen, wenn irgendwelche Updates in den Systemeinstellungen Veränderungen vornehmen, welche sich dann negativ (oder aber zumindest ungewollt anders) auswirken. In solchen Fällen empfehle ich meistens die Neu-Installation der Treiber.

Wir reden von einem Windows-PC? Also:

  1. Drucker abstöpseln
  2. Wenn möglich, den Drucker auf Werkeinstellung zurück setzen
  3. Drucker auf dem PC de-installieren (Gerätemanager -> Drucker mit rechts anklicken -> deinstallieren auswählen -> alle zugehörigen Dateien mit deinstallieren)
  4. PC neu starten
  5. Drucker-Software neu installieren. Der Install-Assistent sollte Dich durch die Installation führen, und Dir anzeigen, wann der Drucker wieder angestöpselt werden soll.
  6. Nach der Installation den Drucker neu einrichten/konfigurieren

Viel Erfolg!

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Ich bin mir nicht sicher, wie das bei Mutterschafts-Geld berechnet wird, aber ich gehe 'mal davon aus, dass dies analog zum ALG erfolgt. Das ALG-I wird nach längerer Krankheit (selbst nach max. 78 Wochen andauernder Krankheit) an Hand des letzten Lohn/Gehalts vor der Krankheit berechnet.

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Darf sie das?

Also folgender Fall:

wir haben eine Ex (Stegreifaufgabe) im Fach englisch geschrieben, da ich allerdings jetzt Richtung ende des Jahres bin in Der 10. klasse und bald anschlussprüfungen schreibe, war der ausgang dieser Note nicht wirklich wichtig für mich also hätt ich eine 1 oder eine 6 bekommen wäre das egal gewesen, ich entschied mich dazu mir einfach einen spass zu erlauben und in dieser ex einfach dumme antworten aufzuschreiben wie zum beispiel:

What did he won? -> World Cup

key word transformation:

->ALBANIAALBANIAALBANIAALBANIA

what did they do there?-> they read books (sie antwortete mit you should do that)-> finde ich beleidigend

Hab ronaldo drauf gezeichnet

und bei einer Aufgabe meinte ich eben

„(name)‘s schrift ist zu hässlich, kann nicht abschreiben“

sie sah dies als ein beweis für Unterschleif (Die weiss genau ich hab abschreiben garnicht nötig in dem fach) -> hat mir gesagt ich solle keinen helden hier spielen, das wäre unehrenhaft von mir, zeigt die arbeit in die klasse wo dann auch viele drüber gelacht haben, mault mich die ganze woche damit an lässt mich nicht inruhe, stichelt während dem unterricht durchgehend auf diese sache, und sagt mir heute dass ich deswegen einen verweis bekomme, dass ich die 6 bekomme(gerechtfertigt), und dass ich trennwände schleifen muss (diese Trennwände bei prüfungen so dass man nicht zum nachbarn rüber schauen kann um zu spicken, diese werden immer beschmiert von irgendwem, und ich soll die jetzt mit schleifpapier sauber kriegen)

was soll/kann ich dagegen machen?

kann mir einer helfen bevor ich austick und was noch dümmeres mach

(die mag mich eh nicht-> schreibt bei dem komplett ruhigsten schüler in der klasse in zeugnis: Humorvoller schüler, und bei mir (wo bei jeder scheisse die ganze klasse lacht: nichts dergleichen hab sie darauf angesprochen sie meinte: du hast kein humor)

mich juckts nicht was die von mir hält geht mir fett an arsch vorbei aber dass die mir jetzt nh schlechte Zeugnisbewertung gibt plus einen verweis? (Sie sagt des öfteren „halts maul“ zu schülern verbietet ihnen den toilettengang, macht sich über manche schüler lustig, stichelt gegen manche, bevorzugt manche schüler)

zum beispiel sagt sie auch manchmal sowas wie „sogar (name) hat eine bessere note als du“ weil ich mich eben nicht anstrenge aber was juckt die das digga

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Du bist in der 10. Klasse? Da bist Du doch 15 bzw. 16 Jahre alt?

Das, was Du hier schilderst, klingt für mich eher nach 5. oder 6. Klasse! - 'mal ganz abgesehen von den mangelnden Kenntnissen, bezüglich Orthographie und Grammatik in Deinem Pamphlet!

Warum meinst Du, ungestraft Dir einen Scherz erlauben zu dürfen? Du darfst durchaus - aber dann trage auch die Konsequenzen! Mein Vorschlag: Sprich' mit der Lehrerin, entschuldige Dich für Deinen unüberlegten Quatsch, den Du da verzapft hast und biete ihr an, die letzten paar Wochen, bis zum Abschluss, keine weiteren Dummheiten mehr machen zu wollen. Und daran hältst Du Dich dann auch! Wenn sie den Deal annimmt und Dir trotzdem weiterhin "dumm kommt", gibt es doch sicherlich einen Vertrauenslehrer oder auch den Direx, an den Du Dich dann wenden solltest?

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Das kommt darauf an, wie Du buchen willst:

Pauschal:
Pauschalreisen sind unterschiedlich teuer in unterschiedlichen Ländern. Sofern die Reiseunternehmen ausländische Reisende überhaupt akzeptieren, kannst Du in Osteuropa relativ günstigere Angebote als in Deutschland finden. Allerdings darfst Du nicht nur die Reise ansich betrachten, sondern auch die An- und Abreise. Ein ungarisches Reiseunternehmen kann bestimmt attraktive Reisepreise anbieten, allerdings nur mit Start und Landung in Budapest. Du mußt also noch günstig nach Budapest und wieder nachhause kommen.

Einzelbuchungen:
Wenn Du Deine Reise komplett selber buchen willst (Flug/ Hotel/ Transfers/ Aktivitäten vor Ort usw.) solltest Du im Internet recherchieren und den preiswertesten Anbieter (Preis/Leistung) wählen. Das kann überall sein - dazu mußt Du nicht unbedingt VPN nutzen. Allerdings hast Du im Falle von Regress-Ansprüchen viel Aufwand, wenn Du gegen mehrere Anbieter in verschiedenen Ländern prozessieren mußt. Bei einer Pauschalreise gibt es nur einen Ansprechpartner! Darüber hinaus solltest Du Dich auch über nationale, gesetzliche und Versicherungs-rechtliche Bestimmungen in den Buchungs- und Transit-Ländern informieren!

Allgemein kann man sagen: Es gibt immer wieder gute und weniger gute Angeboten in jedem Reiseunternehmen weltweit. Man kann da kein Land speziell hervorheben. Allgemein orientieren sich die Reisepreise grundsätzlich an dem Preis-Lohn-Gefüge im jeweiligen Land. Aber ob es sich lohnt, von Deutschland aus eine Reise in Afrika oder Indonesien zu buchen, muß jeder für sich selber entscheiden. Du mußt erst einmal hin - und nach der Reise auch wieder nachhause kommen!

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