Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr kommt (nur) zu, was sie verdient hat, und angelastet wird ihr (nur), was sie verdient hat. "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen. Unser Herr, lege uns keine Bürde auf, wie Du sie denjenigen vor uns auferlegt hast. Unser Herr, bürde uns nichts auf, wozu wir keine Kraft haben. Verzeihe uns, vergib uns und erbarme Dich unser! Du bist unser Schutzherr. So verhilf uns zum Sieg über das ungläubige Volk![3:286]

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Ach es gab schlimmere Zeiten mach dir da keine sorgen

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Inhalt der Antwort
Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Die Tasmiya ist eine Bedingung, damit das Schlachttier erlaubt wird. Sie entfällt weder bei Vergesslichkeit noch bei Unwissenheit, laut der stärkeren Meinung der Gelehrten. Schau dir die Frage Nr. 85669 an.
Zweitens:
Das Schlachttier des Buchbefolgers (Jude und Christ) ist unter zwei Bedingungen erlaubt:
1. Dass er das Schlachttier so schlachtet, wie es der Muslim tut. So soll er die Kehle und die Speiseröhre durchschneiden und das Blut ausfließen lassen. Wenn er es durch Ersticken, Bolzenschuss oder Ertrinken (im Wasser) tötet, ist sein Schlachttier nicht erlaubt. Gleiches gilt für den Muslim, wenn er so vorgehen sollte. Dann ist sein Schlachttier (auch) nicht erlaubt.
2. Dass er nicht den Namen eines anderen als Allahs, erhaben sei Er, ausspricht. Wie den Namen des Messias u.a., aufgrund der Aussage Allahs, erhaben sei Er: „Und esst nicht von dem, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist.“ [Al-An’aam 6:121] Und (aufgrund) Seiner Aussage über die verbotenen Dinge: „Verboten hat Er euch nur (den Genuss von) Verendetem, Blut, Schweinefleisch und dem, worüber ein anderer (Name) als Allah(s) angerufen worden ist.“
[Al-Baqara 2:173]
Schaikh ibn 'Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte: Mit "worüber ein anderer Name als Allahs bei der Schlachtung ausgesprochen wird" ist hier beispielsweise gemeint, dass man sagt: „Im Namen des Messias“, oder: „Im Namen Muhammads“, oder: „Im Namen Jibrils (Gabriel)“, oder: „Im Namen al-Laats (eine der großen Götzen in der vorislamischen Zeit der Araber)“, etc.
(Aus dem Tafsir der Sura al-Baqara)
Zum Verbot gehört auch, was geschlachtet wird, um sich dem Messias oder dem Planeten Venus zu nähern, auch wenn man nicht den Namen eines anderen als Allahs (Namen) darauf ausgesprochen hat. Dies ist auch verboten.
Schaikh al-Islam, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Was die Buchleute für ihre Festtage schlachten und womit sie sich durch ihr Schlachten jemand anderem als Allah nähern, steht dem gegenüber, was die Muslime an Gaben und Schlachtopfern schlachten, um sich damit Allah, erhaben sei Er, zu nähern. Dies ist wie das, was sie für den Messias und für den Planeten Venus schlachten. Von Ahmad wurden darüber zwei Überlieferungen überliefert, dessen bekannteste in seinen Schriften steht, und zwar dass es nicht erlaubt ist, davon zu essen, auch wenn darauf nicht ein anderer Name als Allahs, erhaben sei Er, ausgesprochen wurde. Er (Ahmad) überlieferte das Verbot davon von Aischa und 'Abdullah ibn 'Umar (…)“
(Aus „Iqtida As-Sirat Al-Mustaqim“ 251/1)
Drittens:
Wenn der Muslim oder der Buchbefolger ein Schlachttier schlachtet und nicht weiß, ob er Allahs Namen darauf ausgesprochen hat oder nicht, ist es erlaubt, davon zu essen, und derjenige, der isst soll (selber) die Tasmiya aussprechen. Wegen dem, was al-Bukhari (2057) von Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, überlieferte, dass (einige) Leute sagten: „O Gesandter Allahs, (einige) Leute bringen uns Fleisch und wir wissen nicht, ob sie darauf Allahs Namen erwähnten oder nicht.“ Daraufhin antwortete der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Sprecht Allahs Namen (darauf) aus und esst es!“
Schaikh ibn 'Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Man muss nicht nach dem fragen, was der Muslim oder Buchbefolger geschlachtet hat, wie er schlachtete und ob er darauf die Tasmiya ausgesprochen hat oder nicht. Vielmehr soll man davon ablassen, weil dies zur Verbohrtheit in der Religion gehört. Der Prophet selbst, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat das gegessen, was die Juden schlachteten und er fragte sie nicht (wie sie schlachten etc.).
Im Sahih-Werk von al-Bukhari u.a. wird von Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, überliefert, dass (einige) Leute dem Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagten: „(Einige) Leute bringen uns Fleisch und wir wissen nicht, ob sie darauf Allahs Namen ausgesprochen haben oder nicht.“ Er antwortete daraufhin: „Sprecht den Namen (Allahs darauf) aus und esst es.“ Sie (Aischa) sagte: „Und sie waren erst neu im Islam (o. waren erst vor Kurzem noch im Unglauben).“
Trotzdem befahl ihnen der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, es (ihr Fleisch) zu essen, ohne danach zu fragen, obwohl denjenigen, die es ihnen brachten, die Regeln des Islam (noch) unbekannt waren, da sie neu im Islam waren.“ (Aus „Risalah fi Ahkam Al-Udhia wa Adh-Dhukah“ von Schayikh ibn 'Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein)
Viertens:
Um auf dem aufzubauen, was erwähnt wurde: Wer also in nicht-muslimische Länder reist, in denen meistens Christen und Juden schlachten, so darf er von ihren Schlachttieren essen, außer wenn er weiß, dass sie das Schlachttier mit dem Bolzenschuss betäuben oder einen anderen Namen als Allahs darauf aussprechen, wie bereits erwähnt.
Und wenn der Schächter ein Götzendiener oder Kommunist ist, dann ist es nicht erlaubt, sein Schlachttier zu verzehren.
Und wo auch das Schlachttier verboten ist, ist es auch nicht erlaubt, es mit dem Argument zu essen, man sei in einer Zwangslage, solange der Mensch das findet, womit er sein Leben bewahren kann, wie das Essen von Fisch und Vegetarischem etc.
Schaikh Abdurrahman al-Barrak, möge Allah ihn bewahren, sagte:
„Was an Fleisch in den Ländern der Ungläubigen angeboten wird, ist in (mehrere) Arten (unterteilt):
Was den Fisch angeht, so ist dieser unter allen Umständen erlaubt, weil die Erlaubnis davon weder von der Schlachtung noch von der Tasmiya abhängig ist.
Was alle anderen Arten angeht: Wenn die Firmen und Personen, die Fleisch produzieren, Juden oder Christen sind und man von ihrer Methode nicht weiß, dass sie das Tier mit dem Bolzenschuss betäuben, erwürgen, oder das Tier auf den Kopf schlagen, so wie es im Westen bekannt ist, dann ist das Fleisch erlaubt (halal).
Allah, erhaben sei Er, sagte: „Heute sind euch die guten Dinge erlaubt. Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, und eure Speise ist ihnen erlaubt.“
[Al-Ma’ida 5:5]
Doch wenn das Tier durch eine dieser Methoden getötet wird, ist das Fleisch verboten (haram), weil es (das Tier) dann zum Erwürgten (Munkhaniqah) oder Erschlagenem (Mauqudhah) gehört. Und wenn diejenigen, die das Fleisch produzieren, weder Juden noch Christen sind, dann ist das Fleisch, das sie anbieten, verboten.
Allah, erhaben sei Er, sagte: „Und esst nicht von dem, worüber der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist. Das ist wahrlich Frevel.“
[Al-An’aam 6:121]
Der Muslim muss sich also bemühen, sich von klar Verbotenem fernzuhalten und sich vor den zweifelhaften Dingen zu hüten, um so nach Sicherheit für seine Religion und seinen Körper zu streben und um zu vermeiden, Verbotenes zu verzehren.“
Und Allah weiß es besser
https://islamqa.info/amp/ge/answers/88206
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Dann folgt man einfach den Quran und sunnah wo ist das Problem? 🤨

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Dieses Leben ist auch kein Paradies, in dem wir immer Glückseligkeit erfahren werden, sondern lediglich ein Ort, an dem Allah seine Diener prüfen wird.

Und den Titel 'Islam-Experte' kann hier jeder erreichen, wenn er genügend hilfreiche Antworten gibt, egal ob Muslim oder Nicht-Muslim.

Und Wir werden euch ganz gewiß mit ein wenig Furcht und Hunger und Mangel an Besitz, Seelen und Früchten prüfen. Doch verkünde frohe Botschaft den Standhaften, [2:155]
die, wenn sie ein Unglück trifft, sagen: "Wir gehören Allah, und zu Ihm kehren wir zurück."[2:156]
Sie sind es, denen Segnungen von ihrem Herrn und Erbarmen zuteil werden, und sie sind die Rechtgeleiteten.[2;157]
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So etwas höre ich erstaunlicherweise nur hier auf Gute Frage, sonst nirgends.. weder in den deutschen Nachrichten noch im arabischen oder englischen Fernsehen.

Im deutschen Nachrichten wird hingegen immer wieder erwähnt, dass zu viele zum Islam konvertieren.

Naja, wie auch immer...

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Ehe des Unzüchtigen mit der Frau, mit der er Unzucht begangen hat?

Die Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Frieden und Segen seien auf unserem Herrn, dem Gesandten Allahs.
Unzucht ist eine der schlimmsten Sünden, die Reue und Vergebung erfordert. Es ist jedoch keine Bedingung für die Ehe, dass die Ehefrau keine Unzucht begangen hat. Diese schwere Sünde wird zwischen der Person und Allah abgerechnet. Dennoch hindert es sie nicht daran, zu heiraten – sei es den Mann, mit dem sie Unzucht begangen hat, oder einen anderen. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten der Hanafiten, Malikiten und Schafiiten. Die Malikiten stellen jedoch die Bedingung, dass die Frau nach der Unzucht eine Wartezeit (Idda) einhält, bevor sie heiraten kann. Siehe "Al-Mughni" (7/140).
Was den Vers im Koran betrifft: "Der Unzüchtige heiratet nur eine Unzüchtige oder eine Götzendienerin, und die Unzüchtige heiratet nur einen Unzüchtigen oder einen Götzendiener; den Gläubigen ist dies verboten" (Sure An-Nur, Vers 3), so sagte Imam Asch-Schafi’i, möge Allah ihm gnädig sein, dass dieser Vers aufgehoben wurde. Es wurde von Said ibn al-Musayyib überliefert, dass der Vers durch Allahs Worte: „Und verheiratet die Alleinstehenden unter euch“ (Sure An-Nur, Vers 32) aufgehoben wurde. Dies ist eine strittige Angelegenheit mit langer Diskussion unter den Gelehrten, die in den Büchern der Exegese und Rechtslehre nachgelesen werden kann.
Imam Al-Mawardi, möge Allah ihm gnädig sein, sagte: "Wenn ein Mann mit einer Frau Unzucht begeht, ist es ihm erlaubt, sie zu heiraten." Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gefährten und Gelehrten. Unser Beweis ist Allahs Worte nach der Erwähnung der Verwandten, mit denen eine Ehe verboten ist: „Und euch ist alles andere erlaubt“ (Sure An-Nisa, Vers 24). Dieser Vers gilt allgemein sowohl für keusche als auch für unzüchtige Frauen. Außerdem ist es allgemein bei den Gefährten bekannt und akzeptiert, und es wurde von Abu Bakr, Umar, Ibn Umar, Ibn Abbas und Dschabir überliefert, dass Abu Bakr, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: „Wenn ein Mann mit einer Frau Unzucht begeht, ist es ihm nicht verboten, sie zu heiraten.“ Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, ließ zwei Unzüchtige auspeitschen und bemühte sich, sie miteinander zu verheiraten. Es wurde von Ibn Abbas überliefert, dass er gefragt wurde, ob ein Unzüchtiger die Unzüchtige heiraten kann, und er antwortete: „Ja, wenn ein Mann von einem Weinstock Trauben stiehlt, ist es ihm dann verboten, sie zu kaufen?“ Dies war die Meinung derjenigen, die wir erwähnt haben, und es wurde keine gegenteilige Meinung korrekt überliefert, sodass es als Konsens gilt.“ (Zusammengefasst aus „Al-Hawi Al-Kabir“, 9/189).
Es ist klar, dass dieses Urteil nur bei beidseitigem Einverständnis gilt. Es entbindet jedoch nicht von der Strafe für die Sünde, falls diese durch Beweise oder ein Geständnis nachgewiesen wird. Der Zweck ist, die Gültigkeit der Ehe zu verdeutlichen. Die Sünde sollte nicht dazu führen, den Weg zum Erlaubten (Halal) zu versperren, damit die Unzucht nicht überhandnimmt, wenn der Unzüchtige weiß, dass er danach nicht mehr heiraten kann.
In jedem Fall erfolgt die Ehe zwischen dem Mann und der Frau, mit der er Unzucht begangen hat, einvernehmlich und mit der Zustimmung ihres Vormunds. Es erfolgt nicht zwangsläufig durch Gesetz, um ihn von der Strafe zu befreien. Jeder hat das Recht, diese Ehe abzulehnen. Was die rechtliche Strafe betrifft, so wird diese verhängt, wenn die Bedingungen erfüllt sind, unabhängig davon, ob die beiden nachher heiraten oder nicht.
Wenn ein Mann eine Frau (muslimisch oder nicht) heiratet und mit Sicherheit erfährt, dass sie nach der Ehe offenkundig Unzucht begeht, und sie daraufhin zur Rede stellt, sie jedoch nicht bereut oder davon ablässt, so ist es seine Pflicht, sich von ihr scheiden zu lassen, um seine Ehre und seine Nachkommen nicht zu beschmutzen. Der Prophet Muhammad, Allahs Frieden und Segen seien auf ihm, sagte: „Der, der keine Ehre gegenüber seiner Familie empfindet, wird nicht ins Paradies eintreten.“ (Überliefert von Abu Dawud At-Tayalisi).
Vergewaltigung hingegen ist ein noch schwerwiegenderes Verbrechen, da es die Verletzung der Ehre und den Angriff auf keusche Frauen beinhaltet. Der Vergewaltiger muss mit der abschreckenden Strafe belegt werden, sei es durch Hadd-Strafe oder durch eine Disziplinarstrafe (Ta’zir). Ihn mit derjenigen, die er vergewaltigt hat, zu verheiraten, wäre eine Belohnung für seine Tat, was weder nach Tradition, Scharia noch Gesetz akzeptiert wird. Allah weiß es am besten.
"Verheiratung" hier bedeutet Zwangsheirat.
Anmerkung vom 25.5.2015

Quelle

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Ich machst trotzdem nicht

Oder gehe erstmal bei seite bis meine mutter sich Beruhigt hat um es zu erklären

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Wenn man bedenkt wie gierig die Menschen sind dann ist es selbstverständlich das in nahenosten ständig Kriege gibt.

Im nahenosten existiert einfach alles was ein Land oder ein Nation haben will

Erd-Öl, Natur, schönes wetter, Handelswege, Gold, lange geschichte, Erdgas, usw

Und dann hast du länder oder Verbündete wie die USA, Russalnd, China Nato und die restlichen andere die eben genau das für sich beanspruchen wollen.

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