Ab wann gibt es denn Spesen?

Hallo! Ich arbeite als LKW-Fahrer im Güternahverkehr für einen Lebensmittelgroßhandel. In meiner Firma gibt es derzeit überhaupt keine Spesen. Das soll jetzt ab 01.01.18 umgestellt werden auf 12 Euro pro Tag ab 8 Stunden. Mein Arbeitgeber sagte nun, dass die Spesenrechnung erst beginnt, sobald ich den Betriebshof mit meinem Gefährt verlasse und endet, sobald ich wieder auf den Betriebshof fahre. Meine Lade- und Entladetätigkeiten auf dem Betriebshof, sowie An- und Rückfahrt zur "ersten Tätigkeitsstätte" (also von und zur Wohnung) ebenso nicht. Hierzu konnte ich nur folgenden Auszug aus dem §9 EStG finden:

(4a) Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung sind nur nach Maßgabe der folgenden Sätze als Werbungskosten abziehbar. Wird der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig (auswärtige berufliche Tätigkeit), ist zur Abgeltung der ihm tatsächlich entstandenen, beruflich veranlassten Mehraufwendungen eine Verpflegungspauschale anzusetzen. Diese beträgt

1. 24 Euro für jeden Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer 24 Stunden von seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist, 2. jeweils 12 Euro für den An- und Abreisetag, wenn der Arbeitnehmer an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb seiner Wohnung übernachtet, 3. 12 Euro für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist; beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 12 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem der Arbeitnehmer den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden von seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist.

Wie ist das denn nun zu verstehen? Gilt nun die Spesenberechnung ab dem Zeitpunkt wo ich meine Wohnung verlasse? Oder ab eintreffen an der Tätigkeitsstätte ? Oder wirklich erst ab verlassen des Betriebshofes mit dem Fahrzeug ?

LKW, Nahverkehr, Spesen
Geldwerter Vorteil bei privater Nutzung von Dienstwagen auf USA-Reise

Ich bin für einige Wochen in den USA auf Dienstreise, habe dort einen Dienstwagen angemietet und nun wiehert der deutsche Amtsschimmel. Ich habe jetzt mitbekommen, dass ich den Wagen aus steuerlichen Gründen für Privatfahrten nicht nutzen darf und sogar ein Fahrtenbuch an meinen Arbeitgeber schicken muß, damit eine rein dienstliche Nutzung gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen ist (geldwerter Vorteil!). An sich sind meinem Arbeitgeber durch die Privatfahrten keine Kosten entstanden, weil ich selbst tanke und alle km inkl. sind. Meine Idee ist nun, einfach einen Tag nicht in den Spesen anzugeben und zu sagen, ich wäre die km an diesem Tag gefahren, was im Wesentlich auch stimmt. Dazu nun folgende Fragen:

Ich habe den Mietwagen über meine Kreditkarte bezahlt, das Geld wird von meinem Konto abgebucht und ich reiche die Kosten dann als Spesen beim Arbeitgeber ein; auf der Rechnung steht mein Name+Firmenname&adresse; wer ist dann eigentlich Vertragspartner der Mietwagenfirma: ich oder mein Arbeitgeber?

Was würdet Ihr raten:

  • einen Tag nicht als Spesen abrechnen und zugeben, das der Mietwagen entgegen der Richtlinien privat genutzt wurde

  • das Fahrtenbuch irgendwie "hinschummeln" durch so nicht stattgefundene Fahrten

  • alles abrechnen, kein Fahrtenbuch abgeben und hoffen, dass niemand danach fragt (eher unwahrscheinlich)

  • alles bis auf einen Tag abrechnen, kein Fahrtenbuch abgeben und hoffen, dass niemand danach fragt (noch unwahrscheinlicher, da bestimmt nach der Ursache der Differenz gefragt wird)

Steuern, Firmenwagen, Dienstwagen, Fahrtenbuch, Spesen, Dienstreise, Geldwerter Vorteil, spesenabrechnung