Moin Leute,
ich hatte im August letzten Jahres eine Ausbildung zum Kaufmann im Groß und Außenhandel angefangen.
In der Berufsschule haben wir ja auch im Verlaufe der Monate Klausuren geschrieben. Ich habe diese allerdings nicht vorgezeigt weil mein Ausbilder mich auch nie danach gefragt hat .
Auf die Ausbildungsnachweise habe ich natürlich immer drauf geschrieben das wir an dem Berufsschultag eine Klausur geschrieben haben.
Heute hatte ich mir aus Interesse mal meinen Ausbildungsvertrag angeschaut und gesehen das unter Paragraph 12 Sonstige Vereinbarungen steht „Der Auszubildende ist verpflichtet jedes Zeugnis, sowie Klausuren im Betrieb abzugeben. Zudem ist ein wöchentliches Berichtsheft zu führen“.
Jetzt ist die Frage ist das schlimm das ich die Klausuren nicht gezeigt habe bzw. habe ich einen Vetragsbruch begangen?
Danke für die Antworten im Voraus.