Entgeltgruppe 4 trotz 3 jähriger Ausbildung. Und das in demselben Beruf?

Hallo - ich hoff einer kann mir helfen.

Ich arbeite nach TV-L und habe eine 3 jährige Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik gemacht.

Nun arbeite ich alleine im Lager und bin (Lagerverwalter).

Es ist jedoch ein "kleines" Lager. Tätigkeiten sind Warenannahme, Warenausgabe, Wareneingang und noch so dies und das....eben alles alleine.

Eingestuft bin ich in E4

Obwohl ich in dem was ich gelernt habe arbeite.

Derjenige der das hier zu entscheiden hat ist der Meinung:

"Für das was ich hier mache braucht man keine 3 jährige Ausbildung...."

Und deshalb kann er mich in die E4 einstufen statt E5 ???

Ist das den so rechtes ?

In der Entgeltordnung habe ich folgendes gefunden:

Entgeltgruppe 5 1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden. 2. Beschäftigte, die nach einer mindestens dreijährigen ununterbrochenen Beschäftigung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren eine verwaltungseigene Prüfung erfolgreich abgelegt haben und eine entsprechende Tätigkeit ausüben.

Entgeltgruppe 4 Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.

Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen....!!!!

Und der Personalrat - naja - der ist eher auf der Seite des Herren der das entscheiden darf.

TV-L, Entgeltgruppe
Schriftliche Zusage für unbefristet Stelle aber noch kein Vertrag, alte Stelle trotzdem kündigen (befrister Vertrag TV-L)?

Hallo zusammen, ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe einen auf 7 Monate befristeten Vertrag nach TV-L. Mir liegt eine vorbehaltliche Einstellung für eine unbefristete Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Schriftlicher Form von dem neuen Arbeitgeber vor. Am Sonntag bzw. Montag wird meine Probezeit beendet sein, weshalb ich nach § 30 (5) Satz 1 rechtlich nicht mehr ordentlich kündigen kann. Mein Arbeitgeber sagte mir, dass er trozdem die Kündigung akzeptieren würde. Geplant ist, dass ich spätestens am 01.09. für den 30.09. kündigen soll, damit ich am 01.10. bei der neuen Stelle anfangen kann. Mein Problem ist jetzt, dass das Führungszeugnis, welches ich vor 14 Tagen online beantragt habe, dem neuen Arbeitgeber noch nicht vorliegt und er ohne dieses keine Einstellung vornehmen kann. Zudem stellt er immer nur zum Monatsersten ein. Eigentlich sollte ich schon zum 01.09. anfangen, aber zum geplanten Kündigungszeitpunkt lag das Führungszeugnis auch noch nicht vor, weshalb ich den Einstellungstermin verschoben hatte, weil mir das zu riskant war zu kündigen. Was soll ich tun? Trotzdem wie geplant kündigen oder Einstellung nochmals verschieben? Bis auf das Führungszeugnis liegen dem neuen Arbeitgeber alle benötigten Unterlagen vor. Die Erstuntersuchung bzw. Einstellungsuntersuchung habe ich auch schon gemacht. Danke schonmal Ninebeere

Kündigung, Recht, Führungszeugnis, TV-L, Arbeitgeberwechsel, befristeter-vertrag, Ausbildung und Studium