Hallo,

Ich überlege zu einem Anwalt zu gehen um rechtlich gegen das Krankenhaus vorzugehen. Ich wurde Samstag Vormittag mit meiner Freundin ins Krankenhaus gefahren zur Notaufnahme. Dort musste ich unter starken Rückenschmerzen ca. 2 1/2 Stunden auf der Couch im Eingangsbereich liegen bis endlich ein Arzt kam. Unter Tränen schlich ich in den behandlungsraum und kletterte auf die liege und schilderte dem Arzt meine Rückenschmerzen und dass ich schon bandscheibenvorfälle hatte und davon ausgehe dass es wieder einer sei. Daraufhin untersuchte er mich und meinte ein MRT könne er am Wochenende nicht machen und Montag sei ein Feiertag, da er auch kein Orthopäde sei und auch keiner die kommenden Tage da sei kann er nicht viel machen ausser mir eine schmerzinfusion geben oder mich schonmal stationär aufnehmen lassen wobei ich mir denke ''toll die können dann ja auch nix machen'' daraufhin gab es dann die schmerzinfusion und mir wurde gesagt ich solle dann wenn's nicht besser wird zum Orthopäden gehen.

Dies tat ich dann direkt am Dienstag nach schlaflosen Nächten und Schmerzen. Er sagte mir sofort ein MRT machen und dann wiederkommen. Gesagt getan am Mittwoch MRT und Freitag hieß es die Bandscheiben quetscht den Nerv ein was sich nun an dem Freitag auf den fußheber links auswirkte wo man von einer Skala von 1-5 gesprochen hatte und meiner nur eine Funktion von 2 hatte, also direkt ins Krankenhaus und die Op erfolgte am Montag. Seitdem ist der fußheber immernoch nicht wirklich zu gebrauchen und die Op ist schon 8 Monate her. Meiner Meinung nach hätte es eine Woche früher operiert werden müssen und der fußheber wäre noch in Ordnung.

So nun aber die Frage und zwar macht es Sinn zu klagen und was für eine Auswirkung hat es auf Erfolg?