Hallo - ich hoff einer kann mir helfen.

Ich arbeite nach TV-L und habe eine 3 jährige Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik gemacht.

Nun arbeite ich alleine im Lager und bin (Lagerverwalter).

Es ist jedoch ein "kleines" Lager. Tätigkeiten sind Warenannahme, Warenausgabe, Wareneingang und noch so dies und das....eben alles alleine.

Eingestuft bin ich in E4

Obwohl ich in dem was ich gelernt habe arbeite.

Derjenige der das hier zu entscheiden hat ist der Meinung:

"Für das was ich hier mache braucht man keine 3 jährige Ausbildung...."

Und deshalb kann er mich in die E4 einstufen statt E5 ???

Ist das den so rechtes ?

In der Entgeltordnung habe ich folgendes gefunden:

Entgeltgruppe 5 1. Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden. 2. Beschäftigte, die nach einer mindestens dreijährigen ununterbrochenen Beschäftigung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren eine verwaltungseigene Prüfung erfolgreich abgelegt haben und eine entsprechende Tätigkeit ausüben.

Entgeltgruppe 4 Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von weniger als drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.

Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen....!!!!

Und der Personalrat - naja - der ist eher auf der Seite des Herren der das entscheiden darf.