Neue Arbeit - Neuer Tarifvertrag, Einstufung?
Hallo,
ich bin derzeit in Entgeltgruppe 10 (Tarifvertrag BRK) eingruppiert. Ich werde in Kürze die Stelle wechseln (Tarifvertrag TV-L West), dann in EG 9.
Die Tätigkeit ist zu ca. 50% vergleichbar, zu 50% neu.
Wird meine Stufe (derzeit 3) aus EG 10 in EG 9 beibehalten bzw. könnte sie ggf. bei entsprechender Berufserfahrung erhöht werden?
2 Antworten
schau in den Tarifvertrag nach den Tätigkeitsmerkmalen; die Eingruppierung nimmt der neue AG vor, nichts spricht jedoch gegen eine Höhergruppierung, wenn dein Aufgabenbereich oder deine Berufserfahrung das erlauben. Fang an, in dieser EG, und dann, wenn du dich in deinem neuen Bereich akklimatisiert hast, dann sprich ruhig auch das Thema Höhergruppierung an, auf der Basis der Tätigkeitsmerkmale.
das ist identisch, Eingruppierung und Stufe, oder nicht? Vielleicht gehst du mal auf Bildungsurlaub, bei der Gewerkschaft VerDi, und ziehst dir in aller Ruhe mal die einzelnen Begriffe und Termini aus dem Tarifrecht rein. Nicht bös gemeint. Aber mir scheint, hier sind gewisse Info-Lücken.
Nö. In jeder EntgeltGRUPPE gibt es STUFEN.
§16 (3) TV-L:
1Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Ab-hängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):
- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,
- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,
- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5 bei den Entgeltgruppen 2 bis 8.
... Auch nicht böse gemeint.
Hallo, die Eingruppoerung ist unstreitig. Mir geht es um die Stufe.