Bro was stimmt mit dir nicht. Lass so etwas. Gesetzlich darfst du die Videos des Gesichtes nicht weiterleiten, aber die der Füße nicht. Aber lass sowas.

...zur Antwort

Hallo,

ich würde dir Gimp empfehlen. Ich nutze es auch für meine Thumbnails.

...zur Antwort

Beim Besitz geringer Mengen wird es nur eine milde Strafe geben (vgl. § 29 Abs. 5 BtMG)

...zur Antwort

In Deutschland kann jeder sein Kinder zur Adoption freigeben, doch ab 14 muss es der Adoption selbständig zustimmen. Unter 14 muss nur der gesetzliche Vertreter zustimmen.

...zur Antwort

Die Grafikkarte ist 300-400€ wert, je nachdem wie viele GB sie hat.

...zur Antwort

Hallo, ich habe dir einen PC für 1.490€ zusammengestellt. Die Grafikkarte ist eine Rtx 4060 Ti, der Prozessor ist ein Core i7 und er hat 2 Tb.

https://geizhals.de/wishlists/4034242

...zur Antwort

Für die Strafbarkeit muss unterschieden werden zwischen Behauptungen über Menschen und allgemeinen Falschnachrichten. Die Veröffentlichung von allgemeinen Falschnachrichten ohne Bezug zu einer bestimmten Person oder Personengruppe („Der Eurokurs ist heute Nacht abgestürzt“) ist grundsätzlich nicht strafbar.44 (Eine eng gefasste Ausnahme stellt die Leugnung des Holocausts nach § 130 Abs. 3 und 4 StGB unter Strafe – auch hier geht es jedoch um den Ehrenschutz der Opfer.) Die Straftatbestände der Beleidigung, Verleumdung und üblen Nachrede (§§ 185ff. StGB) können nur dann erfüllt sein, wenn Menschen verunglimpft oder verleumdet werden

...zur Antwort

Hallo, soweit ich weiß nicht. Ich selber nutze BotGhost.com, da geht der Bot alle 7 Tage oder so offline. VG Mika

...zur Antwort
Muss der 23 Jährige dann auch in eine geschlossene Einrichten/Psychatrie wie das der Fall wäre, wenn er direkt mit 13 erwischt worden wäre?

Es würde dann nach Jugendstrafrecht (§ 18 JGG) gehandelt werden.

...zur Antwort

Ich würde dir das OnePlus 10T empfehlen. Wenn du diearke OnePlus nicht willst, würde ich ein Redmi Note 13 Pro+ oder ein Galaxy A55 nehmen. Wenn du ein iPhone willst kannst du das iPhone 12 nehmen.

...zur Antwort

Ich würde ihn freundlich sagen dass er bis zu einem Tag deiner Wahl den Garten benutzen darf, und dann nicht mehr. Wenn er das Ignoriert solltest du Rechtliche Schritte einleiten.

...zur Antwort

Ja, da es ein Name ist. Auf Namen kann man auch kein Markenrech eintragen.

...zur Antwort

Dabei trägt Person B die Schuld, da er eine Straftat vorgetäuscht hat. Er muss nun eine Geldstrafe zahlen, oder bis zu 3 Jahre ins Gefängnis. Ich würde schätzen dass er entweder eine Geldstrafe bekommt, oder 1 Jahr Gefängnis.

...zur Antwort