Mal angenommen, einer der zwei siamesischen Zwillingen begeht nachweislich eine Straftat, wird dieser ja bestraft. Jedoch macht sich der andere Zwilling aber eigentlich auch strafbar, zumindest wegen unterlassener Hilfeleistung, oder?
Im StGB steht ja unter §323c Abs. 1, dass "wer bei […] gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet […]" bestraft wird. Da er ja theoretisch in der Lage wäre, dies zu verhindern, muss man sich diese Frage schon stellen oder? Auch wenn sie etwas abstrus klingt.