Aufsichtspflicht von Lehrern (Folgen - Schulunfall)

Hallo.

Leider habe ich ein ziemliches Problem.

In der Klasse meiner Tochter ist ein Mädchen, das gerne schägt, schubst und tritt. Dieses Kind macht das nicht aus Böswilligkeit. Sie findet das einfach lustig. Das Kind ist so ganz normal.

Am Montag hatte eine Lehrerin Aufsicht im Sportunterricht für 2 Klassen. Meine Tochter ist an diesem Mädchen vorbei gegangen und wurde wieder von ihr getreten. Meine Tochter hatte dann die Hand von diesem Mädchen festgehalten. Dann hatte das Kind ihr Knie und den Kinn von meiner Tochter gezogen.

Jetzt sind Zähne abgebrochen!

Die Schule tut das als Kalberei ab und wer weiß was da so von stimmt!!! Die Lehrerin die Aufsicht hatte, hatte Hannah getröstet und das war's dann. Es wurde auch die Sachlage nicht besprochen.

Nicht gerügt und nix....

Eine Schulstunde später hatte mich dann die Klassenlehrerin angerufen und sagte mir, eine Ecke vom Zahn ist im Sportunterricht abgebrochen. NULL KLÄRUNG!!! und jetzt wird das abgetan....

Wir haben Sorge das es wieder passiert oder das auch wieder Schlimmeres passieren kann. Denn nur einen Tag später bekommt meine Tochter schon wieder eine geknallt.

Morgen haben wir einen Termin bei der Schulleitung und ich denke nicht das da etwas passiert. Die Klassenlehrerin und die Schulleitung sind ziemlich DICKE..... Was mache ich denn nun?!?!? An welcher Stelle muß ich mich denn wenden???

 

Schule, Aufsichtspflicht, Lehrer, schulunfall
Schmerzen seit Bänderriss (2 Monate)?

Hallo
Ich hatte vor 2 Monaten ein Schulunfall und zwar hatten wir Musik und wir mussten in klein Gruppen ein Tanz aussuchen. Ja wir haben den Tanz dann getanzt und da hatten wir dann halt ein Sprung drinnen und ich bin hoch gesprungen und auf der Außenseite aufgekommen. Am nächsten Tag kam dann heraus das es ich mir mein eines Außenband gerissen habe und das andere angerissen. (Im Bild rot angerissen und grün gerissen) ich habe dann eine aircast Schiene bekommen die ich eigentlich bloß 6 Wochen tragen müsste aber ich kann mir nach 2 Monaten immer noch nicht vorstellen ohne die Schiene zu laufen da ich immer noch richtig Fuß schmerzen habe und ich nicht ohne schmerzen laufen kann. Ich war natürlich auch beim Arzt (Orthopäden) und er meinte mein Fuß währe wieder ganz in Ordnung was ich aber nicht glaube da ich richtig fuß schmerzen habe. Eins muss ich sagen ich musste mein Fuß auch die ganze Zeit belasten da ich keine Krücken hatte. Ist es arg schlimm das ich die Schiene noch trage? Ich kann es mir gerade ohne Schiene gar nicht vorstellen. Und dann auch nochmal wegen den schmerzen ich habe so schmerzen das ich so Ca am Tag 2 schmerz Tabletten nehmen muss da ich es sonst nicht aushalte. Und die Schmerzen sind irgendwie immer in der Schule am schlimmsten. Kann ich irgendwas in der Schule machen wegen den schmerzen?  Oder wisst ihr was ich noch wegen meinen Fuß machen könnte? Hattet ihr auch so schmerzen bei einen Bänderriss wenn ja wie lange?

Sorry für den langen Text und Eventuell für rechtschreib Fehler

Danke für jede Antwort lg handballgirl  

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Darf ich mit einer Bauchprellung zur Schule gehen?

Hallo,

falls es jetzt jemanden wundert, mir hat letztens jemand gesagt, das ich mit einer Bauchprellung nicht zur Schule gehen darf.

Also, bei uns hat Gestern (14.9.) das neue Schuljahr begonnen. Heute war der zweite "Schultag". In Deutsch mussten wir Geld für die Arbeitshefte abgeben und das sollte möglichst flott laufen.

Als der Lehrer mich aufgerufen hat, bin ich natürlich aufgestanden und wollte ihm mein Geld bringen. Allerdings bin ich dabei mit meinem Fuß an meinem Schulranzen hängen geblieben und bin dabei halt hingefallen. Die ganze Klasse hat nur gelacht und der Lehrer hat nichts gemacht.

Ich habe versucht nicht zu weinen, weil ich nicht als Weichei dastehen wollte. Dabei hat es richtig weh getan und dass tut es auch immer noch.

Der Lehrer hat nur gesagt: "Könnte jemand der ... ein bisschen Intelligenz ausleihen ? "

Angeblich sollte dies nur ein Spaß sein, was ich aber nicht Witzig fand. Jeder ist doch im Leben schon einmal hingefallen.

Außerdem bin ich nicht dumm.

Ich habe halt versucht, durch Lachen mein Weinen zu unterdrücken, weil ich halt nicht als Weichei da stehen wollte, egal wie Schmerzhaft es war und immer noch ist.

Lange rede, kurzer Sinn: Ich habe mir dabei eine Bauchprellung zugezogen und würde jetzt gerne Wissen, ob ich morgen zur Schule gehen darf.

Ich würde eigentlich ja sagen, aber mir hat jemand gesagt, dass man das nicht machen soll, oder nicht darf.

Allerdings will ich nicht schon in der 1.Wochen fehlen.

Ich habe halt:

  • beim Einatmen
  • beim Husten
  • beim Schlucken und
  • beim Niesen

sehr starke schmerzen.

Auch so wenn ich sitze oder liege tut es sehr weh.

Darf ich mit einer Bauchprellung zur Schule gehen ?

Was ist eure Meinung ?

Ich würde jetzt spontan sagen, das ich theoretisch gehen dürfte, oder ?

Danke für hilfreiche Antworten

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Schulunfall - Warum zahlt Unfallkasse nicht die komplette Behandlung?

Hallo zusammen,

meine Tochter hatte vor 2 Monaten einen Schulunfall. Wegen eines daraus resultierenden Traumas des Vorderzahnes ist nun eine Wurzelbehandlung notwendig. Hier machen wir wirklich nichts Großartiges. Normale Behandlung bei unserer Zahnärztin ohne Schnickschnack und Sonderleistungen. Die Behandlung ist medizinisch absolut notwendig, da es aufgrund des toten Zahnes zu einer Entzündung des Kiefers kommen kann. Ohne Behandlung droht der Verlust des Zahnes. Nun habe ich einen Konflikt mit der Unfallkasse, da diese nicht alles zahlen will. Ich soll eine Zuzahlung von ca. 200 Euro leisten. Ohne Unfall wäre aber doch auch keine Behandlung nötig. Warum muss ich denn diese Zuzahlungen leisten? Bei einem privaten Unfall wäre das für mich einzusehen, aber doch nicht so? Es heißt schließlich in deren Info, dass der Versicherte durch deren Leistungen so gestellt werden soll, als sei der Unfall nicht passiert. Wenn ich aber doch eine Zuzahlung leisten soll, stimmt doch dieser Passus nicht... Es ist noch nicht einmal das Weißen des inzwischen dunkeln Zahnes dabei. Das würde ich auch zahlen, da es sich da ja um eine rein ästhetische Maßnahme handelt, aber doch nicht bei einer normalen Wurzelbehandlung???? Kann mir das jemand erklären? Der Service-Mitarbeiter der Unfallkasse ist da bisher nicht sehr hilfreich und kann mir das bisher nicht plausibel erklären. Das seien halt die gesetzichen Bestimmungen. Außerdem würde ich gerne wissen, wohin ich mich wenden kann, wenn die Versicherung sich weiter quer stellt. Gibt es da eine übergeordnete Behörde, die bei Konflikten regulieren kann?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

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