Vermieter im Recht balkon beschädigt seit einem jahr?

Ich wohne jetzt seit etwa einem Jahr hier mit meiner kleinen Tochter. Vor Einzug hieß es Balkon wird repariert und es wird sowieso renoviert 2016.

Ich habe am Balkon ein Glasdach, was an einer Stelle einen grossen Riss hat, kaputt ist,große Stelle.... und da kommt immer so viel Wasser durch das der halbe Balkon unter Wasser steht. Habe ihn mehrmals drauf aufmerksam gemacht im letzten Jahr das es auch sehr gefährlich ist wenn meine Tochter darunter läuft wenn das runter fällt, besonders wenn noch Gewicht drauf kommt durch Schnee das sehr gefährlich ist und er was machen muss. Sept.August hab ich wegen dem Wasser und auch wegen der Gefahr( jeder der das sah war entsetzt) die schon vorhandenen Markise unter dem Glasdach ausgefahren und nicht mehr reingeholt da so das Wasser zum Grossteil darüber ganz nach vorne läuft und nicht so viel nass ist. Und auch da so weniger Gefahr besteht wenn meine Kleine darunter ist.

Als er das dann sah meinte er ich soll bitte die wieder rein machen die geht ja kaputt sie würde schief hängen und das das teuer wird dann. Ich habe ihm ganz klar gesgat das ich das nicht tun werde,wäre mir zu gefährlich. Und ich bezahle ja auch für den Balkon,der groß ist mit, Ohne die Markise wäre er nicht nutzbar. Er sagte dann er überlegt sich was. Ist NICHT geschehen, erst als ich ihn nun anschrieb wegen einem anderen unerledigten Problem (gibt ein paar wo er nichts tut) sagte er nochmal ich soll sie auf machen. Wisch meinen Fragen aber eher aus nach Abhilfe. Es hieß dann (wie er vor einzug shcon sagte,) das das dach sowieso weg kommt weil ja oben an wohnung ein balkon dran kommt und das so lange offen bleibt.... nunja...muss ich doch nicht dennoch hinnehmen das ich bis dahin das loch akzeptiere!? Ausserdem meinte er ja im monat vom einzug schon das er das jetzt nicht extra machen lassen will weil ja eh renoviert wird(was ja nun ewig her is)

und wenn er dann tatsächlich irgendwann mal was macht muss ich das hinnehmen lange ohne dach leben zu müssen und auch das er da wahrscheinlich ja dann mir das ganze licht wegnimmt mit dem balkon oben drüber?! hab gelesen das es wenn der balkon 3 monate nicht nutzbar ist keine möglichkeit auf mietminderung gibt?! ich bezweifel das er das sschnell von statten gehen lässt.

übrigens ist KEIN abfluss am balkon, da ist drumherum direkt am boden aus fliessen so eine wand wie bei einem wintergarten mit glas und kein ablauf! das wasser sammelt sich immer und sickert dann langsam am rand irgendwie durch,wodurch auch moos wächst usw,,,,

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Renovierung, Balkon, Mieterbund, Mieterverein
Nebenkostenabrechnung - Frist - Mahnbescheid innerhalb dieser Frist

Guten Tag,

folgende Fragestellung habe ich, was passiert im folgenden Fall

Mieter zieht bei dem Vermieter aus. Der ehemalige Vermieter schickt dem Mieter eine Nebenkostenabrechnung und stellt dort eine Frist zur Begleichung innerhalb einer Zeitspanne von 17 Tagen. Mieter gibt diese Abrechnung an den Mieterverein, um alles prüfen zu lassen. Mieterverein rät dem Mieter noch nicht zu zahlen, sondern erst die Überprüfung abzuwarten. Das Ergebnis der Überprüfung kommt dem Mieter am Tag des Fristablaufes zu.

Mieterverein rät dem Mieter den Vermieter um Fristverlängerung.

24 Tage nach Erstellung der Nebenkostenabrechnung (nicht nach Zugang!) bekommt der Mieter einen Mahnbescheid über die Höhe der Abrechnung inkl. anfallender Gebühren. Am nächsten Werktag (27 Tage nach Erstellung der Abrechnung) hat der Mieter die Nebenkostenabrechnung beglichen, allerdings ohne die geltend gemachten Verfahrenskosten.

Laut § 535 BGB hat der Mieter eine Frist von 30 Tagen. Kann der Vermieter eine eigene Frist setzen, die dann über dem BGB steht? Bei dem Mahnbescheid anfallenden Kosten, wer von beiden Parteien kommt dafür auf? Welche Partei befindet sich im Recht? Mieter hat schließlich innerhalb der Überprüfungsfrist laut BGB die Rechnung beglichen.

Welchen Weg muss der Mieter nehmen, um gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzureichen? Muss der Mieter dem kompletten Mahnbescheid widersprechen oder nur einen Teil?

Vielen Dank im Vorraus

Mahnbescheid, Mahnung, Nebenkostenabrechnung, Mieterverein