Bekomme ich Geld vom Staat mit der kleinunternehmerregel?

6 Antworten

mit der kleinunternehmerregelung musst du keine Mwst berechnen, darfst aber auch keine Vorsteuer ziehen. Das Lohnt sich nur wenn du überwiegend privatkunden und möglichst keine Investiotionen am Anfang hast. In der regel also für so sachen wie Putzfrau in Privathaushalten oder Bastelsachen oder ähnliches.

Der Aufwand die MwSt zu vereinnahmen und weiterzuleiten hält sich in Grenzen, kann man theoretisch auch per Excel machen. Es heißt übrigends nicht Kleingewerbe, sondern einfach zur Einzelgewerbe. Die Kleinunternehmerregelung ist eine Steuerregelung beim Finanzamt.


Ditocho76 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 19:45

Also kann ich z.b. Meine Produkte die ich für 100 verkaufen will auch für 100 verkaufen und nicht für 119?

0
geheim007b  22.08.2024, 19:51
@Ditocho76

ja... dafür bekommst du aber keine 19% für die privatanteile oder die 100% Geschäftsanteile zurück.. z.B. Handy, Strom, KFZ, Maschinen, Kurse, was weiß ich.

Hast du nur B2B Kunden machst du also 19% verlust, hast du nur B2C kunden kannst du kleine gewinne machen damit (aber keine 19% eben weil Vorsteuerabzüge fehlen).

0
Ditocho76 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 20:00
@geheim007b

Okay danke

Habe etwas zeit bis ich Mehrwertsteuer zahlen muss oder einkommensteuer kann mich dann noch professionell beraten lassen :)

0

Umsatzsteuer zahlen mußt Du. Du bekommst sie nur nicht erstattet.

Im Gegenzug brauchst Du keine Umsatzsteuer auszuweisen und dementsprechend nichts ans Finanzamt abzuführen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Richtig, bei Anwendung der Kleinunternehmer Regelung hat man keinen vorsteuerabzug. Das heißt die Steuer die du beim Einkauf an den Lieferanten zahlst stellen Kosten da.

Daher muss man schauen ob der Verzicht auf die Kleinunternehmer Regelung sinnvoll ist. Dann ist i.b. der Fall wenn man gerade zu Anfang hohe Investitionen hat oder wenn die Kunden überwiegend zum vorsteuerabzug berechtigt sind und auf die eigenen Preise daher problemlos 19% ust draufgeschlagen werden können da der Empfänger die Steuer erstattet bekommt.

Ertragsteuerlich gibt es keine Besonderheiten. Das heißt die Kosten stellen Betriebsausgaben da


Ditocho76 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 19:52

Also

Ohne regel = Produkt Günstiger beim Einkauf

Mit Regel = Produkt Teuer beim Einkauf (wie bei Privatpersonen)

Und das Gegenteil wenn ich was verkaufen würde

0
Aber ich habe gehört das wenn man diese Regel hat keine Umsatzsteuer zahlen muss bis zu einem gewissen Betrag.

Sie wird grundsätzlich nicht erhoben, es gibt aber auch hier Ausnahmen.

Aber man kann dann auch keine Steuern erstatten oder?

Ein Vorsteuerabzug ist durch die Kleinunternehmerregelung ausgeschlossen

Z.b. wenn ich ware kaufe z.b. Farben/Holz das ich mir die 19/7 prozent nicht zurück holen kann stimmt das?

Genau

Und noch eine frage kann man auch als Kleingewerbe z.b. sein handy absetzen?

Es gibt kein Kleingewerbe.

Aufwendungen die betriebliche veranlasst sind, stellen Betriebsausgaben dar und mindern den Gewinn.


Ditocho76 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 19:44

Da ich mich in letzter zeit mehr damit beschäftigt habe kamen immer werbung mit: Das man sein Handy absetzen kann.

Deswegen wollte ich mal fragen ob das geht mit der Regel, weil man Deswegen keine vorsteuern bekommen kann z.b.

0
geheim007b  22.08.2024, 19:52
@Ditocho76

die kosten vom Handy kannst du vom Gewinn absetzen, nicht aber die 19% MwSt darauf.

1
Ditocho76 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 19:55
@geheim007b

Also als Beispiel

Das Handy kostet 119 Euro

Die 100 euro kann ich dann absetzen und muss keine Steuern auf mein gewinn zahlen (wenn ich mehr als 11.000 Euro gewinn haben würde)

Aber dafür müssen die 19 prozent gezahlt werden

0
Ditocho76 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 20:18
@anTTraXX

Also muss ich bzw kann die 119 euro absetzen?

0

Den Kleinunternehmer gibt es nur in der Umsatzsteuer.

Wenn Dein Jahresumsatz (Kalenderjahr) unter 22.000 EUR liegt, kannst Du die Regelung beanspruchen. Du schreibst Deine Rechnungen dann netto, hast aber auch keinen Vorsteuerabzug. Du kannst jedoch zur Steuerpflicht optieren. Dann musst Du aber auch Umsatzsteuervoranmeldungen machen.

Wenn Dein Handy geschäftlich genutzt wird, kannst Du es als Betriebsausgabe geltend machen. Das betrifft aber dann die Einkommensteuer.

Jede Steuer hat ihr eigenes Gesetz und somit auch ihre eigenen Regeln. Was in der Umsatzsteuer gilt, gilt nicht in der Einkommen- oder Gewerbesteuer.

Wenn Du unternehmerisch tätig sein willst, solltest Du Dir einen Steuerberater suchen oder wenigstens ein Existenzgründerseminar bei der IHK besuchen.


Ditocho76 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 19:50

Hey danke für die Info ich brauche halt ein Unternehmen für mein YouTube/TikTok Kanal, da ich damit geld verdiene.

Deswegen war meine Frage auch mit dem Handy da ich es viel nutze z.b. auf Kommentare etc zu antworten.

Sagen wir das Handy kostet 600 euro

Vorsteuern darf ich ja nicht nehmnen wegen der Regelung.

Wie sieht es aber ansonsten aus bekomme ich das erstattet oder wie funktioniert das?

0
Seeheldin  22.08.2024, 19:55
@Ditocho76

Bitte, bitte, bitte besuche einen Existenzgründerkurs. Und nimm auf jeden Fall einen Steuerberater.

Nehmen wir an, Du verdienst 10.000 EUR. Du hast Kosten von 5.000 EUR (technische Ausstattung, Fahrten, Materialien, Mieten etc.). Dann verbleiben 5.000 EUR, die Du bei der Einkommensteuer versteuerst. Hättest Du das Handy nicht, müsstest Du 5.600 EUR versteuern. Du bekommst also keine 600 EUR zurückerstattet, sondern musst diesen Teil Deines Ertrages nicht versteuern.

0
Ditocho76 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 19:58
@Seeheldin

Okay danke aber das gilt ab ca 10.000 im Jahr?

Also habe ich noch Zeit bzw muss eigentlich garkeine steuern etc zahlen weil ich im Jahr ca 5000 mache.

Aber in der Zukunft suche ich mir auf jedenfall jemanden der mir weiter helfen kann :)

0
Seeheldin  22.08.2024, 20:00
@Ditocho76

Meine Zahlen waren ein Beispiel. Steuerpflichtig bis Du ab dem ersten verdienten Euro.

0
Ditocho76 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 20:02
@Seeheldin

Aber einkommensteuer etc sind ab einem bestimmten Betrag?

Ich müsste theoretisch garnichts zahlen

0
Seeheldin  22.08.2024, 20:05
@Ditocho76

Du bekommst die gezahlte Steuer wieder, wenn Du unter dem Grundfreibetrag liegst. Das entbindet Dich aber weder von der Pflicht, eine Steuererklärung zu machen, noch von einer Steuerzahlung.

0
Ditocho76 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 20:09
@Seeheldin

Also wenn ich im jahr 1000 euro mache gewinn und das mit belegen/bilanz Beweise Zahle ich trotzdem erstmaldie Steuern für die 1000 obwohl ich das im gesamten Jahr gemacht habe? Wie viel wären das?

0
Ditocho76 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 20:10
@Seeheldin

Weil online steht man hat bis zur freigrenze Zeit erst ab der freigrenze muss man eine Steuererklärung zahlen

0