Fehlalarm Rauchmelder?

1 Antwort

Hallo,

wenn der Rauchwarnmelder zur Mietsache gehört, hast du fremdes Eigentum beschädigt und musst dafür ggf. aufkommen. Sprich einfach mit deinem Vermieter, wie er es regeln möchte.

Für das nächste Mal: Rauchwarnmelder haben eigentlich immer eine Taste um den Alarm eine gewisse Zeit stumm zu schalten. Es ist dann nicht nötig, ihn zu beschädigen. Bei andauernder Raucheinwirkung geht er aber nach einer Weile wieder an. Auch bei einem Fehlalarm ohne Raucheinwirkung könnte das der Fall sein. Rauchwarnmelder in Privatwohnungen sind jedoch so gut wie nie an eine Brandmeldeanlage angeschlossen. Die Feuerwehr kommt also nicht automatisch. Und selbst wenn sie durch einen von dir unverschuldeten Fehlalarm anrücken würde, müsstest du den Einsatz nicht bezahlen.