Eine Frau akzeptieren die zina begangen hat?

6 Antworten

Wenn du in sie deine Zukunft siehst, sollte eigentlich nichts der Akzeptanz im Weg stehen.

Ehe des Unzüchtigen mit der Frau, mit der er Unzucht begangen hat?

Die Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, und Frieden und Segen seien auf unserem Herrn, dem Gesandten Allahs.
Unzucht ist eine der schlimmsten Sünden, die Reue und Vergebung erfordert. Es ist jedoch keine Bedingung für die Ehe, dass die Ehefrau keine Unzucht begangen hat. Diese schwere Sünde wird zwischen der Person und Allah abgerechnet. Dennoch hindert es sie nicht daran, zu heiraten – sei es den Mann, mit dem sie Unzucht begangen hat, oder einen anderen. Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten der Hanafiten, Malikiten und Schafiiten. Die Malikiten stellen jedoch die Bedingung, dass die Frau nach der Unzucht eine Wartezeit (Idda) einhält, bevor sie heiraten kann. Siehe "Al-Mughni" (7/140).
Was den Vers im Koran betrifft: "Der Unzüchtige heiratet nur eine Unzüchtige oder eine Götzendienerin, und die Unzüchtige heiratet nur einen Unzüchtigen oder einen Götzendiener; den Gläubigen ist dies verboten" (Sure An-Nur, Vers 3), so sagte Imam Asch-Schafi’i, möge Allah ihm gnädig sein, dass dieser Vers aufgehoben wurde. Es wurde von Said ibn al-Musayyib überliefert, dass der Vers durch Allahs Worte: „Und verheiratet die Alleinstehenden unter euch“ (Sure An-Nur, Vers 32) aufgehoben wurde. Dies ist eine strittige Angelegenheit mit langer Diskussion unter den Gelehrten, die in den Büchern der Exegese und Rechtslehre nachgelesen werden kann.
Imam Al-Mawardi, möge Allah ihm gnädig sein, sagte: "Wenn ein Mann mit einer Frau Unzucht begeht, ist es ihm erlaubt, sie zu heiraten." Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gefährten und Gelehrten. Unser Beweis ist Allahs Worte nach der Erwähnung der Verwandten, mit denen eine Ehe verboten ist: „Und euch ist alles andere erlaubt“ (Sure An-Nisa, Vers 24). Dieser Vers gilt allgemein sowohl für keusche als auch für unzüchtige Frauen. Außerdem ist es allgemein bei den Gefährten bekannt und akzeptiert, und es wurde von Abu Bakr, Umar, Ibn Umar, Ibn Abbas und Dschabir überliefert, dass Abu Bakr, möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte: „Wenn ein Mann mit einer Frau Unzucht begeht, ist es ihm nicht verboten, sie zu heiraten.“ Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, ließ zwei Unzüchtige auspeitschen und bemühte sich, sie miteinander zu verheiraten. Es wurde von Ibn Abbas überliefert, dass er gefragt wurde, ob ein Unzüchtiger die Unzüchtige heiraten kann, und er antwortete: „Ja, wenn ein Mann von einem Weinstock Trauben stiehlt, ist es ihm dann verboten, sie zu kaufen?“ Dies war die Meinung derjenigen, die wir erwähnt haben, und es wurde keine gegenteilige Meinung korrekt überliefert, sodass es als Konsens gilt.“ (Zusammengefasst aus „Al-Hawi Al-Kabir“, 9/189).
Es ist klar, dass dieses Urteil nur bei beidseitigem Einverständnis gilt. Es entbindet jedoch nicht von der Strafe für die Sünde, falls diese durch Beweise oder ein Geständnis nachgewiesen wird. Der Zweck ist, die Gültigkeit der Ehe zu verdeutlichen. Die Sünde sollte nicht dazu führen, den Weg zum Erlaubten (Halal) zu versperren, damit die Unzucht nicht überhandnimmt, wenn der Unzüchtige weiß, dass er danach nicht mehr heiraten kann.
In jedem Fall erfolgt die Ehe zwischen dem Mann und der Frau, mit der er Unzucht begangen hat, einvernehmlich und mit der Zustimmung ihres Vormunds. Es erfolgt nicht zwangsläufig durch Gesetz, um ihn von der Strafe zu befreien. Jeder hat das Recht, diese Ehe abzulehnen. Was die rechtliche Strafe betrifft, so wird diese verhängt, wenn die Bedingungen erfüllt sind, unabhängig davon, ob die beiden nachher heiraten oder nicht.
Wenn ein Mann eine Frau (muslimisch oder nicht) heiratet und mit Sicherheit erfährt, dass sie nach der Ehe offenkundig Unzucht begeht, und sie daraufhin zur Rede stellt, sie jedoch nicht bereut oder davon ablässt, so ist es seine Pflicht, sich von ihr scheiden zu lassen, um seine Ehre und seine Nachkommen nicht zu beschmutzen. Der Prophet Muhammad, Allahs Frieden und Segen seien auf ihm, sagte: „Der, der keine Ehre gegenüber seiner Familie empfindet, wird nicht ins Paradies eintreten.“ (Überliefert von Abu Dawud At-Tayalisi).
Vergewaltigung hingegen ist ein noch schwerwiegenderes Verbrechen, da es die Verletzung der Ehre und den Angriff auf keusche Frauen beinhaltet. Der Vergewaltiger muss mit der abschreckenden Strafe belegt werden, sei es durch Hadd-Strafe oder durch eine Disziplinarstrafe (Ta’zir). Ihn mit derjenigen, die er vergewaltigt hat, zu verheiraten, wäre eine Belohnung für seine Tat, was weder nach Tradition, Scharia noch Gesetz akzeptiert wird. Allah weiß es am besten.
"Verheiratung" hier bedeutet Zwangsheirat.
Anmerkung vom 25.5.2015

Quelle

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser

CarlosMerida  01.10.2024, 12:18

Warum antwortest Du dann hier und lässt nicht Allah antworten, wenn er es doch am besten weiß=

Knovieh  01.10.2024, 13:42
@CarlosMerida

Frag ich mich auch immer, wenn ich hier diesen komischen Disclaimer lese.

Ja, solltest du akzeptieren. Die Belohnung ist, dass du dann ´ne Frau hast. Reicht das nicht?

Von Experte Rider214 bestätigt

Ja!

Nicht weil sie Zina begangen hat, sondern weil ihr nicht verheiratet seid und eine Uneheliche Beziehung führt, welche Haram ist!

Laut deiner vorherigen Frage, habt ihr GEMEINSAM Zina begangen. Dh. Du stehst ihr in diesem Bezug nichts nach! Insofern sollte es für dich auch kein Problem sein, wenn ihr heiratet, denn du selbst hast eben ja auch Zina begangen!

NEIN: So fanatisch und menschenfeindlich und rückständig wie Deine Frage daherkommt, solltest Du das NICHT!

Zina ist das normalste und natürlichste der Welt - Es zu verdammen ist ebenso dumm wie ewiggestrig und unmenschlich!

Wenn Du über den Schatten des religiösen Fanatismus springen kannst und es auch TUST, dann ist DAS Deine Belohnung!

Deine Frage klingt aber nicht danach.

Deine Frage vermittelt eher den Eindruck, dass jede Frau, die NICHT die Deinige ist oder wird sich glücklich preisen sollte!