WISO APP monatlicher oder auf den gesamten Zeitraum bezogen?

1 Antwort

Von Experten Mungukun und siola55 bestätigt

Bei lohnersatzleistungen ist der Jahresbeitrag anzugeben. Der Jahresbetrag ist steuerlich relevant. Würde man einen monatlichen Betrag angeben müsste man das noch mit der Anzahl der Monate ergänzen und hätte das noch Probleme falls es zeitanteilig war.

Das Bürgergeld ist aber keine Lohnersatzleistung in dem Sinne sondern wie Sozialhilfe eine Hilfe zum Leben. Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt wie „echte“ Lohnersatzleistungen im Sinne des EStG zb Elterngeld, Arbeitslosengeld 1, Krankengeld, Kurzarbeitergeld…