Unterlassene Hilfeleistung?

annie80  05.11.2020, 10:15

Ich habe das nicht als Antwort geschrieben, sondern als Nachfrage. Dafür ist diese Funktion auch gedacht.

Ira89768 
Beitragsersteller
 05.11.2020, 15:07

Mein Fehler. Berry Sorry.

8 Antworten

In einem Kommi schreibst du wegen taxi: Nee hatte einfach kein Geld dabei um eins zu Rufen. 

Also hat sie dir zumindest angeboten,eines zu rufen!

Unterlassene Hilfeleistung wäre es, wenn sie dich vollkommen ignoriert hat, und das liegt hier wohl nicht vor.

Wer trainieren kann, sollte auch alt genug sein,selbst zum Arzt zu gehen... denn dafür fehlt so einem Fitnesstrainer die medizinische Kompetenz.

Lerne daraus, dass die Welt dich nicht pampert... und hör auf, hinter allem und jedem eine vermeintliche Verletzung eines "Rechtsanspruchs" sehen zu wollen.

Es gibt ein altes Sprichwort: Hilf dir selbst dann hilft dir Gott. Auf heute gemünzt Erst mal sich selber helfen statt auf andere zu warten ist die Devise!


Ira89768 
Beitragsersteller
 05.11.2020, 06:09

Ich habe nicht um ein Zitat,Rät oder sonstiges gebeten. Lediglich wollte ich in Erfahrung bringen ob das zu den Plichten gehört hätte. Außerdem geht es mir überhaupt nicht um irgend einen Rechtsanspruch. Und nur so zur Info!

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Dea2019  05.11.2020, 16:35
@Ira89768

ich habe DICH zitiert... und das lehnst du ab? Wie soll man dann antworten?

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Von Experte furbo bestätigt

Ich bin kein Anwalt , aber rein vom Gefühl her sehe ich hier nichtmal den Ansatz eines Straftatbestandes der unterlassenen Hilfeleistung, da du zu jeder Zeit nicht hilflos warst, lediglich eingeschränkt.

Wenn ich nach Hause humpel, weil ich umgeknickt bin, dann würde sich jeder einzelne, dem ich begegne der unterlassenen Hilfelesitung strafbar machen, der mir keine Hilfe anbietet, und das kann niemals zutreffend sein.

Definitiv nein. Dein Menschenverstand sollte genügen um dir diese Frage beantworten zu können.

Hättest du dir selber keine Hilfe organisieren können? War deine Verletzung lebensbedrohlich?

Wenn du beides mit Nein beantworten kannst.. weißt du bescheid :)


Ira89768 
Beitragsersteller
 05.11.2020, 06:12

Danke.lg

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Nein, Taxiruf und Heilungsmaßnahmen (auch noch ohne Diagnose!) sind im Erste Hilfe Katalog nicht vorgesehen.

Gute Besserung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Betreiber von Fitness Studios haben eine Garantenstellung/Überwachungsgarant ggü. den Mitgliedern.

Der Überwachungsgarant hat dafür Sorge zu tragen , dass sich aus Gefahrenquellen, für die er gewisse Sicherungspflichten inne hat, keinerlei Schäden für andere ergeben. 

https://www.iurastudent.de/content/5-die-garantenstellung-im-%C3%BCberblick

Das bedeutet zB das die Geräte technisch in Ordnung sind.

Menschlich und auch betriebswirtschaftlich ist das Verhalten deiner Trainerin inakzeptabel. Ein strafrechtliches Verhalten hätte aber nur dann vorgelegen, wenn Du dich in einem hilflosen Zustand befunden hättest, in dem Du dir nicht mehr selber helfen kannst.

Das wäre zB bei Bewusstlosigkeit der Fall.

Du warst verletzt, aber immer noch "Handlungsfähig".

Ich würde den Betreiber des Gym ansprechen und ihm mitteilen, wie sich eine seiner Mitarbeiterin verhalten hat. Ich könnte mir vorstellen, das es zu 1-2 Monaten Beitragsbefreiung als Entschuldigung/Trostpflaster kommen könnte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ira89768 
Beitragsersteller
 05.11.2020, 07:39

Dankeschön

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