Neue Arbeit - Neuer Tarifvertrag, Einstufung?

2 Antworten

schau in den Tarifvertrag nach den Tätigkeitsmerkmalen; die Eingruppierung nimmt der neue AG vor, nichts spricht jedoch gegen eine Höhergruppierung, wenn dein Aufgabenbereich oder deine Berufserfahrung das erlauben. Fang an, in dieser EG, und dann, wenn du dich in deinem neuen Bereich akklimatisiert hast, dann sprich ruhig auch das Thema Höhergruppierung an, auf der Basis der Tätigkeitsmerkmale.


mswuerfel 
Beitragsersteller
 30.07.2019, 14:12

Hallo, die Eingruppoerung ist unstreitig. Mir geht es um die Stufe.

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AlterVormBerg2  30.07.2019, 17:15
@mswuerfel

das ist identisch, Eingruppierung und Stufe, oder nicht? Vielleicht gehst du mal auf Bildungsurlaub, bei der Gewerkschaft VerDi, und ziehst dir in aller Ruhe mal die einzelnen Begriffe und Termini aus dem Tarifrecht rein. Nicht bös gemeint. Aber mir scheint, hier sind gewisse Info-Lücken.

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mswuerfel 
Beitragsersteller
 01.08.2019, 08:10
@AlterVormBerg2

Nö. In jeder EntgeltGRUPPE gibt es STUFEN.

§16 (3) TV-L:

1Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Ab-hängigkeit von ihrer Leistung gemäß § 17 Absatz 2 - nach folgenden Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit):

- Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,

- Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2,

- Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3,

- Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und

- Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5 bei den Entgeltgruppen 2 bis 8.

... Auch nicht böse gemeint.

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