Wandfliese in der Küche abgefallen. Trägt Mieter oder Vermieter die Reperaturkosten?

Am Wochende habe ich meine Küche abgebaut. Zwischen der Arbeitsplatte und den Wandfliesen war Silikon angebracht, damit keine Feuchtigkeit von der Arbeitsplatte hinter die Küchenschränke kommt.

Beim Abbauen der Arbeitsplatte ist eine Wandfliese abgefallen, da diese am Silikon hängen geblieben ist und offensichtlich der Fliesenkleber nachgelassen hat.

Mein Vermieter ist der Meinung ich müsste die Kosten für eine neue Fliese tragen (wenn es den Fliesentyp überhaupt noch gibt).

Ich sehe das aber nicht ein. Unser Haus hat ein Schimmelproblem und es ist vertraglich betont, Schimmelbildung u.a. durch richtiges Lüften zu vermeiden. Mit dem Anbringen des Silikons bin ich meiner vertraglichen Pflicht nachgekommen, Schimmelbildung zu vermeiden.

Dass beim Abbauen der Küche die Fliese am Silikon hängen bleibt und nicht an der Wand, sollte eigentlich nicht passieren, wenn die Fliese ordnungsgemäß angebracht ist. Und wie ich wüsste nicht, wie ich das Silikon hätte anders entfernen sollen.

Auch sind die Bodenfliesen in der Küche gesprungen und gebrochen, da diese nicht fachgerecht verlegt worden sind. So könnte es nicht fernliegend sein, dass auch die Wandfliesen nicht fachgerecht angebracht worden sind.

Ferner worden die gebrochen Bodenfliesen nicht ersetzt bzw. überhaupt wieder geklebt und einfach locker auf den Boden raufgelegt. Warum ich da für eine Wandfliese zahlen soll, leuchtet mir nicht ein.

Kann mein Vermieter von mir die Kosten einer neuen Fliese samt Einbau bzw. wenn es den Fliesentyp nicht mehr gar die Kosten einer Neuverfliesung von mir verlangen?



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Wer ist zuständig nach Sturmschaden - Haft- oder Wohngebäudeversicherung?

Ich wohne in einer 2 ZKB Wohnung. Im Mai gab es einen nicht vorhersehbaren Sturm wobei zwei gekippte Fenster jeweils im Schlaf- und Wohnzimmer gleichzeitig zu schlugen. Von der Wucht haben sich die Fenster Schliessscharniere verbogen, so das man sie nach dem Sturm nicht mehr schließen konnte.

Den Vorfall habe ich sofort mündlich meiner Vermieterin mitgeteilt. Sie hat daraufhin einem Tischler aus der tiefsten Provinz beauftragt den Schaden zu ermitteln. Er konnte ein Fenster mit dem verbogenen Scharnier zurechtbiegen. Zu dem anderen Fenster meinte er das dieses nicht mehr zu reparieren wäre (er hat damit den Allgemeinzustand des Fensters gemeint / nicht den entstandenen Sturmschaden. Er machte meiner Vermieterin einen Vorkostenanschlag, welcher sich auf über 2500 Euro belief.

Ein Schliessscharnier kostet im übrigen lt. Internetrecherche circa 50-70 Euro !

Diesen Vorkostenanschlag hat sie mir in einen Kuvert gegeben damit ich ihn an meine Haftpflichtversicherung schicken kann.

Meine Haftpflichtversicherung verwies als Antwort auf die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung, welche den Schaden zu dem zum Zeitpunkt des Sturmes geöffneten Fenster ablehnt. Sie schrieb das dieser Schaden mich, dem Mieter bzw. meine Haftpflicht betrifft, da bei geschlossenen Fenstern der Schaden so wahrscheinlich nicht entstanden wäre.

Nun meine Frage: WER ist nun zuständig für diesen Fall. ich finde die Argumentation etwas seltsam, ähnlich wäre es doch bei einem Autounfall, der nicht passiert wäre wenn man mit dem Auto nicht gefahren wäre.

Außerdem beschleicht mich das Gefühl das sich der Vermieter auf meine Kosten ein neues komplettes Fenster finanzieren lassen möchte....

Die Wohngebäudeversicherung wird im übrigen mtl. via bei meinen Mietnebenkosten abgerechnet (ca. 27 Euro)

Wie muss ich nun vorgehen? Danke für Mühe im Vorraus!!!!

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Abwasserleitung verstopft wer zahlt?

Hallo mit einander,

erstmal zur vorherigen Klärung ich wohne in einem Mietobjekt wo keine weiteren Mieter wohnen unter uns ist nur die Werkstatt des Vermieters und im Haus nebenan wohnt der Vermieter.

Nun kam es mal zu dem Fall das Vermieter zu mir rüber kam und meinte er hätte in seinem Keller eine Überflutung gehabt wegen einem Verstopften Abflussrohres.

Er hätte einen Klempner kommen lassen und dieser meinte angeblich das EIN Feuchttuch schuld sei.

Es kann sein das ich mal EIN Feuchttuch aus versehen  die Toilette herunter gespült habe denn normalerweise landen die Im Mülleimer. 

Ich selber hab in meiner Wohnung auch keinerlei Probleme mit dem Ablauf gehabt.

Da die Abwasserrohre wohl zusammen laufen meint der Vermieter nun das ich das zahlen soll und überreichte mir die Rechnung.

Da er ja angeblich nicht schuldig sei.

ich selber habe den Schaden sowie die angebliche Ursache aber nie zu Gesicht bekommen. Auf der Rechnung steht auch keine Ursache drauf.

Ich kann also nicht sagen ob das Feuchttuch wirklich schuld gewesen ist oder etwas anderes die Rohre verstopft hat und zufällig auch ein Feuchttuch im Rohr gefunden wurde.

Jetzt ist die Frage muss ich das nun zahlen oder muss der Vermieter die Kosten selber tragen?

EDIT:
Ich habe mich mit der Firma in Verbindung gesetzt die das bearbeitet hat. Mir wurde Auskunft erteilt das bei der Bearbeitung keine Ursache festgestellt wurde. Die nette Dame am Telefon berichtete aber das auf keinen Fall EIN Feuchttuch für den Schaden aufkommen kann, da die Rohe dafür ausgelegt sind auch diese Art von Tüchern normal zu transportieren. (Ich wiederhole es war eine Dame die Tagtäglich mit sowas zu tun hat) Es wurde außerdem eine Fräse verwendet die nicht zu Einsatz kommt würde es sich um zu viel Papier handeln.

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WohnungsBesichtigung / Wie kann Vermieter Schäden & Gefahren verschleiern und Täuschen vor WohnungsBesichtigung/ auf welche Täuschungen und Gefahren achten?

Was ist das wichtigste mit und fehlt noch in der folgenden Auflistung

Wie können Vermieter Schäden verschleiern und den Mieter arglistig Täuschen bei WohnungsBesichtigung / auf welche Täuschung und Gefahren sollte man achten ?

Welche Methoden gibt es noch ausser Schäden und Gefahren mit nicht schnell ortbar und zuordnungabaren Gerüchen zu verdecken.?

Wie es bei mir war

Habe einiges zusammen gestellt

Fragen und überprüfen von neu Vermieter

Im Mietblock, andere Wohnungen frei? Steigeleitung GULLI Geruch Wasserschaden / Rohrbruch

https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/sendung/2009/krankmachender-gestank-100.html

!!! Mietvertrag genau vor Unterschrift lesen auch wenn der Vermieter drängelt.

Möglicherweise sind Klauseln mit drin wie KündigungAusschluss für die nächsten 3 Jahre oder so besonders bei Vermietern die Mängel vertuschen mit zum Beispiel Geruch überdecken (eigene Erfahrung ! )

Oder Zeitmietvertrag.

Oder ungültige Klauseln wie Verbote für Wäsche in der Wohnung anzuhängen wegen Schimmelangst und dafür auf den mit FlederMausScheisse (am meisten Viren!) überfüllten Dachboden zum Wäsche trocknen hingewiesen ( eigene Erfahrung)

Sind Mitbewerber? Sammelbesichtigung = keine grosse Chance wenn das Einkommen nicht so hoch ist in der Großstadt

Besser Unangeküngt die Wohnung ohne Termin besichtigen besser um zu verhindern das Schäden vom Vermieter verschleiert werden

Keine Kaution vor Übergabe vorher alles überprüfen!!

Spürt man eine Veränderung auf Augen (trocken legen oder brennen auch möglicherweise erst Stunden danach) oder auf Nase brennen im Rachen unter anderem oder im Mund (trockenheit)

Funktion Verschleißteile Wasserleitung - Stromleitung - Möbel / Ausgasungen / chemisch oder anderer Geruch ( kann auch Hinweis auf Vertuschungsversuch sein von zB. Rohrschäden mit Raumspray oder andere Chemie vieleicht auch als Quelle direkt aus der Schadenstelle Ausgasungen / Wandfarbe /

Schimmelfarbe oder Billigfarbe kann man allergisch drauf sein oder andere schädliche Billig Bausubstanzen die noch verbaut sind aber schon verboten in Deutschland

Bad und Küche mit Fenster!

-Balkon wäre zum Wäsche aufhängen gut

Dusche oder Badewanne auf schimmel Kontrollieren

Besichtigung bei offenen Fenster kann auch Vertuschung von Schäden sein !!

- Raucherraum = Gesundheitsschädlich / Fenster offen bei Besichtigung ? Verschleierung oder Beseitigung von Schimmel vorher- Chlor / oder Chemie/ WC-Rohrschaden oder schimmel ?

Auffällig andere Farbbereiche obwohl gleiche Farbe ( Schimmelschaden oder SchimmelFarbe möglich - Schimmel kann immer wieder auftreten wenn es an defekte Stellen oder Baumängel liegt )

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Selbstverursachter Schaden in einer Mietwohnung, wer trägt bei der Reparatur den Zeitwert?

Hallo zusammen, wir benötigen eure Hilfe.

In der Nacht zum 01.01.2017 hat mein Untermieter in der Badewanne versucht, Kohle für meine Shisha in der Badewanne anzuzünden. Leider war das Resultat ein Loch in der Acrylbadewanne. Wir haben den Schaden schon bei der Versicherung gemeldet und am 20.02.2017 haben wir bzw. die Hausverwaltung die Bestätigung für die Kostenübernahme erhalten, allerdings unter Abzug eines Zeitwerts von 20%. Der Kostenvoranschlag beträgt 1.307,81€, also sind es 261,56€, die noch offen stehen. Der Sachbearbeiter der Hausverwaltung teilte uns dies am 01.03.2017 via E-Mail mit, mit der Frage, wer den Abzug von 20% ersetzt, da dem Vermieter ein entsprechender Schaden entsteht.

Ich habe dem Sachbearbeiter daraufhin am 02.03.2017 geantwortet, dass laut meiner Auskunft der Versicherung, die Differenz zwischen Zeitwert und Neuwert vom Vermieter zu tragen ist, da er durch die Schadensregulierung den Vorteil hat, dass er eine neue Badewanne bekommt und dadurch eine Wertverbesserung entsteht.

Da ich bis zum 20.03.2017 noch keine Antwort auf diese Mail erhalten habe und auf meine Anrufe, nie einen Rückruf kam, habe ich via Mail nochmal um einen Zwischenstand gebeten, mit der Bitte ob es etwas zügiger vorangehen könnte, da wir die Badewanne/Dusche schon seit fast 3 Monaten nicht benutzen können und das unzumutbare Umstände sind.

Nachdem ich darauf wieder keine Antwort erhielt, rief ich letzte Woche nochmal an. Leider war der zuständige Sachbearbeiter im Urlaub und die Vertretung wusste von der ganzen Sache nicht bescheid. Heute startete ich meinen letzten Versuch den Herrn ans Telefon zu bekommen, ansonsten hätte ich heute direkt den Eigentümer kontaktiert. Ich bekam ihn ans Telefon und erfuhr, dass er schon vor seinem Urlaub mit dem Eigentümer telefoniert hatte. Der Eigentümer teilte ihm mit, dass er die 20% nicht tragen wird, da er der Meinung ist, dass es keine Wertsteigerung wäre, da die Badewanne im Einwandfreien Zustand war.

Wir finden es eine Frechheit, dass wir 4 Wochen auf einen Zwischenstand warten müssen, wir keinen erreichen können und der zuständige Sachbearbeiter es nicht für nötig hielt, uns vor seinen Urlaub uns über diese Entscheidung des Eigentümers zu informieren. Nun ist unsere Frage wer im Recht ist und wer die 20% laut der Gesetzeslage tragen muss? Steht uns eine Mietminderung oder Vergleichbares zu? Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass dies nun alles etwas schneller vorangehen könnte oder müssen wir uns das weiterhin gefallen lassen?

Wir hoffen um schnellen Rat

Liebe Grüße

Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Zeitwert, Mietschaden