Was passiert wenn ein Mord nach Jahren zugegeben wird?

6 Antworten

Muss der 23 Jährige dann auch in eine geschlossene Einrichten/Psychatrie wie das der Fall wäre, wenn er direkt mit 13 erwischt worden wäre?

Das würde sicherlich im Einzelfall überprüft werden.

Zu einer Zwangseinweisung kommt es aber nur, wenn von einer Selbst- oder Fremdgefährdung auszugehen ist.

Man würde sich schon genau angucken, ob eine erhöhte Gefahr für weitere Straftaten besteht und ob weitere Auffälligkeiten vorliegen.

Wenn der 23 Jährige dagegen heute mitten im Leben steht und in den letzten Jahren komplett unauffällig war, muss es nicht zu einer Einweisung kommen.

Das bedeutet aber nicht, dass die Tat ohne Konsequenzen bleibt. Die Jugendämter schalten sich ein.
"Es gibt dann zum Beispiel die Möglichkeit, dass die Familien eine Erziehungskontrolle bekommen", sagte Rudolf Egg, Kriminologe und Psychologe aus Wiesbaden, am Mittwoch im WDR. "Dass man einfach zur Tagesordnung übergeht, geht aber natürlich nicht." Weitere Möglichkeiten sind die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einem Heim. Oder in einer psychiatrischen Einrichtung. Im Vordergrund steht aber nicht der Aspekt der Bestrafung, sondern der Erziehung.

Quelle


Waterfight 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 14:09

"Es gibt dann zum Beispiel die Möglichkeit, dass die Familien eine Erziehungskontrolle bekommen"

Bei einem 23 Jahre alten Erwachsenen?

Eclair89  17.09.2024, 14:10
@Waterfight

Das wäre für den 13 Jährigen.

Bei dem 23 Jährigen könnte das ähnlich passieren, wenn der schon Kinder hat.

ichweisnix  17.09.2024, 20:58
Im Vordergrund steht aber nicht der Aspekt der Bestrafung, sondern der Erziehung.

Richtig und die ist halt bei einen 23 Jährigen abgeschlossen, da gibt es keine Erziehung mehr.

Prinzipiell nein, außer es liegt aufgrund einer zu diesem Zeitpunkt bestehenden psychischen Erkrankung eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vor.

Nebenbei, auch 13-jährige, die einen Mord begehen, kommen nicht zwingend in eine Psychiatrie bzw. eine geschlossene Einrichtung. Das Jugendamt entscheidet im jeweiligen Einzelfall, welche Maßnahme sinnvoll, zumutbar und geeignet ist, unter besonderer Rücksichtnahme auf das Wohl des Täters bzw. der Täterin.

Das hat sich dann erledigt. Zum Tatzeitpunkt nicht strafmündig, kann man 10 Jahre später keine Heimunterbringung mehr anordnen, zumal das Jugendamt nicht mehr zuständig ist.

Er war mit 13 schuldunfähig.

Muss der 23 Jährige dann auch in eine geschlossene Einrichten/Psychatrie

In der Regel nein. Der Mord als Kind ist jedenfalls alleine kein Grund dafür. Das auch schon damit los, das Niemand mehr zuständig ist. Das Jugendamt ist hier ja schon komplett raus.

Woher ich das weiß:Recherche