Hallo,

im Mai fange ich meine Promotion an und diese wird durch eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität in NRW unterfüttert. Die Stelle ist nach TV-L 13 bezahlt und üblicherweise steigt man in Stufe 1 ein und nach einem Jahr dann Stufe 2.

Nun habe ich allerdings fast 2 Jahre als studentische Hilfskraft und nach dem Bachelor 1,5 Jahre als wissenschaftliche Hilfskraft schon an der Uni gearbeitet; damit ja auch schon im öffentlichen Dienst des Landes.Die Arbeitszeit betrug 8-9h wöchentlich neben dem Studium.

Hat jemand Erfahrungen damit, ob man das als fachliche Erfahrung verwerten kann und damit dann direkt in Stufe 2 (oder sogar 3) einsteigen kann?

Auch würde mich interessieren, ob diese Einstufung üblicherweise automatisch erfolgt oder ob man das gesondert beantragen muss.

Danke für die Antworten :)

Lieber Gruß, Jannis