Aufsichtspflicht von Lehrern (Folgen - Schulunfall)

12 Antworten

Wende Dich an das örtliche SCHULAMT, am besten durch persönliche Vorsprache, damit keine Wartezeiten durch Schriftverkehr entstehen. Dort wird man Dir hoffentlich helfen. Du hast ganz Recht, diese Zustände sind unhaltbar.

Bei Deinem Nickname ist mir übrigens aufgefallen, dass die Zahl nach Deinem Geburtsdatum aussieht. Sollte das der Fall sein, so würde ich Dir dringend raten, den Nick zu ändern (das geht nur in begründeten Ausnahmefällen bei der Administration von gutefrage.net), denn anhand Deines Geburtsdatums können Leute mit kriminellen Absichten Dir Schaden zufügen. Auch die Angabe von Namen und dergleichen im Internet ist leider etwas zu vertrauensselig. Hier sind eine Menge schwarze Schafe unterwegs, da solltest Du Dich schützen, indem Du so wenig wie möglich Privates bekanntgibst.

ich würde bei einem anwalt nachfragen denn normalerweise ist es verletzung der aufsichtspflicht

Das schlagende, tretende, schubsende Mädchen tut das nicht aus Böswilligkeit? Aber hallo .... da wäre ich anderer Meinung. Und als "sonst ganz normal" würde ich es auch nicht bezeichnen. Wenn man es lustig findet, andere zu schlagen, zu schubsen, zu treten, hat man mit Sicherheit ein Problem! Kennst Du ihre Eltern?

In so einem Fall würde ich bei dem morgigen Gespräch in aller Ruhe und Sachlichkeit äußern, daß Du - um Deine Tochter u. ggf. andere Kinder zu schützen - an die Öffentlichkeit gehst, wenn nicht etwas Durchgreifendes passiert. Das wirkt WUNDER!

Hallo

So ein Verhalten ist absolut unmöglich. Auf jeden Fall sollten auch die Eltern des Prügel-Mädchens informiert werden. Ein solches Verhalten zeugt doch von mangelnder Erziehung.

Natürlich hätte die Lehrerin sich besser verhalten sollen, allerdings ist ihr nicht die gesamte Schuld zuzuschreiben. Das Mädchen sollte auch darüber informiert werden, dass, wenn sie so weiter macht, ein Schulverweis möglich ist.

Wenn von der Schule keine Konsequenzen gezogen werden, dann wende dich an den Elternrat der Schule, oder an die Kreisverwaltung. Auch Schulleiter müssen sich verantworten. Wer genau zuständig ist, bzw. auch wie du mit ihnen in Kontakt kommst, findest du meist auf der Seite des zuständigen Bildungsministeriums des Landes.

Wenn das alles nichts bringt, dann schalte einen Anwalt ein, bzw. schalte deine Krankenkasse ein, denn die ist es ja, die für die Arztkosten aufkommen muss. Wenn die einen Weg sehen, sich um die Kosten zu drücken, werden die von ganz alleine aktiv. 

Deine Tochter wird doch auch nicht die Einzige sein, die unter dem Mädchen zu leiden hat. Versuche, andere Eltern aus der Klasse deiner Tochter zu überzeugen, dass sich was ändern muss. Als Gruppe seid ihr immer stärker. ;)

Da ist der Lehrerin kein Vergehen anzulasten. Sie kann bei 60 Kindern nicht alles sehen und erst recht nicht verhindern. Auf das Kind sollte allerdings erzieherisch eingewirkt werden das es solche gefährliche Handlungen unterläßt. Fordere das doch bei eurerm Termin und lass dir das zusichern.