Frage zum Verkehrsschild, siehe Foto?
Liebe Leute, es geht um folgendes Verkehrsschild. Man könnte auf den ersten Blick ja meinen, man dürfte dort parken, außer eben von 0-5 Uhr nicht.
Aber, auf den zweiten Blick steht da in Wahrhheit 0-5 h als h= Stunden und nicht Uhr.
Faktisch übersetzt heißt es eigentlich man darf für 0-5 h ( Stunden) dort nicht parken, sondern mindestens für 6 Stunden, dann ist es erlaubt.
Also darf ich kein Ticket bekommen, wenn ich von 0-5 Uhr dort stehe, denn das steht da nicht.
oder?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AntonAntonsen/1514294826245_nmmslarge__0_0_180_180_7ec871f8619df475ece7f978ac159cc1.jpg?v=1514294826000)
Das "h" steht auf den Verkehrszeichen tatsächlich für "Uhr" und nicht für "Stunden". Für "Stunden" wird "Std." benutzt.
Das ergibt sich aus dem Verkehrszeichenkatalog (VzKat). Dieser ist der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) als Anlage angehängt. In Teil 7 sind unter Zeichen 1040 entsprechende Abbildungen.
Dort steht zwar nicht ausdrück so was wie "h steht für die Uhrzeit", aber die Abbildungen lassen nur diesen Schluss zu.
Die obige Kombination der Verkehrszeichen ist allerdings mindestens ungewöhnlich. Das Zeichen 314 (Parkplatz) erlaubt das Parken. Durch Zusatzzeichen kann das Parken in irgendeiner Weise beschränkt werden. So eine Beschränkung wird aber nicht mit der (im VzKat nicht vorhandenen) Formulierung "Parken verboten" getroffen.
Sauberer wäre, das Zeichen 314 durch Zusatzzeichen auf "5-0h" zu beschränken. Wenn sich dann in der Zeit von 0-5h kein Parkverbot aus der Örtlichkeit ergibt, müsste für diesen Zeitraum je nach baulicher Gestaltung ein Haltverbot oder Verbot der Einfahrt o.ä. angeordnet werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
HalloToffeeFee50,
wie schon richtig geschrieben wurde, bezieht sich die Angabe tatsächlich auf die Uhrzeit, also 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr.
Allerdings ist die Verkehrszeichenkombination fehlerhaft. Das Zusatzzeichen ergibt hier keinen Sinn. Ein Zeichen 314 ("Parken") kann das Parken zwar einschränken (z. B. "mit Parkschein") oder an Stellen, wo es normalerweise verboten ist, für bestimmte Uhrzeiten erlauben (z. B. "8 - 10 h", dann ist das Parken in der Zeit erlaubt), jedoch kann es das Parken nicht verbieten. Das Zusatzzeichen allein kann das Parken ebenfalls nicht verbieten. "Parken verboten" hat hier also theoretisch keine Wirkung.
Wenn man das Parken hier in dieser Zeit verbieten möchte, müsste also Zeichen 283 oder 286 mit Zusatzschild "0 - 5 h" aufgestellt werden.
Trotz der offensichtlich fehlerhaften Beschilderung ist jedoch klar, was gemeint ist. Daher darf dort in dieser Zeit trotzdem nicht geparkt werden. Und wenn Zusatzzeichen beim Parken nicht eindeutig interpretiert werden können, ist im Zweifel auf das Parken an dieser Stelle ganz zu verzichten.
Zeichen 314:
Zeichen 283:
Zeichen 286:
Zusatzzeichen 1040-30 (Beispiel 16:00 bis 18:00 Uhr):
![- (Führerschein, Verkehr, Straßenverkehr)](https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/554488241/0_big.png?v=1721723237000)
![- (Führerschein, Verkehr, Straßenverkehr)](https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/554488241/1_big.png?v=1721723237000)
![- (Führerschein, Verkehr, Straßenverkehr)](https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/554488241/2_big.png?v=1721723237000)
![- (Führerschein, Verkehr, Straßenverkehr)](https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/554488241/3_big.png?v=1721723237000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Falsch.
Die Uhrzeitangabe mit "h" ist korrekt. https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrsschilder/zusatzzeichen/zeitliche-beschraenkungen/verkehrszeichen-1042-33-zeitliche-beschraenkung/
Die zeitliche Beschränkung geht von 0 bis 5 Uhr in der Früh.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Seite 35, auf Zusatzzeichen 1042 bezeichnet h die Uhrzeit.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Turboland/1718271660044_nmmslarge__0_310_1477_1476_ac7164c36225ce4a9ad4a30f357297d0.jpg?v=1718271660000)
Man darf dort parken, ausser zwischen Mitternacht (0 Uhr) und 5.00 Uhr morgens. Ab 5.00 Uhr darf wieder geparkt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/schelm1/1594803063338_nmmslarge__0_0_3263_3264_63f3d122434fdd616739533b87534324.jpg?v=1594803063000)
Von Mitternacht bis 05.00 Uhr morgens darf man da nicht parken.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
näher erläutere.
Regelungen und Rechtsgrundlagen
Die genaue Bedeutung der Verkehrszeichen in Deutschland wird durch die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. Hier sind einige relevante Informationen und Paragrafen:
Verkehrszeichenverordnung und StVO
- StVO § 39 - Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:
- Die StVO legt fest, dass Verkehrszeichen bestimmte Anordnungen und Informationen vermitteln, die im Zusammenhang mit der Regelung des Straßenverkehrs stehen.
- Verkehrszeichenkatalog (VzKat):
- Der Verkehrszeichenkatalog, der im Rahmen der StVO verwendet wird, bietet eine standardisierte Darstellung von Verkehrszeichen. Er enthält Informationen darüber, wie Verkehrszeichen interpretiert werden sollen.
- „h“ als Abkürzung für Stunden: Im Verkehrszeichenkatalog und in der Praxis steht „h“ für Stunden. Das bedeutet, dass „0-5h“ eine zeitliche Begrenzung von 0 bis 5 Stunden darstellt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ist es wirklich so, dass das h im Verkehrsrecht Uhr bedeutet und nicht, wie allgemein üblich, Stunden? Sind das Fakten? Kann ich das irgendwo mit Rechtssicherheit nachlesen?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/schelm1/1594803063338_nmmslarge__0_0_3263_3264_63f3d122434fdd616739533b87534324.jpg?v=1594803063000)
Das kommt vom lateinischen "hora", die Stunde, und findet sich z.B. auch bei Geschwindigkeitsangaben wie "km/h", Kilometer pro Stunde wieder.
Dies Erkenntnis entspricht der Allgemeinbildung und braucht keinen Nachleseort.
Wo steht denn in den Link, dass die Angabe eines h für Uhrzeit korrekt ist. H heißt auch im Verkehrsrecht Stunden