Aufsichtspflicht von Lehrern (Folgen - Schulunfall)
Hallo.
Leider habe ich ein ziemliches Problem.
In der Klasse meiner Tochter ist ein Mädchen, das gerne schägt, schubst und tritt. Dieses Kind macht das nicht aus Böswilligkeit. Sie findet das einfach lustig. Das Kind ist so ganz normal.
Am Montag hatte eine Lehrerin Aufsicht im Sportunterricht für 2 Klassen. Meine Tochter ist an diesem Mädchen vorbei gegangen und wurde wieder von ihr getreten. Meine Tochter hatte dann die Hand von diesem Mädchen festgehalten. Dann hatte das Kind ihr Knie und den Kinn von meiner Tochter gezogen.
Jetzt sind Zähne abgebrochen!
Die Schule tut das als Kalberei ab und wer weiß was da so von stimmt!!! Die Lehrerin die Aufsicht hatte, hatte Hannah getröstet und das war's dann. Es wurde auch die Sachlage nicht besprochen.
Nicht gerügt und nix....
Eine Schulstunde später hatte mich dann die Klassenlehrerin angerufen und sagte mir, eine Ecke vom Zahn ist im Sportunterricht abgebrochen. NULL KLÄRUNG!!! und jetzt wird das abgetan....
Wir haben Sorge das es wieder passiert oder das auch wieder Schlimmeres passieren kann. Denn nur einen Tag später bekommt meine Tochter schon wieder eine geknallt.
Morgen haben wir einen Termin bei der Schulleitung und ich denke nicht das da etwas passiert. Die Klassenlehrerin und die Schulleitung sind ziemlich DICKE..... Was mache ich denn nun?!?!? An welcher Stelle muß ich mich denn wenden???
12 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/KatrinMTK/1498581580530_nmmslarge__0_39_822_822_042fcc0b4cf02983a240494a468da879.jpg?v=1498581583000)
Wende Dich an das örtliche SCHULAMT, am besten durch persönliche Vorsprache, damit keine Wartezeiten durch Schriftverkehr entstehen. Dort wird man Dir hoffentlich helfen. Du hast ganz Recht, diese Zustände sind unhaltbar.
Bei Deinem Nickname ist mir übrigens aufgefallen, dass die Zahl nach Deinem Geburtsdatum aussieht. Sollte das der Fall sein, so würde ich Dir dringend raten, den Nick zu ändern (das geht nur in begründeten Ausnahmefällen bei der Administration von gutefrage.net), denn anhand Deines Geburtsdatums können Leute mit kriminellen Absichten Dir Schaden zufügen. Auch die Angabe von Namen und dergleichen im Internet ist leider etwas zu vertrauensselig. Hier sind eine Menge schwarze Schafe unterwegs, da solltest Du Dich schützen, indem Du so wenig wie möglich Privates bekanntgibst.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/boudicca/1444745865_nmmslarge.jpg?v=1444745865000)
ich würde bei einem anwalt nachfragen denn normalerweise ist es verletzung der aufsichtspflicht
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das schlagende, tretende, schubsende Mädchen tut das nicht aus Böswilligkeit? Aber hallo .... da wäre ich anderer Meinung. Und als "sonst ganz normal" würde ich es auch nicht bezeichnen. Wenn man es lustig findet, andere zu schlagen, zu schubsen, zu treten, hat man mit Sicherheit ein Problem! Kennst Du ihre Eltern?
In so einem Fall würde ich bei dem morgigen Gespräch in aller Ruhe und Sachlichkeit äußern, daß Du - um Deine Tochter u. ggf. andere Kinder zu schützen - an die Öffentlichkeit gehst, wenn nicht etwas Durchgreifendes passiert. Das wirkt WUNDER!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ringoscarlett/1444745215_nmmslarge.jpg?v=1444745215000)
Hallo
So ein Verhalten ist absolut unmöglich. Auf jeden Fall sollten auch die Eltern des Prügel-Mädchens informiert werden. Ein solches Verhalten zeugt doch von mangelnder Erziehung.
Natürlich hätte die Lehrerin sich besser verhalten sollen, allerdings ist ihr nicht die gesamte Schuld zuzuschreiben. Das Mädchen sollte auch darüber informiert werden, dass, wenn sie so weiter macht, ein Schulverweis möglich ist.
Wenn von der Schule keine Konsequenzen gezogen werden, dann wende dich an den Elternrat der Schule, oder an die Kreisverwaltung. Auch Schulleiter müssen sich verantworten. Wer genau zuständig ist, bzw. auch wie du mit ihnen in Kontakt kommst, findest du meist auf der Seite des zuständigen Bildungsministeriums des Landes.
Wenn das alles nichts bringt, dann schalte einen Anwalt ein, bzw. schalte deine Krankenkasse ein, denn die ist es ja, die für die Arztkosten aufkommen muss. Wenn die einen Weg sehen, sich um die Kosten zu drücken, werden die von ganz alleine aktiv.
Deine Tochter wird doch auch nicht die Einzige sein, die unter dem Mädchen zu leiden hat. Versuche, andere Eltern aus der Klasse deiner Tochter zu überzeugen, dass sich was ändern muss. Als Gruppe seid ihr immer stärker. ;)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/diroda/1444745360_nmmslarge.jpg?v=1444745360000)
Da ist der Lehrerin kein Vergehen anzulasten. Sie kann bei 60 Kindern nicht alles sehen und erst recht nicht verhindern. Auf das Kind sollte allerdings erzieherisch eingewirkt werden das es solche gefährliche Handlungen unterläßt. Fordere das doch bei eurerm Termin und lass dir das zusichern.