Unterlassene Hilfeleistung als medizinisches Personal?
Moin!
Die Frage hat sich aus Gesprächen mit Kollegen auf der Arbeit ergeben.
Wenn ich als medizinisches Personal jemandem nicht helfe, dann wäre meine Strafe im Rahmen der unterlassen Hilfeleistung viel höher ausfallen als bei einer Leie unter genau den gleichen Umständen
Stimmt's?
7 Antworten
Grundsätzlich ja. Das Strafmaß für "unterlassene Hilfeleistung" gemäß §323c Strafgesetzbuch (StGB), beträgt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Während der medizinische Laie in aller Regel mit einer Geldstrafe davon käme oder das Verfahren von der Staatsanwaktschaft sogar eingestellt wird, muss man als medizinisch ausgebildete Person damit rechnen, dass man eine Haftstrafe erhält, jedenfalls wesentlich schneller als der Laie.
Hinzu kommt, dass medizinisches Fachpersonal während seiner Berufsausübung zusätzlich einer Garantenstellung gemäß §13 StGB unterliegt, also die rechtliche Verpflichtung inne hat, durch aktives Tun Leben zu retten und gesundheitliche Schäden vom Patienten abzuwenden. Tut man dies nicht, dann kommt über die Strafbarkeit wegen "unterlassener Hilfeleistung" gemäß §323c StGB hinaus auch noch eine Strafbarkeit wegen (gefährlicher) Körperverletzung oder wegen (fahrlässiger) Tötung durch Unterlassung in Betracht. Die Tatbegehung durch Unterlassung, wird bei einem Garanten genauso hart bestraft wie die aktive Begehung der Tat.
Mfg
Das hängt von dem Einzelfall ab. Im Normfall gilt Paragraph 323 c StGB. Wenn ein Patient auf Grund unterlassener Hilfeleistung einer Pflegekraft verstirbt, lautet die Anklage Todschlag. Kommt es zu gesundheitlichen Folgen, durch die unterlassene Hilfeleistung einer Pflegekraft, lautet die Anklage Körperverletzung. https://www.weil-rechtsanwalt.de/rechtsanwalt_strafrecht-in-der-pflege/
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet
In einem Krankenhaus sind diese Parameter nicht gegeben.
Die Strafe würde nicht höher ausfallen, aber der Tatbestand ist leichter erfüllt, weil dir die Handlung leichter zuzumuten ist.
Jeder Laie, der zumindest einen erste Hilfe Kurs besucht hat, sollte imstande sein, bei Notwendigkeit, eine Herzdruckmassage durchzuführen, bis zum Eintreffen des Notarztes.
Jeder Laie, der zumindest einen erste Hilfe Kurs besucht hat, sollte imstande sein, bei Notwendigkeit, eine Herzdruckmassage durchzuführen, bis zum Eintreffen des Notarztes.
Das beinhaltet ja das Absetzen eines Notrufs.
Nein. Mir sind medizinische Laien bekannt, die keine Herzdruckmassage durchführen können. Da sträuben sich mir als Ärztin die Haare.
Mir sind medizinische Laien bekannt, die keine Herzdruckmassage durchführen können.
Das mag ja sein. Aber auch diese werden einen Notruf absetzen können.
Beispiel: Notruf ist abgesetzt, Opfer ist am verbluten. Vom ausgebildetem Personal ist ne Druckkompresse zu erwarten, vom Laien nicht unbedingt.
Ja, okay, ich zielte darauf ab, dass auch dem Laien eine Untätigkeit nicht schneller verziehen wird. Aber Dein Beispiel ist gut.
Wir reden aneinander vorbei. Notruf ja, aber keine Herzdruckmassage, etc. Nicht jeder Laie erkennt einen Apoplex oder weiß, was z.b. Kammerflimmern ist. Manche sind nicht fähig, einen Patienten in die stabile Seitenlage, zu bringen.
Nicht jeder Laie erkennt einen Apoplex oder weiß, was z.b. Kammerflimmern ist. Manche sind nicht fähig, einen Patienten in die stabile Seitenlage, zu bringen.
Und wenn er’s dazu nicht in der Lage ist, dann kann man ihm auch nicht vorwerfen, wenn er’s im Falle des Falles auch nicht tut.
Das ist durchaus möglich, ja.
Inwiefern? Es dürfte sicherlich jedermann in gleicher Weise zuzumuten sein, wenigstens einen Notarzt zu rufen.