Was kann ich machen wenn Ärzte mir ein lebensnotwendiges teureres Medikament verweigern?

Ich bekam das Medikament im Krankenhaus, weil ohne das Medikament nichts anderes bei mir wirkt wie es soll, ich bekommen das Medikament weiterhin vom behandelnden Arzt. Andere Ärzte haben sich geweigert mir dieses Medikament zu verschreiben, vermutlich weil es teurer ist, andere Medikamente alleine würden mir auf Dauer schwere Folgeschäden zufügen und mich dann frühzeitig töten (ohne übertreibung). Es ist auch nicht so, dass die Ärzte die Medikamente für mich zahlen, ich bin Krankenversichert.

Der jetztige Arzt stellt sich mir gegenüber auch schon mal so in einer mischung zwischen angewidert aggressiv und offensichtlich so freundlich getan als ob an um mich weggzuekeln, weil eine seiner mitarbeiterinnen meint mit mir nicht klar zu kommen (sie sagte es in meiner gegenwart in dritte person über mich zu einer anderen), ich werde nicht mehr als mensch behandelt, sondern wie ein objekt der größten ärgernis, ich ging aber noch hin, weil ich nach mehrmaligem dringenden bitten das rezept für das medikament von dem arzt noch bekam, ich bin ja auch nicht ein reicher privatpatient.

Was kann ich nun machen wenn sich mein jetziger Arzt (der mir früher sehr gut half und den ich bisher sehr schätzte) demnächst auch noch weigert mir das lebensnotwendige Medikament zu verschreiben? Soll ich den Arzt bei der Ärztekammer melden, bei der Krankenversicherung melden oder verklagen? Bis der Gerichtsprozess etc. vollzogen wäre, wäre ich wahrscheinlich auch schon tot oder hätte schon schwere schäden.

Behandlungsfehler, Gesundheit und Medizin, medizinrecht, unterlassene Hilfeleistung
Abgebrochener Zahn /Schule hat falsch gehandelt

Hallo!

Meine Tochter kam heute mit dem Schulbus nach Hause mit der Hälfte ihres Schneidezahns in einem Tempo eingewickelt. Nach ihren Angaben (sie ist 11) passierte es im Sportunterricht gegen 10:30 Uhr als sie von einem Mitschüler geschubst wurde und sie mit dem Gesicht voran auf den Boden knallte. Die Lehrerin kümmerte sich kaum um meine Tochter und sagte ihr nur sie solle das Stück Zahn selbst suchen da sie die Klasse beaufsichtigen müsse. Seltsamerweise war sie zum Unfallzeitpunkt außerhalb der Turnhalle und unterhielt sich. Es wurde wohl auf meiner Arbeitsstelle angerufen,aber ich hatte erst später Dienstbeginn,zuhause ,auf meinem Handy oder bei der Oma ging kein Anruf ein. Wie meine Tochter sagte,hätten sie die Nummern nicht. Diesen Umstand will ich dann morgen auch noch klären,da ich bei der Schulanmeldung alle Notrufnummern angegeben habe. Nun zum eigentlichen Problem: Ich bin direkt mit ihr in eine Zahnklinik gefahren weil ich wußte dass die Zeit rennt. Ich arbeite auch in einer sozialen Einrichtung und wir haben für sowas Zahnrettungsboxen parat. Und wenn so etwas nicht vorhanden ist,reicht auch ein wenig Milch um es feucht zu halten.

Die Ärztin machte mir kaum Hoffnung da die Zahnhälfte schon ausgetrocknet war. Zur Erinnerung; Meine Tochter musste nach dem Unfall noch zwei Stunden mit dem Zahnstück in der Hand ausharren und haben sie dann mit dem Bus heimgeschickt. Bis ich mit ihr der Klinik war,war es 14:00 Uhr Wäre alles normal gelaufen ,hätte sie den Zahn problemlos ankleben können. Nun wird alles mit Kunststoff aufgefüllt für das ich auch noch einen Eigenanteil von 100 Euro zahlen muss( ???) Und wenn sie ausgewachsen ist, muß eine Krone drauf.

Lange Rede kurzer Sinn

Kann ich die Schule dafür zur Veratwortung ziehen? Welchen Weg gehe ich da? Ich sehe es schon als unterlassene Hilfeleistung. Wäre das mir in meiner Einrichtung passiert,dann wäre ich einen Kopf kürzer! Morgen früh werde dorthin fahren und versuchen in aller Ruhe darüber zu sprechen,aber lieber wäre es mir wenn ich vorbereitet ins Gespräch gehe.

Unfall, Lehrer, unterlassene Hilfeleistung
Sportlehrer zwingt Kind Sport mitzumachen obwohl das Kind sagt es hat schmerzen?

Guten Morgen,

wie in dem Fragetitel schon geschrieben, hier nochmal der komplette Sachverhalt.

Mein Patenkind ( 9 Jahre ) hat Dellwarzen, darunter auch eine an der Seite vom Fuß. Montag war Sie dann in der Schule und hatte schmerzen bekommen, die Warze ist in der Früh aufgeplatzt. ( mein Patenkind hatte das alles meiner Schwester - Ihrer Mama - erzählt, nachdem sie vom Hort abgeholt wurde ) im Sportunterricht meinte Sie zur Lehrerin das Sie schmerzen am Fuß hat und nicht mitmachen kann. Das war der Sportlehrerin anscheinend egal und verlangte von Ihr das Sie mitmachen muss. Nachdem die Schule dann um war, ging Sie noch in den Kinderhort, da lag sie dann die ganze Zeit rum bis die Zeit sozusagen um war. Meine Schwester hatte niemand Kontaktiert! Als sie dann vom Hort abgeholt wurde, schauten meine Schwester und mein Schwager natürlich sofort nach und der Fuß war deutlich angeschwollen und entzündet. Also fuhren sie kurzerhand in die Kinderklinik. Um es kurz zu fassen - Sie kreisten die Stelle ein, sollte es über den Kreis gehen, sollen Sie sofort wieder in die Kinderklinik kommen damit Sie keine Blutvergiftung bekommt. Sie Vereinbarten für Donnerstag (heute) einen Besprechungstermin um die Warze operative zu entfernen. Seit Heute morgen ist es aber plötzlich arg verschlimmert. Sie sind jetzt gerade auf dem Weg ins Krankenhaus. Siehe Bild.

Wie kann das sein das eine Lehrerin ein Kind ZWINGEN kann, Sport mitzumachen, obwohl das Kind sagt es hat arge Schmerzen, es kann nicht mitmachen.

Mir platzt der Hals Leute. Die arme kleine Maus! Muss man sowas auf sich sitzen lassen?! Wie ist bei sowas die Rechtslage? Kann man dagegen vorgehen?

Danke für‘s Lesen!

Bild zum Beitrag
Schule, Rechtsanwalt, Gesundheit und Medizin, Hilfeleistungen, Rechtsfrage, Rechtslage, unterlassene Hilfeleistung, folgeschaeden, rechtliche-grundlagen, Rechtliche Lage
Krankenhaus verklagen wegen unterlassener Hilfeleistung und Erfolgsaussichten?

Hallo,

Ich überlege zu einem Anwalt zu gehen um rechtlich gegen das Krankenhaus vorzugehen. Ich wurde Samstag Vormittag mit meiner Freundin ins Krankenhaus gefahren zur Notaufnahme. Dort musste ich unter starken Rückenschmerzen ca. 2 1/2 Stunden auf der Couch im Eingangsbereich liegen bis endlich ein Arzt kam. Unter Tränen schlich ich in den behandlungsraum und kletterte auf die liege und schilderte dem Arzt meine Rückenschmerzen und dass ich schon bandscheibenvorfälle hatte und davon ausgehe dass es wieder einer sei. Daraufhin untersuchte er mich und meinte ein MRT könne er am Wochenende nicht machen und Montag sei ein Feiertag, da er auch kein Orthopäde sei und auch keiner die kommenden Tage da sei kann er nicht viel machen ausser mir eine schmerzinfusion geben oder mich schonmal stationär aufnehmen lassen wobei ich mir denke ''toll die können dann ja auch nix machen'' daraufhin gab es dann die schmerzinfusion und mir wurde gesagt ich solle dann wenn's nicht besser wird zum Orthopäden gehen.

Dies tat ich dann direkt am Dienstag nach schlaflosen Nächten und Schmerzen. Er sagte mir sofort ein MRT machen und dann wiederkommen. Gesagt getan am Mittwoch MRT und Freitag hieß es die Bandscheiben quetscht den Nerv ein was sich nun an dem Freitag auf den fußheber links auswirkte wo man von einer Skala von 1-5 gesprochen hatte und meiner nur eine Funktion von 2 hatte, also direkt ins Krankenhaus und die Op erfolgte am Montag. Seitdem ist der fußheber immernoch nicht wirklich zu gebrauchen und die Op ist schon 8 Monate her. Meiner Meinung nach hätte es eine Woche früher operiert werden müssen und der fußheber wäre noch in Ordnung.

So nun aber die Frage und zwar macht es Sinn zu klagen und was für eine Auswirkung hat es auf Erfolg?

Schmerzensgeld, unterlassene Hilfeleistung, folgeschaeden