Busse und Dienstpläne werden den Fahrern von der Dispositions-Abteilung des Unternehmens zugeteilt.
Dabei wird in der Regel ein Dienstplan mit einem Bus durchgefahren, zwischendurch Fahrzeuge zu tauschen ist i.d.R. nicht effizient.
Die Zusammenstellung der Dienstpläne und die Zuordnung der Busse zu den Dienstpläne erfolgt nach dem (zu erwartenden) Bedarf auf den jeweiligen Fahrten.
Das heißt es gibt Dienstpläne, die enthalten nur Fahrten, auf denen erwartungsgemäß viele Leute mitfahren, diese werden dann mit Gelenkbussen gefahren¹. Und es gibt Dienstpläne, die haben nur Fahrten mit i.d.R. einer geringen Fahrgastzahl, die werden dann mit einem Standardwagen oder sogar einen Kleinbus durchgefahren.
Zum Thema "fahren können": Wer einen Gelenkbus fahren kann, kann auch einen Kleinbus fahren – umgekehrt nicht unbedingt: Für Busse bis zu 16 Fahrgastplätzen genügt die eingeschränkte Führerscheinklasse D1, für Kleinbusse mit bis zu 8 Fahrgästen sogar die Klasse B (PKW) mit zusatzlichem sog. "Personenbeförderungsschein". Für alles Größere benötigt man den "vollen" Busführerschein der Klasse D, die die anderen Klassen einschließt.
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¹ Es kann auch mal sein, dass eine Fahrt dazwischen ist, für die ein kleineres Fahrzeug genügen würde. Aber zum Betriebshof zu fahren, umzusteigen und wieder zur Einsatzhaltestelle zu fahren würde meist mehr Diesel verbrennen als durch Verwendung des kleineren Wagen eingespart würde – von der zusätzlichen Arbeits- und Lenkzeit mal ganz abgesehen.
Außerdem ist der Fuhrpark jedes Unternehmens beschränkt, es kann gut sein, dass zur entsprechenden Zeit gar kein kleinerer Wagen zur Verfügung steht.
Es gibt allerdings auch vollkommen andere Situationen, wenn beispielsweise Teilzeitkräfte eingesetzt werden, die nur eine "Frühspitze" und dann vielleicht noch mal in der Schulschluss-Zeit fahren – die stellen zwischendurch sowieso ihren Bus am Betriebshof ab und gehen nach Hause, und können den zweiten Teil dann auch mit einem anderen Wagen fahren, der zu dem Teil besser passt.