Einhandmesser mit pinöffnung?
Habe mir ein wunderschönes einhandmesser von nem trödelladen gekauft (siehe Bild) nun meine Frage nach waffg42 a ist dieses messer nicht für die Öffentlichkeit bestimmt , es bietet jedoch Ausnahmen diese doch zu führen , wenn man ein allgemeinen Zweck angibt . In dem Fall wäre es bei mir das WANDERN . Ist es dann in dem Fall erlaubt weil allgemeiner Zweck ist ein dehnbarer Begriff
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Wieso benötigt man zur Ausübung des Wandersports ein Einhandmesser?
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Warum darf man ein 12 cm langes Messer öffentlich mit sich führen ?
5 Antworten
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nach waffg42 a ist dieses messer nicht für die Öffentlichkeit bestimmt , es bietet jedoch Ausnahmen diese doch zu führen , wenn man ein allgemeinen Zweck angibt . In dem Fall wäre es bei mir das WANDERN . Ist es dann in dem Fall erlaubt weil allgemeiner Zweck ist ein dehnbarer Begriff
Das ist eine gute Frage. Und eine, die man nicht eindeutig beantworten kann.
Da gilt (wie es so schön heisst): Auf hoher See und vor Gericht sind wir Alle in Gottes Hand.
Als das Waffengesetz am 1. April 2008 geändert wurde hielt der §42a Einzug.
Damit waren dann "einhändig zu öffnende und verriegelnde Messer" sowie "feststehende Messer über 12cm" einem Führungsverbot unterworfen, so lange der Benutzer keinen "allgemein anerkannten Zweck" hat.
Das Gesetz wurde damals von Innenminister Dr. Schäuble veranlasst.
Jedes Gesetz hat eine bestimmte Intention (Absicht warum es das Gesetz gibt / Ziel was damit erreicht werden soll), in deren Sinne es vor Ort durch die Beamten angewendet und nach der vor Gericht recht gesprochen werden sollte. So auch dieses.
Aber leider wird es heute nicht mehr so verstanden und sogar die Polizei hat heute Anweisungen wie sie das Gesetz vor Ort anwenden soll die sich meinem Eindruck zufolge nicht mehr mit der Intention des Gesetzes decken. Es wird heute also faktisch anders angewendet als es einmal bei Einführung gedacht war.
Damals, nachdem er das Gesetz eingebracht hatte, wurde Herr Dr. Schäuble dazu von Bürgern öffentlich nachlesbar gefragt, da sie verunsichert waren das ihr bis dato "normales, erlaubtes Messer" jetzt plötzlich dem §42a unterlag.
(Das ist z.B. auf "Abgeordnetenwatch" irgendwo in der riesigen Menge an veröffentlichten Dokumenten zu finden, leider springt der Link nicht mehr auf den konkreten Eintrag. Ich gebe hier deshalb mal eine andere Quelle an, wo die betreffende Antwort von Herrn Dr. Schäuble zitiert wurde)
Hier ein Zitat des betreffenden Briefes von Herrn Dr, Schäuble als Antwort an einen Bürger der fragte, ob er sein (jetzt unter §42a fallendes) Messer weiterhin tragen dürfe:
Sehr geehrter Herr … ,
(...)
Das von Ihnen geschilderte Führen von langen Fahrtenmessern bei Wanderungen wird durch diese Verbotsnorm nicht beeinträchtigt, da hier ein gesetzlich anerkannter Zweck im Sinne des § 42a Abs. 3 WaffG vorliegt. Ziel der Verbotsnorm ist es nicht, z.B. Angler, Bergsteiger oder Wanderer wie Sie in der Ausübung ihres Hobbys zu behindern. Vielmehr soll der Polizei ermöglicht werden, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen noch vor Begehung einer Straftat gefährliche Messer abzunehmen.
Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
(...)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Wolfgang Schäuble
Wenn es also nach dem dort geschilderten "Ziel der Verbotsnorm" geht, dann darfst Du das Messer eigentlich weiter in solchen Situationen tragen.
- Denn Wandern ist dort als allgemein anerkannter Zweck explizit vorgesehen.
- Und wenn Du diesen allgemein anerkannten Zweck ("wandern") in dem Moment ausübst liegt in dem Moment auch ein berechtigte Interesse vor und Du musst es in dem Moment auch nicht in einem verschlossenen Behältnis transportieren.
Aber leider wird das ggf. vom Polizisten vor Ort und dann ggf. auch von der Staatsanwaltschaft oder gar dem Richter heute oft anders gesehen, die den §42a als pauschales Verbot werten und keinerlei "allgemein anerkannten Grund" mehr gelten lassen wollen und dann mit Formulierungen daherkommen wie "es wäre ja auch mit einem anderen Messer gegangen", was in dem Zusammenhang aber ja eigentlich vollkommen irrelevant ist.
Denn genau das, das diese Leute diese Messer weiter benutzen können war ja der Sinn dahinter in diesem Paragraphen das Ganze zu einer Ordnungswidrigkeit und nicht zu einer Straftat zu machen. Da ein Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt werdn muss und der Beamte da vor Ort "Augenmaß anwenden soll" und "normale Bürger" eben gerade nicht behelligen soll.
PS:
Keiner hier kann und darf Dir eine "Rechtsberatung" geben. Alle hier geschriebenen Antworten sind als "bloße private Meinungen" zu verstehen. Eine Rechtsberatung gibt es nur beim Anwalt.
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Weil dann ist es ja theoretisch kein einhandmesser mehr
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Das entscheidet im Zweifel der Richter. Und auch da gab es meines Wissens schon unterschiedliche Rechtsprechung.
Manche Richter haben dann gesagt "es ist ja jetzt ohne die Öffnungshilfe kein Einhandmesser mehr" und andere haben gesagt "was zählt ist die vom Hersteller vorgesehene Eigenschaft". 🤷♂️
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Das messer wurde im trödelladen gekauft da steht nichts über seine vorgesehene Eigenschaft woher soll es dann der Richter wissen ( wenn es bi dahin überhaupt kommt
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Das messer wurde im trödelladen gekauft da steht nichts über seine vorgesehene Eigenschaft woher soll es dann der Richter wissen ( wenn es bi dahin überhaupt kommt
Das müssen wir beide doch hier jetzt nicht diskutieren. Ich bin doch nicht derjenige, der das vor Dir "rechtfertigen" muss. Ich kann nichts dafür, was/wie Richter entscheiden...
Aber um auf Deinen Punkt einzugehen:
Weil es nunmal bauartlich so vorgesehen ist. Dazu muss man ja kein Zettel vom Hersteller lesen um das zu sehen… Da ist schliesslich das Loch für den Daumenpin in der Klinge.
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Obwohl faktisch gesehen das messer kein einhandmesser ist kann ich trotzdem dafür bestraft werden (das ist doch Schikane)
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Nochmal: Das müssen wir hier jetzt nicht diskutieren.
Ich bin der falsche Adressat für Dein "Ja, aber…"
Ich habe die Gesetze nicht gemacht.
Ich war nur so nett, mir die Zeit zu nehmen und Dir auf Deine Frage zu antworten und die Situation nach bestem Wissen und Gewissen zu schildern.
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Ach so, eine Ergänzung noch:
Der jeweilige "allgemein anerkannte Zweck" gilt natürlich immer nur in dem Moment, wo Du ihn auch ausübst.
Beispiel:
Wenn Du gerade in der Innenstadt vor den Clubs und Bars herumläufst oder in der Fußgängerzone spazieren gesht, dann ist z.B. "ich brauche das fürs Angeln" oder "ich habe das zum Wandern" kein Grund, da Du das in dem Moment ja nicht dort machst.
Aber das sollte ja klar sein.
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Im 42a steht nichts von Öffnungshilfe, also Pin, Flipper, Thumbhole!
Das steht, dass es verboten ist einhändig feststellbare Klappmesser zu führen. Kriegt der kontrollierende Beamte das also auf Anhieb mit seinem Daumen oder Zeigefinger auch so auf besteht ein Anfangsverdacht, das Messer wird sichergestellt und alles nimmt seinen Lauf .
Nimm dein Messer, schraub den Pin ab und versuch (am besten mit Gummihandschuh wie des bei Kontrollen oft zu sehen ist) das Messer so zu öffnen als wäre ein Pin dran..
Und dann entscheide selbst ob es nicht vielleicht immer noch "einhändig feststellbar" ist...
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Boa vielleicht übersteigt das deinen Kenntnisstand, aber weißt du welche gummihandschuhe , habdschuhe die Polizisten tragen ? Wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen das jeder andere trägt
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Muss nicht "Polizei"sein, auch Ordnungsdienst, Ordnungsamt trägt bei Kontrollen immer Latexhandschuhe oder Vinylhandschuhe - und die holen bei Verstössen gegen das WaffG gerne die Polizei dazu.. MARKE egal auch ob Innenseite gepudert oder nicht...
Also sicher Latex zu 90% würde ich schätzen
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Deine Gegenfrage auf meine Nachfrage ist keine Antwort, sondern eine dumme Rechtfertigung. Denn Du kennst die Antwort natürlich. Jedenfalls hat dieses Winchester Einhandmesser in Deiner Kleidung nichts zu suchen. Solche "Sportwandermesser" spielen nämlich bei unseren Haftrichtern jede Woche eine ganz besondere Bedeutung.
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Wüsste jetzt nicht was daran dumm sei eine Gegenfrage zu stellen ?
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Und bitte begegne mir mit Respekt was ich auch tue , es ist nämlich nicht schön das eine Aussage usw als dumm abgestuft wird
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Es ist nicht dumm eine Gegenfrage zu stellen, aber Deine Gegenfrage ist dumm und das weißt Du auch ganz genau. I.Ü. frage ich mich, weshalb Du diese Stichwaffe überhaupt führen willst , außer natürlich beim Wandern.
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Nein es ist für MICH nicht dumm weil es eine Tatsache widerspiegelt wie DUMM dieses waffg 42 a ist und wie schwammig und undefiniert dort alles geregelt ist
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Wenn ich den Eindruck gemacht habe das ich damit durch die stadt gehe dann tut mir echt leid habe aber nie Andeutungen gemacht das ich es öffentlich führen will außer halt beim wandern
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weshalb Du diese Stichwaffe überhaupt führen willst
Bitte verdrehe hier nichts und behauptet schon gar nicht, dass es sich um eine "Waffe" handeln würde!
Das zeigt leider, wie wenig du dich auskennst, denn "Waffe= Mindestalter 18 Jahre, führen immer und überall verboten"
Es handelt sich hier um eines der ältesten WERKZEUGE der Welt, einem Schneidwerkzeug - und der Gesetzgeber hat doch extra! davon abgesehen solche Schneidwerkzeuge als Waffen einzustufen!
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Ich vermute Küchenmesser und legal geführte 2handmesser tun es genauso im Endeffekt kann man damit Menschen töten , das ist aber nicht der Sinn dieses threats
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Natürlich kann man auch mit diesen Messern viel Fürchterliches anrichten, aber man kann sie nicht so gut verstecken. Aber ein normal Denkender würde auch solch ein Messer nicht mit sich führen. Und das bezieht sich auf den Sinn Deines Threats.
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Fahrtenmesser mit 12 cm klinge im Holster darfst du legal mir dir führen da brauchst nichts verstecken weil das Gesetz es dir legitimiert
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Nochmal auf hochdeutsch: Dein Ding gehört bestenfalls in die Angelkiste, ansonsten auf den Schrott, Punkt.
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Du weichst aus und bist nicht in der Lage konstruktiv mit mir darüber zu schreiben , Punkt.
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Ich vermute Küchenmesser...
Die fallen unter die gleichen Regeln wie alle anderen Messer auch.
Auch für die gilt, dass Du sie nicht führen darfst wenn die Klinge länger als 12 cm ist. Auch die dürfen dann in der Öffentlichkeit nur in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. (Also z.B. Etui mit Schloss daran).
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Ich bin ein normaler denkender Mensch , wenn ich es nicht so wäre , dann wäre mir das waffg doch scheißegal. Und führen würde ich es nur wenn ich wandere und mehr auch nicht. Habe das Gefühl das die meisten hier denken das ich mit solchen Messern den Macker auf der Straße oder so markieren will das ist aber nicht der Fall
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Nein, wandern ist kein berechtigtes Interesse, weil ein Zwei-Hand-Messer den Job genauso erfüllt. Somit Verstoß WaffG
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(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. WANDERN IST EINE SPORTART also sollte es ja erlaubt sein
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WANDERN IST EINE SPORTART also sollte es ja erlaubt sein
Da interpretierst du den Gesetzestext falsch. Der Gesetzgeber meint hier nicht grundsätzlich beim Sport, sondern Sportarten, wo es nötig sein kann, ein einhändig zu öffnendes Messer zu führen. Wie das in meiner Antwort erwähnte Fallschirmspringen oder auch beim Segeln. Beim Wandern gibt es solch eine Notwendigkeit nicht. Ergo kann es hier auch kein berechtigtes Interesse geben, ein solches Messer zu führen.
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Ja es folt ja im Zusammenhang mit dem Sport WANDERN meinst du wandern ist nur Kilometer langes gehen ?
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Außerdem schreibst du ständig von einem berechtigtem Interesse, aber lässt den allgemein anerkannten Zweck links liegen ich für meinen Teil bin davon überzeugt das der Zweck mit dem wandern zutun hat, Äste anspitzen Seile abschneiden , Kerben in das Holz schnitzen für eine festere Konstruktion usw
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Wenn ich aber jetzt damit durch die Straße laufen würde , dann wäre es wieder ein komplett anderes Szenario
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Das kannst du aber alles mit einem normalen Messer auch.
Nimm es doch mit und lass es drauf ankommen. Wirst schon sehen
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Bin nicht auf m Kopf gefallen mein lieber , was denkst du wieso ich hier frage
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Wenn ich ein 2 handmesser habe und der polizist n sehr guten Tag oder schlechten Tag hat , dann wird er versuchen es mit einer Hand zu öffnen . Gibt Fälle wo sowas schon mal passiert ist , dann ist es laut waffg 42a nicht mehr konform , nur mal zur Information
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Und was interessiert mich die Info? Ich habe nicht nach Infos gefragt, ich kenne mich aus.
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Ist für die mitlesen bestimmt nicht nur für dich...
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Aber dann legt man Einspruch ein und normalerweise wird das Verfahren dann auch eingestellt, wenn das offensichtlich nie gedacht war um einhändig geöffnet zu werden... Auch eine locker gewordene Klingenachse so dass die Klinge fast von selbst herausfällt ist ein Defekt und macht das Messer nicht plötzlich zu einem Messer, das nicht 42a konform ist..
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Da scheiden sich widerrum die Geister, weil es wird leider viele geben die halt die Strafe in Kauf nehmen anstatt jetzt noch mal Einspruch einzulegen und beim härtefall alles der Richter entscheiden muss was zusätzlich noch kosten für den der das messer geführt hat
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Zusätzliche Kosten nur, wenn derjenige verliert..
Kann an einfach aus dem Weg gehen wenn man ein Messer wählt, das keine Missverständnisse zulässt.
Also ein Klappmesser dass sich nicht mit einer Hand feststellen lässt. Dan interessiert nicht, ob man es mit einer Hand aufbekommt
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Hahaha ich verbeuge mich vor dir :D hast immer was im petto
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Naja , gehe mal dann ne dremel leihen , dann wird modifiziert und ausgiebig getestet , das mein messer nur mit einer Hand zu öffnen ist ;)
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Bin Legalwaffenbesitzer, ich muss drauf achten, Fehler können mich WBK und Waffen kosten...
Deshalb führe ich nur Slipjoints oder Laguiole
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Bin da auch auf dem weg , deshalb gebe ich mir sehr große Mühe dieses messer sicherer als ein legales 2handmesser zu modifizieren
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Wer weiß, wo du das dann noch führen kannst, das könnte wohl alles etwas eingeschränkter werden...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja hab heute morgen auch mitbekommen das die glaube die 12cm messer auf 6 cm reglementiert wollen , alles auf Grund der Tat in Mannheim wobei man aber sagen muss das der Täter ein messer benutzt hat was schon VERBOT war ,, ich wenn jemand jemand anderen töten will dann scheißt die person auf gut deutsch drauf
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Korrekt - so geht es uns Schusswaffenbesitzer seit Jahrzehnten...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Waldmensch70/1566995865893_nmmslarge__33_33_1444_1444_6b7b2a0394a1ab07627b0b610ef18c2d.jpg?v=1566995866000)
Nein, wandern ist kein berechtigtes Interesse, weil ein Zwei-Hand-Messer den Job genauso erfüllt. Somit Verstoß WaffG
Das widerspricht aber eigentlich der Intention des Gesetzes (wie und wozu es bei Einführung gedacht war).
Siehe dazu auch meine Antwort: #answer-549470046
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Ich glaube nicht dass es so gedacht war dass man als Wanderer den ganzen Tag mit dem 20cm langen feststehenden Messer oder dem Messer des Fragestellers in der Hand wandert, sondern das eher nur bei Jausenpausen führen kann..
So wie halt der Angler beim angeln am Platz eine Machete oder Filetiermesser problemlos führen kann..
Aber das Beispiel von Schäubles Antwort auf eine Bürgeranfrage war auch nur seine persönliche, schlecht und unvollständig ausgedrückte Meinung...
Interessiert bald nicht mehr, die nächste Verschärfung steht schon vor der Tür..
https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0263-24B.pdf
Feststehende Messer nur noch bis 6cm, Springmesser komplett ohne Ausnahme verbieten, ect.....
Das wurde von 2 Bundesländern schon 2019 gefordert mal sehen was alles davon kommen wird.,.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Waldmensch70/1566995865893_nmmslarge__33_33_1444_1444_6b7b2a0394a1ab07627b0b610ef18c2d.jpg?v=1566995866000)
Ich glaube nicht dass es so gedacht war dass man als Wanderer den ganzen Tag mit dem 20cm langen feststehenden Messer oder dem Messer des Fragestellers in der Hand wandert, sondern das eher nur bei Jausenpausen führen kann
Das entnehme ich der Antwort von Schäuble so nicht.
Aber ist ja auch egal, besser wird es sicher zukünftig nicht werden, das sehe ich leider genauso wie Du.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
War nur eine einige Antwort von Schäuble, sein pers. Ansicht, interessierte nicht wirklich und floss auch nie in eine Urteilsfindung mit ein..
Stelle ich mir etwas seltsam vor dass er gemeint hat irgendwer dürfe beim Wandern eine Machete führen....
Zur Zukunft des Messers im WaffG: zumindest langen sie bis jetzt die Slipjoints nicht an...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Waldmensch70/1566995865893_nmmslarge__33_33_1444_1444_6b7b2a0394a1ab07627b0b610ef18c2d.jpg?v=1566995866000)
Du drehst die Sache um und treibst sie auf die Spitze, um sie ad absurdum zu führen.
Er hat sinngemäß gesagt, das normale Bürger die normale Dinge tun nicht durch das Gesetz behelligt werden sollen. Und da es so gedacht ist.
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Und normale Bürger dürften mit einer Machete am Gürtel wandern oder eher "bei Pausen auch ein einhändig feststellbares Messer" benutzen?
Der Wolfgang hat gar nicht die Kompetenz gehabt zu sagen "Wandern" ist aussen vor - dein
Denn Wandern ist dort als allgemein anerkannter Zweck explizit vorgesehen.
ist nicht haltbar, denn das Wort "wandern" kommt im Gesetzestext und im Verfahrensgang zum damals neuen 42a gar nicht vor - Nirgends!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Waldmensch70/1566995865893_nmmslarge__33_33_1444_1444_6b7b2a0394a1ab07627b0b610ef18c2d.jpg?v=1566995866000)
Wir drehen uns um Kreis…
Ich habe geschrieben wie das Gesetz eigentlich ursprünglich gedacht war. (Die Intention des Gesetzes.)
Was Du darin siehst oder wie es heute angewendet wird, das ist ja eine andere Sache. Auch das habe ich schon gesagt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HfPol110/1623764496631_nmmslarge__0_0_1200_1200_3174f525c5be5f4e8b22b48adcebaf20.png?v=1623764497000)
Männer; könnt ihr die Diskussion vielleicht per Direktnachricht lösen. Ich bekomme jedes Mal eine Benachrichtigung weil es unter meinem Post ist und es nervt langsam 😅.
lg
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Wandern ist keins, denn sonst würde und könnte ja jeder damit durch die Fussgängerzone "wandern"..
Also NEIN, Fehlkauf, nur was für Zuhause oder wenn zum Wandern dann nur in einem abgeschlossenem Behältnis , also Rucksacktasche dessen Zipper mit einem kleinen Schlösschen verschlossen ist. Und nur zum brotzeiten herausnehmen, dann wieder wegsperren.
Vergisst du dieses Detail mit dem wegsperren und meinst der Clip sei sei dafür da es am Gürtel zu tragen dann kostet das nicht nur das Messer sonder ein paar hundert Euro Strafe.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja , wenn ich damit durch die Fußgängerzone gehe , ist doch selbsterklärend das man dort nicht die Wandererkarte spielen kann
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Anderes Beispiel - Angler:
Die haben oft sowohl ein ordentliches Filetiermesser dabei, dass oft länger als 12cm ist um Fische gleich vor Ort verarbeiten zu können und auch oft eine Machete um sich am Uferbereich den Angelplatz freischalten zu können .
Während des Angeln also kein Problem, aber wenn die auf der Fahrt zum Angelplatz oder nach dem Angeln zurück nach Hause kontrolliert werden wird es schwierig werden, denn zum Zeitpunkt der Kontrolle sind sie nicht beim Angeln!
"Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z. B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird."
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Es geht hierbei um das "berechtigte Interesse" und da wäre dann die Frage, inwieweit du beim Wandern eingeschränkt wärst, ohne dieses Einhandmesser? Als Wanderer würde ich sagen: Gar nicht! Jedenfalls kannst du deinen Wanderstock und deine Pausensalami auch mit einen zweihändig zu öffnenden Klappmesser bearbeiten.
Aber geh doch Fallschirmspringen - wenn du mit deinem Schirm in einem Baum landest, hast du definitiv ein berechtigtes Interesse, mit einer Hand ein Messer zu öffnen, um dich aus den Leinen zu schneiden. ;)
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nun, man kann ja auf der Almhütte, die man erschöpft erreicht, dem Alpenserienmörder begegnen. Kopfschüttel
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Saarlodri70/1696514508398_nmmslarge__0_0_220_220_8c26c7839a5b5b4683b3c21edb97657d.png?v=1696514508000)
Ja, aber wenn der ein mächtiges Alphorn dabei hat, um dich damit zu erschlagen, nutzt dir das Messer auch nix. ;)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dann würde ich jedoch mein fahrtenmesser benutzen :)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es geht in die falsche Richtung es geht hier nicht darum jemanden abzumurkden
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Saarlodri70/1696514508398_nmmslarge__0_0_220_220_8c26c7839a5b5b4683b3c21edb97657d.png?v=1696514508000)
Richtig. Es ging darum, ob "Wandern" ein berechtigtest Interesse nach § 42 a WaffG bedingt? Die Antwort ist ganz klar: Nein!, um es nochmal rein sachlich auf den Punkt zu bringen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Waldmensch70/1566995865893_nmmslarge__33_33_1444_1444_6b7b2a0394a1ab07627b0b610ef18c2d.jpg?v=1566995866000)
Es ging darum, ob "Wandern" ein berechtigtest Interesse nach § 42 a WaffG bedingt? Die Antwort ist ganz klar: Nein!
Komisch…
Das hat der Verfasser des Gesetzes (der damalige Innenminister Dr. Schäuble) aber anders gesehen. Der hat selber öffentlich nachlesbar geschrieben.
Denn genau deshalb ist es ein Ordnungswidrigkeit, damit bei solchen "normalen Tätigkeiten" das Führen weiterhin erlaubt ist und gerade nicht verfolgt wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Er versteht halt nicht den Unterschied zwischen beim Wandern "führen" und "beim Wandern transportieren und bei Bedarf - Brotzeit - nutzen und dann wieder wegsperren"
Da man beim Wandern ja nicht fortwährend isst passt das dann, auch wenn es einem passieren kann dass man gefragt wird warum nicht ein 42a konformes...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Und hier steht noch mal FÜHREN , es steht dort nichts das ich es irgendwo wegsperren muss ...... und hier noch was der Herr waldmensch reingeschaut hat ( Ausschnitt des Statements von Herrn Schäuble) ,,,Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden,,, sollte ich mich irren dann bitte um Aufklärung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Ein berechtigtes Interesse zum führen, ein anerkannter Zweck wäre dann "was"??
Was da ein Politiker mal gebabbelt hat früher und schon tausendfach von Richtern einkassiert wurde ist "nett", aber nicht hilfreich, wohl zu oft als Ausrede bei Kontrollen benutzt!
Also - was wäre denn für dich ein "Grund" das ich WÄHREND des wanderns ein Messer, dass ich nicht führen darf so dabei haben muss, dass ich es sofort in die Hand nehmen kann - und was wäre der Grund das nicht mit einem Messer zu machen, das man führen, also zugriffsbereit dabei haben darf, z.B. diesem hier?
https://m.youtube.com/watch?v=2dU9qenMlUg
Warum also muss man ausgerechnet eins mitnehmen, das man nicht führen darf?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Saarlodri70/1696514508398_nmmslarge__0_0_220_220_8c26c7839a5b5b4683b3c21edb97657d.png?v=1696514508000)
Politik macht die Gesetze. Die Justiz interpretiert sie. Deine Einlassungen dazu hier, in allen Ehren, aber die Rechtsprechung, in den letzten Jahren, zum Führen solcher Messer, ist da eigentlich sehr klar.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Waldmensch70/1566995865893_nmmslarge__33_33_1444_1444_6b7b2a0394a1ab07627b0b610ef18c2d.jpg?v=1566995866000)
Ja. Schreibe ich ja auch.
Aber sie weicht heute eben von der Intention des Gesetzes ab. 🤷♂️
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Also ich hab bei der polizeiwache mal angerufen , da wurde mir gesagt , das es bei dem allgemeinen Zweck so ist das es von polizist zu polizist unterschiedlich ist heißt bei dem einen darf ich es bei dem anderen bekomme ich wahrscheinlich ne Strafanzeigen wegen verbotenen waffenbesitz heißt für mich , darf diese messer nicht im öffentlichen Raum mit mir tragen .
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Wenn ich es irgendwie hinbekommen die Pins abzubekommen und dann nur die Möglichkeit besteht sie mit 2 Händen zu öffnen , ist es dann legal ?