Baum fällen?
Darf man einen ca 60 Jahre alten Nadelbaum (Tanne) einfach so fällen? Der Baum ist gesund und standfest,der Boden um den Stamm ist nicht "rissig".Zählt das Arument:Der könnte ja bei Sturm umfallen?.Kein Haus in "Reichweite"dieses ca 15m hohen Baumes.
Warum willst du diesen Baum denn fällen?
Ich will den nicht fällen,mein Nachbar hat diese glorreiche Idee.
9 Antworten
Hallo,
beileibe nicht in allen Städten und Gemeinden gibt es sogenannte Baumschutzsatzungen, die regeln, ob, unter welchen Bedingungen und ggf mit welchen zusätzlichen Auflagen (zB Ersatzpflanzung) bestimmte Bäume im Innenbereich des Ortes gefällt werden dürfen. In Dörfern und Kleinstädten sind solche Satzungen eine Ausnahme, es gibt sie eher in Großstädten. Ob deine Gemeinde eine solche Satzung erlassen hat oder nicht, kannst du im Rathaus erfragen.
Außerhalb des bebauten Innenbereiches, in der Flur oder im Wald, hat die Gemeinde, auch auf ihrem Gebiet, diesbezüglich keine Regelungskompetenz. Hier könnten höchstens naturschutzrechtliche Vorschriften greifen. Es gibt einzelne Baumarten wie die Eibe, die nach BNstSchG besonders geschützt sind (vulgo: "unter Naturschutz stehen".) Solche dürfen dann zB nur im Rahmen ordnungsgemäßer Forstwirtschaft gefällt werden. Tannen, genau wie Fichten, und übrigens auch Eichen, zählen nicht zu den besonders geschützten Arten. Dieser Schutz erstreckt sich auch immer nur auf "wild lebende" Exemplare, nicht auf solche, die beispielsweise in Hausgärten angepflanzt wurden. Nach dem, was du schreibst kann ich mir nicht vorstellen, dass der Baum in einem Naturschutzgebiet etc steht, in dem per Gebietsverordnung jegliche Baumfällung verboten wäre. Solche Gebiete grenzen kaum direkt an bebauten Grundstücke an und beinhalten selten Privatgrundstücke und schon gar keine Hausgärten, worum es sich bei dem Grundstück, auf dem der Baum steht vermutlich handelt. Auch ist es kaum denkbar, dass ein solcher, relativ junger und vermutlich gebietsfremder einzelner Nadelbaum zum Naturdenkmal erklärt worden wäre. Zeitlich fiele die Fällung in die Jahreszeit außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten, die für solche Maßnahen außerhalb des Waldes vorgegeben ist.
Nein, ich wüsste erst einmal nicht, wie ein anonymer Inkognito- Nachbar die Fällung auf einem Privatgrundstück verhindern könnte.
Alter, Zustand oder Befindlichkeiten Dritte spielen in dem Moment keine Rolle, wenn der Baum auf meinem eigenen Grundstück steht. Hier kann ich schalten und walten wie ich will.
Bundeslandabhängig gibt es hier noch verschiedene Einschränkungen zu Fällzeiträumen. Aber die betreffen in den meisten Fällen eine Privatgrundstück nicht.
Ergänzend KANN es in er Kommune eine Baumschutzverordnung geben, die Einschränkungen regelt. Aber auch hier sind das Individualregelungen die nicht allgemeingültig sind.
Schlussendlich wird es so sein, wenn dein Nachbar den Baum nicht mehr will, macht er Ihn weg.
So einfach wird das sein.
Hättest du gerne einen Baum, steht es dir natürlich frei, selbst einen auf deinem Grund zu pflanzen.
Dann bitte den § richtig lesen...
Ein Privatgrundstück ist nach Rechtsprechung ein "gärtnerisch genutzte Fläche" und somit vom Verbot ausgenommen. Genau so wie ein Wald oder eine Kurzumtriebsplantage.
.. und somit mache ich in meinem Garten was ich will.
In B-W bin ich in der Zeit von 01.03 - 30.09 verpflichtet eine sogenannte belegschau zu machen. Das bedeutet, wenn ein Baum bebrütet wird, ist das Fällen nicht gestattet. Ist die Belegschau ergebnislos kann ich fällen.
Auf meinem Grundstück sehen einige Bäume.Ohne triftigen Grund werden die sicherlich nicht gefällt!
Das ist natürlich etwas anderes.
Wenn der Nachbar will, dass Bäume auf MEINEM Grund gefällt werden, so hat er hier keine Bestimmungsrecht. Woher auch. Vielmehr hat er sogar die Blätter meines Baumes auf seinem Grund zu dulden (BGB).
Gefahr im Verzug wird, wenn überhaupt, behördlich definiert.
Ob deine Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat kannst du bei deiner Gemeinde eefragen. Dort werden Arten und Groessen festgelegt.
Ob der Baum Bedeutung als herausragendes Einzelgehoelz landschaftlich praegend ist, kann die Gemeine / Naturschutzbehoerxe des Landkreiseises bewerten.
Hallo die Bäume dürfen gefällt werden, stehen nicht unter Naturschutz, alte Eichen ist was anderes,
Solange der Baum nicht auf fremdem Grund steht, darf er gefällt werden. Es muss lediglich sichergestellt werden, dass damit keine anderen Grundstücke oder öffentliche Flächen gefährdet werden. Zudem ist zu beachten, dass Fällarbeiten in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten sind, um die Nistplätze von Vögeln nicht zu stören. Da es sich in deinem Fall um eine Tanne handelt, fällt sie sogar noch mehr unter diesen Schutz, da Tannen auch von Vögeln als Nistplätze genutzt werden. Im Zweifelsfall sollte immer der zuständige Förster kontaktiert werden, um sicherzustellen, dass kein Gesetz bezüglich des Fällens von Bäumen auf dem eigenen Grundstück verletzt wird.
Der § 39 Abs.5 Nr. 2 gilt bundesweit und selbstverstänich auch auf Privatgrundstücken!
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html