Anhörung vom Jobcenter! Ich soll 511€ zurückzahlen. Ist dies Rechtens?

Liebe Community,

und zwar folgendes.

Heute habe ich ein Schreiben (Anhörung) von meinen Zuständigen Jobcenter erhalten. Dort steht geschrieben das im Juli, eine Überzahlung von 511 € zustanden gekommen sei.

Zitat des Schreibens:

Sehr geehrter Herr xXx,

mit Bescheid vom 03.07.2018 wurde Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SGB II vorläufig bewilligt ( § 41a Abs. 1 SGBII). Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten ( §41a Abs. 6 SGBII ).

Sie haben am 9.7.2018 eine Tätigkeit bei Firma xXx aufgenommen. Sie haben am 31.07.2018, also im Juli 2018 einen Abschlag in höhe von 1250 € erhalten. Auf das Gesamtbrutto hochgerechnet ergibt sich somit ein Abschlagsbrutto von 1876,47 €. Gemäß §11 SGBII sind Einnahmen in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen.

Da Sie den Abschlag im Juni 2018 erhalten haben, ist dieser demnach auch im Juli 2018 anzurechnen. ( Oben heißt es noch im Juli. Fehler vom Jobcenter) Es sind Fahrtkosten zur Arbeit und KFZ Haftpflichtbeiträge zu Ihren Gunsten angerechnet worden. Ihre letztmalige Ausbildungsvergütung wurde in höhe von 224,77 € angerechnet, so wie ALG 1 anzeilig auf 8 Tage. Details entnehmen sie der Anlage.

Zitat ENDE

Ich hatte am 10.07.2018 noch anteilig Ausbildungsvergütung von 224 euro bekommen weil ich im Juni fertig wurde mit der Ausbildung. Am 31.07. hatte ich denn nochmal Geld von der neuen Firma bekommen wo ich am 09.07.2018 angefangen habe. Ich bin aber seit dem 14.09.2018 wieder Arbeitslos und musste nochmal alles neu beantragen. Es wurde alles Rechtzeitig abgegeben.

Nun zu meiner Frage: Darf das Jobcenter, obwohl ich nicht Grob fahrlässig gehandelt habe, die Kosten von 511 € zurückfordern. Mir geht es jetzt nicht um die Zusammenstellung des geforderten Betrags sondern eher, ob Sie ein recht darauf haben. Ich meine, dafür kann ich ja nix dass ich gleich Arbeit gefunden hatte und nun darf ich solch eine hohe Summe zahlen. Wehe man findet Arbeit. Es ist echt traurig. Kann mir jemand helfen ?

Am besten wären Paragraphen womit ich der Anhörung widersprechen kann.

Ich wäre so dankbar wenn Ihr mir helfen könnt leute :(.

Lieben Dank

Recht, ALG II, Anhörung, Hartz IV, Jobcenter, Sozialgesetzbuch, Sozialhilfe, Sozialrecht ALG
Zuflussprinzip bei ALG2?

Hallo ich hätte mal eine Frage 🙂 wenn ich ab September eine neue Ausbildung (schulisch) beginne und dafür Bafög erhalte (wird am Ende des vorherigen Monats für den kommenden Monat ausgezahlt also z.B. am 29. August für September) darf dann das Jobcenter die Leistungen die ich für August bekommen habe nach dem Zuflussprinzip zurückverlangen oder direkt im August schon einbehalten ? Weil ich weis dass alles was im selben Monat an Geld aufs Konto kommt für den jeweiligen Monat als Einkommen gerechnet wird aber wenn es so wäre dass ich dann wirklich die Leistungen vom Bafög zurückbezahlen muss dass mir dann für den September also für den Monat für den es eigentlich gedacht wäre garnichts mehr bleibt ... ich hoff ihr versteht was ich meine und ich drück mich nicht zu kompliziert aus 🤔 Hat man dann irgendwelche Möglichkeiten dagegen anzugehen oder hab ich da sogar was falsch verstanden und ich muss garnichts zurückzahlen ? Es ist nicht so dass ich mir Leistungen erschleichen will die mir nicht zustehen aber es würde halt sonst finanziell wirklich schlecht aussehen und mir erschließt sich auch nicht warum ich das Geld dann evtl. zurückzahlen muss weil es ist ja wie gesagt gar kein Einkommen für August und wovon sollte ich dann im September leben 🙈

vielleicht spielt es ja auch eine Rolle dass ich alleinerziehend bin

Ich bedank mich jetzt schon mal für alle Antworten :)

ALG II, BAföG, Sozialrecht ALG, Ausbildung und Studium
Bei der arge angeblich Schulden nun kommt statt einer Antwort ein Schreiben vom Zoll wie verhalte ich mich nun richtig?

Hallo

Ich bin ALG 2 Aufstocker und wurde nicht informiert darüber daß der ALG 2 Bezug kurzfristig endete ( nur Zwischenbescheid kam und Fortführung wurde bisher nicht ordnungsgemäß bearbeitet ) .

Daher bekam ich aus Bonn von der Inkasso Stelle etliche Forderungsbriefe von der arge teilweise wurden die mir dem ALG 2 stets verrechnet teilweise weiss ich nicht Mal für was die Forderungen sind oder wie sie berechnet wurden.

Daher habe ich jeweils entsprechende Schreiben aufgesetzt damit das geprüft wird und ich vor allem auch weiss für was die Forderungen überhaupt sind teilweise aus 2023, 14 ...

Statt einer Antwort kam für eine forderung jetzt ein Schreiben des zoll Amtes mit der Einforderung . Doch nach wie vor weiss ich nicht ob der Betrag berechtigt ist und für was er überhaupt ist wie er sich zusammen setzt .

Reicht es jetzt aus wenn ich dem Zollamt mitteile das die Forderung fragwürdig ist , das ich um Infos gebeten hatte aber diese bis heute nicht bekommen habe und ansonsten wenn ich das wüsste und sie berechtigt währe schon längst um Stundung , Ratenzahlung oder Berechnung gebeten hätte so das ich sehr verwundert bin ihr Schreiben zu erhalten und noch Mal um Aufklärung bitte und von weiteren Schritten abstand zu nehmen bis zur endgültigen Klärung und auch das arge Inkasso Büro anschreibe mit Fristsetzung bzgl der Angaben, um umgehende Klärung bitte mit Verweis auf mein vorheriges schreiben und bitte das Zollamt bis zur Klärung rauszuhalten ?

Oder wie würdet ihr jetzt vorgehen ?

Ich find dieses Vorgehen so nicht in Ordnung und rechtlich ist es sicher auch nicht zulässig zumindest kann ich mir das nicht vorstellen.

Freue mich auf deine Antwort danke

Mfg

Trend4

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