Jobcenter will stellungsnahme , es zählt nicht zur mitwirkungen was kan ich machen?
Hey leute mein Mom hat sich ab 04.09.2019 vom Jobcenter ALG 2 abgemeldet ,
das Jobcenter wollte Kontoauszüge der letzen 3 monaten , ich habe es der letzen 4 monaten als KOPIE versendet ,
das Jobcenter will schriftliche stellungsnahme , das zählt nicht zum mitwirkungspflichten , da hätte ich abe gerne geschrieben ich will nicht das mein mutter wegen Einladungen die sie nicht wahrnehmen kann weiterhin Sanktioniert wird da mein mutter bereits 2 schlaganfälle erlitten hat ständige Sanktionen belasten meine mutter , sie muss von der Psychische stress fernbleiben und unterhalb der exstistenzminumum leben weil sie ständig Sanktioniert haben das kann ich nicht mehr zusehen ich kann nicht zuschauen das mein mom noch mal schlaganfall erleidet.
9 Antworten
Ja, dann schreib das doch, dass das genau die Gründe sind, weshalb Deine Mutter nicht weiterhin Leistungen beziehen möchte.
Vielleicht werden die ja dann mal nachdenklich.
Wenn deine Mutter, auf Grund der Schlaganfälle, nicht mehr Arbeitsfähig ist, dann schreib das in dieser Stellungnahme und das sie auch in Zukunft nicht in der Lage sein wird ihr Einkommen durch Arbeit zu erlangen. Wahrscheinlich muss sie dann einem Amtsarzt vorgestellt werden. Stell den Antrag, dass der Amtsarzt zu ihr in die Wohnung kommen kann. Sonst wirst du für den Unterhalt aufkommen müssen.
Richtig 👍 kopien nochmal hinschicken und dann den Gesundheitszustand mit Arztberichten ect schildern. Dann machen die eh erstmal ein Ärztliches Gutachten, rea Team ect... damit hat sie dann sowieso 6 Monate bis 2 Jahre Ruhe und danach kommt sie in den Arbeitsmarkt 2 ( wenn man das noch so nennt )
Sie wollen eine Stellungnahme, da sie davon ausgehen, dass jemand deine Mum finanziell unterstützt u dies schon die ganze Zeit hätte tun können.
Wovon lebt denn deine Mutter jetzt? Wenn sie kein H4 mehr bekommt?
Hat sie denn gearbeitet mal u in die Rente eingezahlt? Dann könnte sie EM Rente beantragen u hat das JC vom Hals
Es fehlt ja noch die Stellungnahme wie sie denn Lebensunterhalt bestreiten will.
dazu habe ich nichts geschrieben weil es nach der Abmeldung nicht zur mitwirkungspflichten zählt , was können die jetzt machen ???
Wann hast du diese Kontoauszüge denn eingereicht, evtl.hat sich das mit diesem Schreiben überschnitten ?
Wenn sie die Kontoauszüge haben, dann steht ja da was im schlimmsten Fall passieren kann, sollten die geforderten Nachweise nicht vollständig bzw.gar nicht bis zum genannten Termin beim Jobcenter vorliegen, dann werden die Leistungen eingestellt und etwas anderes will deine Mutter ja eh nicht, hat ja darauf schon schriftlich verzichtet.