Abwasser zahlen für ein vollerschlossenes Grundstück?

4 Antworten

Zum einen werden Wasser- und Abwassergebühren werden erhoben über den Wasserverbrauch.

Somit muss in der Rechnung als Rechnungsgrundlage der Wasserverbrauch stehen.

Da es keine Bebauung gibt gibt es wohl auch keine Wasseruhr und somit keinen verbrauch.

Keine Rechnungsbegründung --> keine Rechnung.

Zum Zweiten gibt es vorn Region zu Region sogenannte Niederschlagswasserpauschalen. Diese sind Flächenabhängig. (m²)

Hier muss man in den kommunalen Regelungen nachschauen was hier geregelt ist.

Je nach dem wird dann hierfür auch ein Betrag erhoben. Wenn die Kommune grundsätzlich die Grundstücksfläche annimmt kann hier eine Abwasserabgabe möglich sein --> Das ist zu prüfen.

Bei uns hier zählt die "versiegelte Fläche (Bebauung, Beton, Pflaster, Asphalt usw.) Unversiegelte Flächen (Rasen, Rasengittersteine, Erdboden usw.) sind nicht abgaberelevant.

Somit wäre bei einer Wies (bei mir) auch Punkt zwei ohne Rechnungsgrundlage.

Ungeachtet all dessen sagst du, dass Grundstück ist neu erschlossen worden. Somit kann es auch sein, dass es keine Abwassergebühren sind, sondern Erschließungskosten für Wasser- und Abwasser. dies wären aber deutlich höher als ein Wasserrechnungsabschlag.

So Möglichkeiten gibt es genug, nun heißt es prüfen.

Meine Wahl wäre hier direkt ins Rathaus zu gehen und den zuständigen Mitarbeiter darauf anzusprechen. Das ergibt oft die schnellsten, besten und aussagekräftigsten Lösungen.

Ist nicht der Bezug von Leitungswasser an Abwassergebühren gebunden,?

Zumindest wird bei uns keine Gebühr für die Versickerung von Oberflächenwasser erhoben.

Vielleicht den Verkäufer oder den Architekten kontaktieren. Alternativ den Absender der Rechnung anrufen und dich erkundigen wie sich die Gebühr zusammen setzt. Vielleicht sind es ja auch noch die Raten für die Erschließung.

Aber wie ich die Rechtsbehelfsbelehrung im Kopf habe - entfaltet ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung.


Richi252 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 07:31

Was ich nicht verstehen kann, bei dem zweiten Wiederspruch habe ich eine Antwort von denen erhalten und es wurde lediglich gefragt an wen ich den ersten wiederspruch gesendet hatte.
Darauf habe ich geantwortet und keine Antwort darauf bekommen und zwei Wochen später bekomme ich wieder einen Brief mit Magnung.

Da frage ich mich warum man mir da nicht eine Antwort gibt warum ich es zahlen muss.

Sobald du einen Wasser/Abwasseranschluss bei dir auf den Grundstück hast, dann bezahlst du die Grundgebühr. Wenn du nicht s bezahlen möchtest, dann machen sie dir den wieder zu.

Du musst für Abwasser nur Geld bezahlen wenn du auch Wasser verbrauchst.

Wenn Regenwasser über gepflasterte Flächen auf deinem Grundstück in die Abwasserleitung geleitet wird, dann berechnen die anhand der Fläche die theoretische Wassermenge. Da du das Wasser aber auf deinem Grundstück versickern lässt bezahlst du dafür aber nichts.

Schau einfach mal in deine Abrechnung, dort sollte das alles detailliert drin stehen!


Richi252 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 10:26

In der Rechnung steht nur Abwasser und Wasser. Aber ich verstehe es ja nicht. Da auf dem Grundstück nichts steht. Es ist eine normale Wiese.

PredatorWorks  18.10.2024, 10:32
@Richi252

Die haben bei mir hier aufgeschlüsselt was die Grundgebüren sind, wie viel Wasser ich verbraucht habe und wie sich die Kosten aufschlüsseln.

Dann solltest du von deinem Versorger verlangen dass er dir eine übersichtliche Abrechnung ausdruckt, so du auch sehen kannst ob Wasser berechnet wurde oder wirklich nur die Grundgebühr.

Wir bezahlen an einen Wasser- und Bodenverband für die Abnahme des Oberflächenwassers vom Grundstück.

Frischwasser und Abwasser nur dann, wenn auf dem Grundstück eine Wasseruhr vorhanden ist. Keine Uhr, kein Geld.

Für mich kann da etwas nicht stimmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung