Wie hier bereits geschrieben wurde, muss Ihr Bruder ja nicht 1 % des Listenpreises an Steuern monatlich zahlen (anscheinend ist der Bruttolistenpreis 60.000,-- € und nicht, wie von Peppie85 geschrieben, netto 600.000,--), sondern die 600,00 € monatlich, ergo 7.200,00 € im Jahr, werden seinem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, andererseits kann er die monatliche Leasingrate von 450,00 € (ich nehme an netto, da Gewerbeleasing) als Betriebsausgabe ansetzen, das sind 5.400,00 € jährlich, so dass nur 1.800,00 € mehr zu versteuern wären, was selbst beim Spitzensteuersatz von 42 % nur 756,00 € an Steuerzahlung ausmachen würde.
Da zudem sämtliche anderen Kosten für das Auto (KFZ-Steuern, Versicherung, Sprit, Wartungskosten, Autowäschen) als Betriebskosten anzusetzten sind, die m.E. mindestens den Betrag von 1.800,00 €, der aufgrund der 1 % Regelung mehr zu versteuern wäre, ausmachen dürften, sollte die steuerliche Mehrbelastung eigentlich 0 € betragen.
Allerdings gilt das nur für die Einkommensteuer (oder bei einer Kapitalgesellschaft Körperschaftsteuer, in diesem Fall sind dann sogar nur 15 % auf die 1.800,00 € an Steuern zu zahlen), für die Gewerbesteuer werden die Leasingraten wieder dem Gewinn hinzugerechnet, gelten für diese Steuerart also nicht als Betriebskosten.
Wenn Ihr Bruder jedoch trotzdem keine betriebliche Nutzung wünschen sollte, ist es vollkommen egal, ob es sich um einen gewerblichen- oder Verbraucherleasingvertrag handelt, das interessiert das Finanzamt nicht. Er deklariert das Auto einfach als Privatwagen und wenn er es zum Teil geschäftlich nutzen sollte, muss er über die geschäftlichen Fahrten ein Fahrtenbuch führen und kann dann 0,30 € je betrieblich gefahrenen Kilometer als Betriebskosten ansetzen, die sein zu versteuerndes Einkommen entsprechend mindern. Dafür darf er in diesem Fall die Leasingraten und alle anderen Autokosten selbstverständlich nicht als steuermindernde Betriebsausgaben ansetzen.
Zudem sollte Ihr Bruder unbedingt seinen Steuerberater wechseln, dessen Aufgabe es wäre, ihm all das zu erklären ...