Wie hoch ist doe strafe mit 15/16 auto zu fahren?

4 Antworten

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Due Strafe ist vom Gesetzgeber her eher gering, so ein dickes fettes Sozialstuzndenkonto, Eintrag ins Erziehungsregister, was ein paar Berufe, für die du eh nicht in Frage kommst, weil verantwortungslos, für mindestens fünf Jahre tabu sind. Abgeurteilt wird übrigens nach § 21 StVG (1) 1.
Das Schlimmste wird aber sein, das du eine Sperre zum Erwerb der Fahrerlaubnis auferlegt bekommst, die so lang sein wird, das deine Kumpels ihre Beifahrerinnen schon mit ihren schicken Autos zur Eisdiele und ins Kino fahren, während Du noch mit dem Fahrrad und den Öffis unterwegs bist.

Ausserdem macht sich derjenige, der dir sein Auto für deine Feldwegfahrten zur Verfügung stellt, ebenfalls nach § 21 (2) 3. StVG strafbar, was ihn mit Sicherheit die Fahrerlaubnis für mindestens 1 Jahr kostet, und zwei bis drei Monatsgehälter an Geldstrafe.


knirps749 
Beitragsersteller
 23.08.2024, 20:52

Ich fahr lieber auf dem Übungs Platz

ZuumZuum  23.08.2024, 20:53
@knirps749

Das wäre dringend anzuraten. Da bist du ausserdem versichert.

Das wäre eine Straftat gemäß § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

Als Minderjährige würdest du nach dem Jugendstrafgesetz beurteilt. Da sind statt Geldstrafen in der Regel Sozialstunden (Arbeitsleistungen) der Fall. Eine Sperre zur Erteilung der Fahrerlaubnis ist aber grundsätzlich möglich.

Allerdings kann es beim Fahren ohne Fahrerlaubnis in leichteren Fällen auch zum sogenannten Diversionsverfahren kommen. Dann würde ggf. das Verfahren eingestellt und auch keine Sperre zum Erwerb einer Fahrerlaubnis erteilt werden.

Ich kann nicht riskieren meinen Führerschein nur verspäted machen zu können

Dann würde ich von solchen von dir geschilderten Experimenten auf Feldwegen oder sonst im öffentlichen Verkehrsraum dringend abraten.

§ 21StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Für Dich gibt's jede Menge Sozialstunden und eine mehrjährige Führerscheinsperre.

Und auf den Fahrzeughalter kommt das oben Beschriebene zu.

Viel Spaß beim Üben.

"Ich kann nicht riskieren meinen Führerschein nur verspäted machen zu können"- Dann lass das Fahren im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung bleiben!