Situation: der Ernährer ist Kraftfahrer und nur am Wochenende zu Hause. Dafür erhält er vom Arbeitsgeber für Verpflegungsmehraufwendungen steuerfrei die Pauschale von 24,-€/Tag.(an den Tagen bei Abwesenheit 24 Std, sonst nach Tabelle) Dieses rechnet das Amt als Einkommen an.

Bei den Werbungskosten wird aber nur die pauschale von 920,-€/Jahr angerechnet, mit der Begründung, der Fahrer würde ja im LKW übernachten und bräuchte kein Hotel.

Kann das sein??