Verletzung im Sportunterricht. BG oder nicht?

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Hallo,

ein Unfall liegt vor, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis eine Körperschädigung hervorgerufen hat.

M.E. ist diese Definition eines Unfalls hier nicht erfüllt.

Einzelheiten: http://ew.bgetem.de/informationen/bs/bs2003/quartal1/s_08.pdf

uk-bw.de/index.php?id=540

Am besten mit der Unfallabteilung der Krankenkasse Kontakt aufnehmen und das weitere Vorgehen abstimmen. Wenn die Unfallversicherung ablehnt, hat die Krankenkasse die Kosten zu übernehmen. Man hat also in der Situation das gemeinsame Intereees, dass die Unfallversicherung die Kosten trägt (wenn dazu rechtlich eine Chance besteht).

Gute Besserung!

Gruß

RHW


RHWWW  01.04.2012, 09:05

Danke für den Stern!

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Bei Schulunfällen sind immer die Unfallkassen (Berufsgenossenschaften) in der Pflicht. Das diese Verletzung schon eher bestanden hat, oder aus früheren Verletzungen her rührt, müsste die UK m.E. erstmal nachweissen.

Finde dies total unüblich. SInd irgendwelche teuren aufwendigen Folgebehandlungen von Nöten?

Im Zweifel übernimmt ja deine Krankenkasse die weiteren Behandlungen, also ohne Behandlung wirst du nicht bleiben. Und die Krankenkasse, wenn diese weiss das es ein Schulunfall war, wird einen Erstattungsanspruch gegen die BG geltend machen.

Bei dem Gespräch bleibst du einfach bei deiner Aussage, das du keinerlei frühere Beschwerden an der Schulter hattest.

Also ersteinmal ist Dein Unfall wie ein Arbeitsunfall durch die Landesunfallkasse aufzunehmen. Die Ablehnung beruht auf der Annahme, oder Untersuchung, dass dem Unfall oder seinen Folgen eine "innere Ursache" zu Grunde liegt. Die miss Dir nicht bekannt gewesen sein. Warst Du schon bei einem Gutachter? Du kannst sicher gegen den Bescheid in Widerspruch gehen und sogar in nächster Instanz vor dem Sozialgericht klagen. Auf einem Gutachter würde ich aber in jedem Fall bestehen.

Ich hoffe dein gespräch bei der Unfallkasse konnte dir was bringen.

Du kannst gerne gegen die Entscheidung in Widerspruch gehen und zu einem Gutachter gehen aber ich sage dir gleich, dass dies nicht viel bringen wird.

Ein Unfall im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII welcher für die Berufsgenossenschaft bindlich ist setzt voraus, dass ein äußeres Ereignis vorliegt. Beim Werfen und somit reißen der Schulter liegt kein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis im Sinne des § 8 Abs.1 Satz 2 SGB VII vor. Würde dir auch gerne was positives sagen aber deine Chancen dieses Ereignis als Arbeitsunfall durchzubekommen sind gleich 0. Du musst dir immer die Frage stellen, hätte der Unfall auch im privaten Bereich bei der gleichen Tätigkeit, zu etwa der gleichen Zeit und in gleichem Umfang passieren können? Dies kann man hier auch mit ja beantworten, denn wenn du mit deinem Sohn oder Freunden spielst und wirfst den Ball wäre es womöglich auch zu dieser Verletzung gekommen.

Da mein Mann bei der Landesunfallkasse in NRW gearbeitet hat, habe ich ihm deine Frage vorgelegt. Er sagt, dass die Ablehnung korrekt ist. Das laute Knacken deines Armes lässt darauf schließen, dass zu dem Zeitpunkt des Unfalls bereits ein Vorschaden vorlag. Das bedeutet nicht, dass er durch einen vorherigen Unfall entstanden ist. Die weiteren Behandlungskosten werden von der Krankenkasse übernommen. Ich hätte dir gern eine positive Antwort gegeben.


Cheatsrichter 
Beitragsersteller
 29.05.2011, 22:10

Das Knacken kommt daher würde ich mal behaupten dass ich den Arm beim wurf verrenkt habe. Ich habe beim werfen gemerkt dass die Schulter nicht richtig mitzieht. Hat sich ungefähr so angefühlt als wäre man mit nem Gummiseil an der Wand befestigt und würde nach vorn rennen. Wie gesagt ich hatte vorher nie Probleme oder Schmerzen in der Schulter und ich gehe regelmässig ins Fitnesstudio.

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