"Der Antrag gilt grundsätzlich für die gesamte Ausbildungsdauer; mindestens jedoch für das aktuelle Schuljahr!"
Ich bin ehrlich gesagt ein wenig verwirrt. Bedeutet das, dass ich meine gesamte Ausbildungszeit reinschreiben soll (ab dem Zeitpunkt, wann die Schule beginnt und endet natürlich) oder nur ein Schuljahr?

Wenn Du die Unterbringung da in der ganzen Zeit der Ausbildung benötigst, dann trage da auch die komplette Ausbildungsdauer ein.

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Ist es legal AfDler als Nazis zu bezeichnen?

Nein, ist es nicht.

Du darfst keine Gruppe von Menschen pauschal verächtlich machen oder verleumden. Egal um was für eine Gruppe es sich handelt.

Und es wäre ja Verleumdung, da Du es nicht für jeden Einzelnen der pauschal bezeichneten Gruppe beweisen kannst, dass sie es wirklich sind (das müsstest Du aber können, damit es keine Verleumdung Deinerseits wäre).

  

Und im Zweifel (je nachdem wie, wo und auf welche Weise Du es machst) fällt das sogar unter Volksverhetzung, siehe §130 Absatz 1 Punkt 2 Strafgesetzbuch:

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

  

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Gibt es normale Gründe ein Messer in der Tasche zu tragen?

Ja, jede Menge:

  • einen Kabelbinder damit durchschneiden,
  • Flaschen und Dosen damit öffnen (Kapselheber, Dosenöffner, Korkenzieher),
  • einen Bindfaden auf die benötigte Länge schneiden,
  • Klebeband oder Verpackungsmaterial damit zuschneiden,
  • sein Brötchen aufschneiden bzw. eine Scheibe Brot vom Brotlaib abschneiden,
  • einen Apfel oder anderes Obst / Gemüse schälen und in Stücke zerteilen,
  • sich Scheiben von einer Salami abschneiden,
  • ein loses Fadenende von der Kleidung abschneiden,
  • Verpackungen von frisch gekauften Gegenständen öffnen oder Etiketten abschneiden / ablösen um den Gegenstand direkt zu verwenden,
  • ein Streichholz als Zahnstocher zuschneiden,
  • einen Stock zuschneiden und ggf. auch anspitzen z.B. als Wanderstock oder auch um damit Stockbrot oder Würstchen über dem Feuer / Grill zu rösten,
  • einen Bleistift anspitzen,

All das und einiges mehr habe ich mit meinem ganz normalen Messer (Taschenmesser oder auch feststehenden "Fahrtenmesser") in den letzten 40+ Jahren häufig gemacht, auch in der Öffentlichkeit (also außerhalb des eigenen Grundstücks bzw. der eigenen Wohnung) ohne jemals ein Messer als Waffe eingesetzt zu haben oder andere damit zu bedrohen oder ähnlichen Unsinn.

Das Messer ist eines der ältesten und universellsten Werkzeuge des Menschen.

  

Es wird heute leider durch die schlimmen Dinge die auch mit Messern passieren in vielen Köpfen pauschal das Wort "Messer" mit einem geplanten Verwendungszweck als "Waffe" gleichgesetzt. – Das ist aber ja nicht pauschal der Fall oder der Sinn, die meisten Messer sind per se erst einmal ganz alltägliche, nützliche Werkzeuge und somit Alltagsgegenstände.

  

Oder würden ALLE davon profitieren?

Nein.

Alle diejenigen die vollkommen normale, alltägliche Dinge machen (wie ich sie z.B. oben aufgezählt habe) würden künstlich bevormundet und eingeschränkt werden. Und das wegen ein paar Idioten die schlimme Dinge tun und sich dabei ohnehin nicht an Verbote halten. Was soll da ein neues, weiteres Verbot bringen?

Es ist doch ohnehin verboten einen Menschen zu töten oder anzugreifen. Wenn Verbote etwas bringen würden, dann dürfte so etwas ja gar nicht passieren, denn es IST doch bereits verboten.

  

Unter dem Strich würde das Gesetz lediglich normale Bürger

  • künstlich "kriminalisieren" (falls sie es "wagen" doch ein Messer als Werkzeug bei sich zu haben) oder
  • entmündigen und einschränken (wenn sie sich daran halten)

während sich die Bösen ohnehin nicht an Verbote halten.

  

Es müsste also etwas an den Ursachen der Gewalttaten geändert werden, nicht ein weiteres Verbot für irgend einen Gegenstand eingeführt werden, denn der Gegenstand per se "macht nichts Böses". Was wäre damit also gewonnen außer die Freiheiten gesetzestreuer Bürger immer mehr einzuschränken? – Eben, nichts.

Aber "einfach mal ein weiteres Verbot aussprechen" sieht halt auch so aus als hätte man als Politiker etwas dagegen unternommen und macht (im Vergleich zur sinnvolleren Alternative) keine Mühe und erzeugt weniger Kosten.

  

Deshalb mein Aufruf an dieser Stelle, die betreffende Petition zu unterstützen:
https://www.change.org/p/petition-gegen-die-verschärfung-des-waffengesetzes-für-mehr-freiheit-und-sicherheit

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Die Klingenlängen der einzelnen Modelle kann man auf der Homepage des Herstellers nachlesen, siehe hier:

https://www.kabar.com/search/results?query=becker

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Ist ein butterfly Messer das noch vor April 2003 in Besitz war dennoch verboten?

Ja.

Es gibt diesbezüglich keine Ausnahme für „Altbesitz“ (so genannten "Bestandsschutz").

Nach Einführung des Gesetzes gab es eine Übergangszeit in der Du es straffrei bei der Polizei hättest abgeben können oder noch Umgang damit hättest haben dürfen (z.B. um es selber zu vernichten).
Jeder der danach noch eines besitzt begeht allein mit dem Besitz bereits eine Straftat, da jeglicher Umgang damit verboten ist.

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Je nachdem was genau Du unter "hochwertig" verstehst und in welchem Preisbereich Du einkaufen möchtest (siehe meine Nachfrage) kann man Dir da diverse Kugelschreiber empfehlen.

Das geht bei günstigen aber trotzdem hochwertigen Kugelschreibern los wie z.B. einem Parker Jotter oder einem Lamy Logo, geht weiter über z.B, einen Rotring 600 bis hoch zu mehr "edlen" und teuren Kugelschreibern von Pelikan (z.B. K200, K400, …), dem Caran D'Ache Ecridor oder auch dem Montblanc Meisterstück oder noch edler / teurer ...

Kommt ja darauf an, was Du konkret suchst und wie das Schreibgefühl des Stiftes sein soll, ob er eher empfindlich sein darf oder ob Du ihn in einem Etui dabei haben willst, ob Du einen bestimmten Stil bevorzugst, welche Dicke der Kugelschreiber haben soll (damit er Dir gut in der Hand liegt) und so weiter …

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Außerhalb der Schule und ihrer Arbeitszeit ist die Lehrerin nicht für die Schüler verantwortlich.

Wenn da eine Gefahr besteht, dass das Kind sich auf dem Schulweg etwas antut, dann ist es zuallererst mal die Aufgabe der Eltern da etwas zu machen. Die sind für das Kind verantwortlich, das kann man nicht auf Dritte (Kindergärtner, Lehrer oder sonstwen) "abwälzen".

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Wir können und dürfen Dir keine rechtssicheren Auskünfte geben, da das hier keine Beratung durch einen Anwalt darstellt. Alles was Du hier an Antworten liest sind also nur privaten Meinungen. – Das mal vorweg.

Jetzt meine rein private Meinung: Meiner Ansicht nach ist Deine Interpretation richtig. Aber Du hast §42 Absatz 6 WaffG nicht in Betracht gezogen, der das Ganze eben nicht nur auf Messer beschränkt die als "Waffe" eingestuft wurden:

(6) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 oder von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an folgenden Orten verboten oder beschränkt werden kann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Verbot oder die Beschränkung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist: 
1. auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, auf denen Menschenansammlungen auftreten können,
2. in oder auf bestimmten Gebäuden oder Flächen mit öffentlichem Verkehr, in oder auf denen Menschenansammlungen auftreten können, und die einem Hausrecht unterliegen, insbesondere in Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, in Einkaufszentren sowie in Veranstaltungsorten,
3. in bestimmten Jugend- und Bildungseinrichtungen sowie
4. auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, die an die in den Nummern 2 und 3 genannten Orte oder Einrichtungen angrenzen.

  

Es kann also auch einen darauf basierenden Erlaß geben und dann darfst Du nur noch Taschenmesser mit nicht feststellbarer Klinge und max. 4cm Klingenlänge an der Stelle führen.

Und eine "Veranstaltung" ist ja in der Regel eine "Menschenansammmlung".

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Schulaufgaben doppelt, Abfragen und Exen einfach

Dann nimm alle Noten der Schulaufgaben zweimal, die restlichen Noten einmal, zähle alle Noten zusammen und teile sie durch die Anzahl der Noten. Dann hast Du den Mittelwert.

  

Hier, so:

Summe der Noten berechnen:

Schulaufgaben: 2 und 3

2 + 2 + 3 + 3 = 10 (jeweils zweimal, da diese Noten ja doppelt zählen)

dazu kommen dann jeweils einmal die anderen Noten:

Exen und Abfragen: 2,2,3,3,6

2 + 2 + 3 + 3 + 6 = 16

Alle Noten zusammen sind also 10 + 16 = 26

  

Jetzt die Anzahl der Noten berechnen (die doppelt gerechneten natürlich auch doppelt zählen):

4 (aus der ersten Addition) + 5 (aus der zweiten Addition) = 9

  

Und zum Schluss die Summe der Noten durch die Anzahl der Noten teilen:

26 / 9 = 2,888

Die Note ist somit eine 3

  

Wir schreiben bald noch die letzte Schulaufgabe. Wenn ich da eine 2 hätte, wie wirkt sich das auf die Note aus? Wie sähe der Durchschnitt dann aus?

Die musst Du dann entsprechend dazu rechnen und schauen wie das Ergebnis dann aussieht. Die Methode wie man es macht habe ich Dir ja oben gezeigt.

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Ein Waffenschein hat mit dem Thema gar nichts zu tun.
Er ist keinerlei “Besitzerlaubnis“ für irgend eine Waffe. Er ist die Erlaubnis die darin eingetragene scharfe Schusswaffe öffentlich zu führen. Sonst nichts.

Und Morgensterne / für den Kampf vorgesehene Keulen fallen unter „Hieb- & Stoßwaffen“.

Somit:

  • Besitz erst ab 18.
  • Führen in der Öffentlichkeit verboten.
  • Zu Hause vor Zugriff gesichert aufzubewahren.

Du kannst sie also auch nicht „einfach so, abnehmbar“ zu Dekozwecken irgendwo herumliegen haben oder abnehmbar an die Wand hängen.

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Das Internet weisst mich nur daraufhin das nicht alle Aber kompatible Kopfhörer es ermöglichen die Audio an 2 Kopfhörer gleichzeitig zu senden 

Nein. Es gibt Kopfhörer, die mit zwei Bluetooth-Geräten (z.b. 2 Handys) gleichzeitig gekoppelt sein können, so dass Du mit einem Headset an die Anrufe rangehen kannst, egal von welchem der beiden Telefone er kommt. Aber das Headset kann dann auch nur eine Verbindung gleichzeitig aktiv benutzen.

  

Kann ios z.B eine radio app ans Auto Radio weiter geben über bluetooth und gleichzeitig z.B Netflix,YouTube,prime etc. über ein anderes bluetooth Gerät wiedergeben?

Das hat mit "iOS" nichts zu tun (das ist das Betriebssystem) sondern mit der Hardware des Telefons.

Dazu müsste das Gerät meines Wissens zwei unabhängig von einander arbeitende und einzeln über das Betriebssystem steuerbare Bluetooth-Sender eingebaut haben, damit das gehen würde.

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nach waffg42 a ist dieses messer nicht für die Öffentlichkeit bestimmt , es bietet jedoch Ausnahmen diese doch zu führen , wenn man ein allgemeinen Zweck angibt . In dem Fall wäre es bei mir das WANDERN . Ist es dann in dem Fall erlaubt weil allgemeiner Zweck ist ein dehnbarer Begriff

Das ist eine gute Frage. Und eine, die man nicht eindeutig beantworten kann.

Da gilt (wie es so schön heisst): Auf hoher See und vor Gericht sind wir Alle in Gottes Hand.

  

Als das Waffengesetz am 1. April 2008 geändert wurde hielt der §42a Einzug.

Damit waren dann "einhändig zu öffnende und verriegelnde Messer" sowie "feststehende Messer über 12cm" einem Führungsverbot unterworfen, so lange der Benutzer keinen "allgemein anerkannten Zweck" hat.
Das Gesetz wurde damals von Innenminister Dr. Schäuble veranlasst.

Jedes Gesetz hat eine bestimmte Intention (Absicht warum es das Gesetz gibt / Ziel was damit erreicht werden soll), in deren Sinne es vor Ort durch die Beamten angewendet und nach der vor Gericht recht gesprochen werden sollte. So auch dieses.

Aber leider wird es heute nicht mehr so verstanden und sogar die Polizei hat heute Anweisungen wie sie das Gesetz vor Ort anwenden soll die sich meinem Eindruck zufolge nicht mehr mit der Intention des Gesetzes decken. Es wird heute also faktisch anders angewendet als es einmal bei Einführung gedacht war.

  

Damals, nachdem er das Gesetz eingebracht hatte, wurde Herr Dr. Schäuble dazu von Bürgern öffentlich nachlesbar gefragt, da sie verunsichert waren das ihr bis dato "normales, erlaubtes Messer" jetzt plötzlich dem §42a unterlag.

(Das ist z.B. auf "Abgeordnetenwatch" irgendwo in der riesigen Menge an veröffentlichten Dokumenten zu finden, leider springt der Link nicht mehr auf den konkreten Eintrag. Ich gebe hier deshalb mal eine andere Quelle an, wo die betreffende Antwort von Herrn Dr. Schäuble zitiert wurde)

Hier ein Zitat des betreffenden Briefes von Herrn Dr, Schäuble als Antwort an einen Bürger der fragte, ob er sein (jetzt unter §42a fallendes) Messer weiterhin tragen dürfe:

Sehr geehrter Herr … ,
(...)
Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt.  Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern. Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen.
Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
(...)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble

Wenn es also nach dem dort geschilderten "Ziel der Verbotsnorm" geht, dann darfst Du das Messer eigentlich weiter in solchen Situationen tragen.

  • Denn Wandern ist dort als allgemein anerkannter Zweck explizit vorgesehen.
  • Und wenn Du diesen allgemein anerkannten Zweck ("wandern") in dem Moment ausübst liegt in dem Moment auch ein berechtigte Interesse vor und Du musst es in dem Moment auch nicht in einem verschlossenen Behältnis transportieren.

   

Aber leider wird das ggf. vom Polizisten vor Ort und dann ggf. auch von der Staatsanwaltschaft oder gar dem Richter heute oft anders gesehen, die den §42a als pauschales Verbot werten und keinerlei "allgemein anerkannten Grund" mehr gelten lassen wollen und dann mit Formulierungen daherkommen wie "es wäre ja auch mit einem anderen Messer gegangen", was in dem Zusammenhang aber ja eigentlich vollkommen irrelevant ist.

Denn genau das, das diese Leute diese Messer weiter benutzen können war ja der Sinn dahinter in diesem Paragraphen das Ganze zu einer Ordnungswidrigkeit und nicht zu einer Straftat zu machen. Da ein Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt werdn muss und der Beamte da vor Ort "Augenmaß anwenden soll" und "normale Bürger" eben gerade nicht behelligen soll.

  

PS:
Keiner hier
kann und darf Dir eine "Rechtsberatung" geben. Alle hier geschriebenen Antworten sind als "bloße private Meinungen" zu verstehen. Eine Rechtsberatung gibt es nur beim Anwalt.

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Das geht durchaus auch mit glatter Klinge. Sogar bei bereits weichen Tomaten mit dickerer/härterer Schale. Das Messer muss mur scharf genug sein. Wenn Deine Küchenmesser das nicht können, dann sind sie nach meinen Maßstäben bereits zu stumpf. 😉

Aber zu Deiner Frage:

Das liegt daran, dass eine Tomate eine relativ glatte und im Vergleich zum Innenleben harte Schale hat.

Wenn Du versuchst sie mit einer nicht wirklich scharfen Klinge zu schneiden, dann rutscht die Schneide nur auf der Oberfläche hin und her. Versuchst du es dann ganz automatisch mit mehr Druck, dann zerquetscht Du das weiche Innenleben bevor Du die Schale angeschnitten hast.

Mit einem Wellenschliff haken die Zähne eher in die Tomate ein und zerreißen dabei die Schale. Daher brauchst du nicht so viel Kraft und das Innenleben zermatscht nicht so stark.

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Der Unterschied zwischen

  • (erlaubter) Bekundung des eigenen Glaubens und
  • Hasspredigt bzw. illegaler (da gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete) Hetze

ist von der konkreten Formulierung abhängig.

  

Mit der simplen Aussage "Allahu Akbar!" ("Gott ist groß") sehe ich keinen Straftatbestand erfüllt und das sehe ich auch nicht als "Hetze" oder "Hasspredigt".

Das es natürlich nach dem Vorfall in Mannheim geschmacklos und unpassend ist, da es viele Leute vor den Kopf stößt, das ist ja wieder einen andere Sache. Und darüber sollte sich der betreffende Herr auch im Klaren sein. umso schlimmer, dass er trotzdem mit solchen Statements in die Öffentlichkeit geht.

Generell sollten sich Leute die in irgend einer Weise unser Land repräsentieren mit Aussagen zu Politik und Religion zurückhalten, wenn das nicht ihr Gebiet ist für das sie offiziell gewählt / bestimmt wurden.

Einer der einen Ball herumtritt im Namen unseres Landes, der ist deshalb noch lange nicht in der Postion öffentliche Statements zu den betreffenden Themen abzugeben, genau wie irgendwelche Schauspieler, Musiker etc.

Und wenn man da bei so einer Aussage als Mitglied der Nationalmannschaft mit dem Deutschlandtrikot posiert, dann sollte man sich klar sein, dass es dann eben nicht nur als persönliche Meinungsäußerung im Privatleben gewertet wird, da er da ja offensichtlich gerade in "Arbeitskleidung" unterwegs ist und damit zeitgleich unser Land repräsentiert.

Sowas geht gar nicht.

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Ich habe diesen als Zahnstocher beworbenen Gegenstand auf Amazon gefunden, ist das legal?

Wenn ein Gegenstand nicht legal wäre, dann würde es bedeuten, dass er in Deutschland verboten ist. Das würde heissen, das jeglicher Umgang damit (also ihn "zu haben" oder gar ihn nur "zu kaufen") bereits eine Straftat wäre.

Das hier ist ein metallener Zahnstocher.
Es gibt kein Gesetz, das metallene Zahnstocher verbietet. Man kann ja nicht jeden ansonsten normalen, alltäglichen Gebrauchsgegenstand plötzlich in das Waffengesetz aufnehmen und ihn da entsprechend einstufen, dann hätte der Gesetzgeber nichts Anderes mehr zu tun.

  

Wenn Du damit jedoch in einer "Verbotszone für Waffen und gefährliche Gegenstände" herum läufst, dann kann er Dir dort natürlich als gefährlicher Gegenstand von der Polizei abgenommen werden und Du würdest den entsprechenden Ärger und ein Bußgeld bekommen, weil Du einen gefährlichen Gegenstand bei Dir hast, genau wie bei vielen anderen ansonsten legalen Alltagsgegenständen wie z.B. spitze Scheren, Nagelfeilen etc.

Und natürlich würdest Du damit genauso Probleme bekommen, wenn Du mit so etwas "herumfuchtelst" und Andere z.B. damit bedrohst etc.

  • Setze also einfach Deinen eigenen gesunden Menschenverstand ein, mache keinen Mist (egal womit), nutze nichts um Andere damit zu bedrohen oder zu verletzen und fertig.
  • Und schleppe keine seltsamen "Dinge" mit Dir herum, weil Du meinst dass Du damit ein „Schlupfloch“ gefunden hast und keinen Ärger bei einer Kontrolle bekommst und Dich im Notfall damit "verteidigen" könntest, denn das kannst Du in der Regel eben nicht.

Und die Polizei ist auch nicht doof. Die kann Dir sogar außerhalb von Verbotszonen Dinge zur Gefahrenabwehr abnehmen, wenn sie nachvollziehbar davon ausgehen können zu welchem Zweck Du die eigentlich bei Dir hast (z.B. Abends unterwegs mit Kumpels vor/in Clubs und Discos etc.)

Und wenn Du irgend etwas (einen Gegenstand) bei einer Auseinandersetzung zuerst einsetzt weil Du Angst hast und meinst Dich selber schützen zu müssen und den Gegenstand damit als Waffe verwendest, dann bist Du es der die Sache eskaliert und damit im Zweifel zuerst einen Anderen mit einem gefährlichen Gegenstand angreift. Und der Andere wird dann im Zweifel ebenfalls eine Waffe ziehen (die dann vielleicht viel schlimmer für Dich ist als Dein Zahnstocher für ihn).

  

Es gibt also keine Gewinner in so einem Fall, nur Verlierer. Vergiss' also die dumme Idee, so etwas "zur Selbstverteidigung" mit Dir herumzutragen.

Denn auch die ganzen Leute die glauben sich da "präventiv bewaffnen zu müssen" und meinen einen Anderen weil er mich beleidigt, anmacht, verbal oder durch Schubsen oder ähnliches "angreift" mit irgend etwas "abstechen zu müssen" sind genauso ein Problem. Die drehen die Gewaltspirale damit ebenfalls immer weiter nach oben. 

Wer mit so einer Geisteshaltung losgeht um ein Messer oder einen anderen gefährlichen Gegenstand zu kaufen, der sucht nicht nach Lösungen sondern der ist SELBER das Problem.

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aber was sind die Vorteile im Bezug auf das allgemeine Leben in Deutschland.

Ach so, darauf bezogen.

Alles klar.

Der Vorteil eines Studiums ist, dass Du damit (je nachdem, was Du genau studiert hast) Berufe ausüben kannst, die ein entsprechendes Studium voraussetzen. Und das sind oftmals besser bezahlte Berufe.

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Ist ein Schlagstock. Somit vom vorgesehenen Zweck her eine Waffe.

Und damit gilt:

  • Umgang damit (also auch Kauf / Besitz) erst ab 18 Jahren.
  • Führen in der Öffentlichkeit verboten.

Siehe §42a WaffG. Zuwiderhandlung beim Führen kann mit bis zu 10‘000,- € Bussgeld geahndet werden.

Und im Zweifel (je nach genauer Machart dieses Teiles) ist er sogar als Totschläger und damit als verbotener Gegenstand eingestuft, da wäre jeglicher Umgang damit verboten, also wäre allein der Kauf oder Besitz bereits eine Straftat.

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